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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können bedürftige Menschen bekommen, wenn sie Altersrente beziehen oder dauerhaft voll erwerbsunfähig und mindestens 18 Jahre alt sind.

Durch die Grundsicherung sollen folgende Ausgaben abgedeckt werden:
  • Ausgaben für den Lebensunterhalt
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vorsorgebeiträge
Als einfache Faustregel gilt
Wenn Ihr gesamtes monatliches Einkommen unter 924 Euro liegt (Stand: 2023) dann lassen Sie prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.

Bürgergeld setzt Erwerbstätigkeit voraus
Ein Anspruch auf Bürgergeld hat nur, wer erwerbsfähig ist und wenigstens drei Stunden täglich durchgehend arbeiten kann, aber noch nicht das Rentenalter erreicht hat. Fehlt es an der Erwerbstätigkeit, kann ein Anspruch auf Sozialhilfe bestehen.

Hilfe zum Lebensunterhalt, d. h. Sozialhilfe im engeren Sinn
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten hilfsbedürftige Personen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld oder keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Für die Beantragung von Leistungen der Grundsicherung, des Bürgergeldes und Hilfe zum Lebensunterhalt wenden Sie sich bitte an den

Landkreis Schaumburg, Sozialamt
Breslauer Straße 2-4, 31655 Stadthagen
Telefon: 05721 703-0

oder an den
Landkreis Schaumburg
Sozialamt, Außenstelle Rinteln
Klosterstraße 20, 31737 Rinteln
Telefon: 05721 703-0