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Grundsicherung - Ihr Gutes Recht

Reichen Ihre Einkünfte im Alter für den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Sie beim Sozialamt die Grundsicherung beantragen.

Die Grundsicherung soll Ihren notwendigen Lebensunterhalt, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und Hilfe in Sonderfällen abdecken.

Wenn der Bedarf größer ist als Ihr Einkommen oder Vermögen, wird der Fehlbetrag als Grundsicherung gezahlt.

Falls Sie Fragen haben:

Bürgerbüro der Stadt Rinteln
Klosterstr. 20
31737 Rinteln
Telefon: 05751 403300

oder
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de

oder
Diakonisches Werk
Bäckerstr. 8
31737 Rinteln
Telefon: 05751 96210

Bitte beachten Sie:

Als Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes monatliches Einkommen unter 865,- € (Stand 2019) liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

Anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt werden Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern bei der Grundsicherung nicht angerechnet. Voraussetzung ist, dass deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000 Euro liegen.