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Soziale Dienste und ambulante Pflege

Ambulante Hilfemöglichkeiten

Es gibt eine Vielzahl von Hilfemöglichkeiten, wenn Sie wegen Krankheit oder fortgeschrittenem Alter den eigenen Haushalt nicht mehr allein bewältigen können oder andere Hilfen benötigen, zum Beispiel beim Einkaufen, benötigen.

Die meisten der in Nordhorn ansässigen Pflegedienste (Sozialstationen, Diakoniestationen oder private Pflegedienste) bieten auch Haushaltshilfen oder Hilfen beim Einkauf an.

Hausnotruf

Das Hausnotrufsystem ermöglicht eine schnelle Hilfeleistung in einem Notfall. Über einen Sender, den man möglichst immer in Reichweite haben sollte, wird der Kontakt zur Notrufzentrale hergestellt. Hier kümmert man sich um notwendige Hilfen und benachrichtigt Angehörige oder den Rