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Von Anfang an

Der größte Teil der Bevölkerung wünscht sich eine Familie. Da die Lebensentwürfe der Menschen große Unterschiede aufweisen, hat sich die Familienform der heutigen Gesellschaft ebenfalls entsprechend facettenreich entwickelt: traditionelle Familien mit Ernährer und Hausfrau, Eltern mit oder ohne Trauschein, allein erziehende Mütter und Väter, Familien mit Hausmann und Alleinverdienerin und viele weitere Konstellationen. Ehe und Familie unterliegen einem deutlichen Wandel - die Zahl der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, eingetragenen Lebenspartnerschaften und Single-Haushalte steigt deutlich an.
Für viele Menschen gilt der Tag der Eheschließung als der schönste Tag im Leben, ganz gleich, ob die Hochzeit als standesamtliche Zeremonie oder mit anschließender kirchlicher Trauung durchgeführt wird.

Die Eheschließung kann bereits sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstag angemeldet werden, was eine exakte Planung der folgenden Termine möglich macht. Das heiratswillige Paar sollte sich beim zuständigen Standesamt informieren, welche Urkunden und Bescheinigungen hierfür benötigt werden. Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich.

Es empfiehlt sich, einen Plan aufzustellen, um wichtige Punkte wie z. B. Auswahl der Kleidung, Druck der Einladungskarten, Gestaltung der Feier, Wahl des Restaurants usw. frühzeitig abzustimmen. Auch eine Liste mit einer Übersicht über die anfallenden Kosten leistet gute Dienste.

Heiraten in Quedlinburg
Auf der Suche nach dem passenden Rahmen für den schönsten Tag im Leben bietet die Welterbestadt Quedlinburg mehrere Möglichkeiten. Die Mitarbeiterinnen des Standesamtes sind jederzeit gern bereit, den Paaren bei speziellen Wünschen für Ihre Eheschließung behilflich zu sein.

Im historischen Rathaus kann die Trauung im Trauzimmer, welches im Jahr 1998 modern ausgestattet wurde und 23 Personen Platz bietet, erfolgen. Wenn die Eheschließung in großem Rahmen erfolgen soll, bietet der Festsaal des Rathauses ein unvergessliches Ambiente.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Eheschließung im Palais Salfeldt an. Das Trauzimmer "Äbtissin Mathilde" mit seinen vielen, schon optisch beschwingten Stuckarbeiten, ist ein wahrer "Traum von Raum" für eine stimmungsvolle standesamtliche Hochzeit mit bis zu 45 Gästen.

Für welche Art der Eheschließung Sie sich auch entscheiden, gern helfen die Mitarbeiter des Standesamtes weiter, damit Ihnen dieser Tag stets in guter Erinnerung bleibt. Welche Unterlagen notwendig sind das hängt von den persönlichen Gegebenheiten der Eheschließenden ab und kann sehr unterschiedlich sein. Aus diesem Grund sollte vor der Anmeldung der Eheschließung eine Rücksprache mit dem Standesamt (Beratung) erfolgen.

Welterbestadt Quedlinburg - Standesamt
Markt 1
06484 Quedlinburg

Standesbeamtin Frau Lili Lilienthal
Telefon: 03946 905643
Fax: 03946 9059563
E-Mail: lili.lilienthal@quedlinburg.de

Standesbeamtin Frau Astrid Herrmann
Telefon: 03946 905642
Fax: 03946 9059642
E-Mail: astrid.herrmann@quedlinburg.de

Standesbeamtin Frau Sandra Klinder
Telefon: 03946 905644
Fax: 03946 9059644
E-Mail: sandra.klinder@quedlinburg.de

Für die Anforderung von Urkunden nutzen Sie bitte:
E-Mail: urkundenstelle@quedlinburg.de

Schwangerschaft
Tritt eine Schwangerschaft ein und die werdende Mutter teilt dieses ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, d. h. ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen).

Die Schwangerschaft ist eine Zeit ständiger Veränderungen. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen während dieser besonderen Phase im Leben einer Frau werden sowohl die Gesundheit von Mutter und Kind ständig beobachtet als auch die Entwicklung des Kindes regelmäßig dokumentiert.
In den letzten Wochen der Schwangerschaft rücken der Körper der Frau und das Baby in den Mittelpunkt des Lebens, alles dreht sich um die anstehende Geburt. Die meisten Schwangeren haben sich in dieser Phase bereits entschieden, ob sie ihr Kind lieber zu Hause, in einer Klinik oder auch in einem speziellen Geburtshaus zur Welt bringen möchten.

Schwangerenberatungsstelle Quedlinburg
- Pro familia Quedlinburg
Harzweg 32
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 705521
Fax: 03946 907181
E-Mail: quedlinburg@profamilia.de

Diakonisches Werk - Familienberatungsstelle QLB,
Schwangerschaftsberatung- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Carl-Ritter-Str. 16
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 3740
Fax: 03946 524751
E-Mail: familienberatung-qlb@diakonie-halberstadt.de

Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH
Ditfurter Weg 24
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 9090
Fax: 03946 9091705
E-Mail: info@harzklinikum.com

Sprechstunden Klinikstandort Quedlinburg
Geburtsplanung: Oberärztin DM Carolin-Liane Gollnick

Individuelle Beratung unter anderem bei Beckenendlage, Zwillingsschwangerschaft, Zustand nach Kaiserschnittentbindung, Risikoschwangerschaft

Telefonische Terminvergabe
wochentags 8 Uhr (außer dienstags)
Telefon: 03946 9097523

Mitzubringen sind
Überweisungsschein, Krankenkassenkarte, Mutterpass

Gynäkologische Praxen in Quedlinburg
Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Quedlinburg der PROKLIN Medical Care GmbH
Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe
Ditfurter Weg 24
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 9091433
Fax: 03946 9091439
E-Mail: gynaekologie.qlb@mvz-quedlinburg.de

Ina Beyer-Blume und Dr. Andrea Renata Bona
Fachärztinnen für Gynäkologie & Geburtshilfe

Frau Dr. med. Melanie Hübener
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Quedlinburg
Grabengasse 9
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 2257
Fax: 03946 528663

Dipl.-Med. Kathrin Hüffner
Ärztin, Frauenärztin (Gynäkologin)
Brühlstr. 6
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 707748

Finanzielle Unterstützung und Erstausstattung
Bedürftige Eltern haben die Möglichkeit, Beihilfen und Zuschüsse bei der Bundesstiftung Mutter und Kind oder bei anderen Einrichtungen zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt über die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen.

Schwangere mit geringfügigem Einkommen oder Arbeitslosengeld 2 können einen Zuschuss für eine Erstausstattung für Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt in der Kommunalen Beschäftigungsagentur beantragen.

Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz
Regionalstelle Quedlinburg
Heiligegeiststr. 7
Telefon: 03943 583000

Mutterschutz
Werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung eine Schutzfrist, in der sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers haben. Voraussetzung ist, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Krankenkasse zahlt Ihnen einen maximalen Tagessatz von 13 Euro, den ihr Arbeitgeber bis zur Höhe des Nettoeinkommens komplettiert. Arbeitssuchende erhalten ein Mutterschaftsgeld in Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes. Anträge auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei ihrer Krankenkasse.

Privatversicherte haben die Möglichkeit, ein einmaliges Mutterschaftsgeld bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes zu beantragen.

Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: 0228 6191888
Internet: www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.html

Elternzeit
Mit der Elternzeit kann die Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrochen werden, es besteht Kündigungsschutz. Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten neue Regelungen: Die Elternzeit ist deutlich flexibler.

Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.
Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.

Regelungen für Geburten ab 1. Juli 2015
Flexible 24 Monate
Mütter und Väter können 24 statt bisher zwölf Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.

Drei Zeitabschnitte
Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes liegt. Eine Verteilung auf weitere beziehungsweise mehr als drei Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Anmeldefristen
Die Anmeldefrist für die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beträgt 13 Wochen vor deren Beginn.

Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Die Ausübung einer Teilzeitarbeit (Rechtsanspruch) während der Elternzeit wird durch die neu eingeführte Zustimmungsfiktion erleichtert. Danach kann eine Teilzeit, die bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ausgeübt werden soll, vom Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich abgelehnt werden. Eine Teilzeitarbeit (Rechtsanspruch), die zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes geplant ist, kann der Arbeitgeber nur innerhalb von acht Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Lässt der Arbeitgeber die vorgenannten Fristen verstreichen, gilt die Zustimmung entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als erteilt.

Kündigungsschutz in der Elternzeit
Der Kündigungsschutz für eine Elternzeit beginnt ab der Anmeldung der Elternzeit. Für eine Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes besteht Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Elterngeld
Postanschrift
Landkreis Harz - Jugendamt Elterngeldstelle
Friedrich Ebert Str. 42
38820 Halberstadt

Besucheranschrift
Schwanebecker Str. 14
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 59702223
E-Mail: bundeselterngeld@kreis-hz.de

Kindergeld
Das Kindergeld ist eine einkommensunabhängige Leistung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Kinder von 18 bis 25 Jahren gilt eine Einkommensgrenze.

Familienkasse Magdeburg
Hohepfortestr. 37
39104 Magdeburg
Telefon: 0800 4555530
E-Mail: familienkasse-magdeburg@arbeitsagentur.de

Servicezeiten
Montag bis Freitag 8.00 - 18.00 Uhr

Wiedereinstieg nach einer Familienphase
Der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit nach einer Familienzeit (Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) ist ein Schritt, der viel Planung, Organisation und Durchstehvermögen erfordert. Fragen zur Kinderbetreuung und eine Umverteilung von Aufgaben innerhalb der Familie sind dabei ebenso wichtig, wie Informationen über den Arbeitsmarkt und Möglichkeiten der Weiterbildung sowie Neuorientierung. Nutzen Sie bereits Ihre Elternzeit und /oder Kündigungsfrist für eine aktive Suche nach einer neuen Beschäftigung.

Agentur für Arbeit Halberstadt
Schwanebecker Str. 14
38820 Halberstadt
Internet: www.arbeitsagentur.de/halberstadt

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Agentur für Arbeit Halberstadt
Schwanebecker Str. 14
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 40660
E-Mail: halberstadt.bca@arbeitsagentur.de

Rufnummern
Arbeitnehmer/Arbeitssuchende
Telefon: 0800 4555500

Arbeitgeber
Telefon: 0800 4555520

Familienkasse,
Information allgemein
Telefon: 0800 4555530

Familienkasse,
Zahlungstermine Kindergeld
Telefon: 0800 4555533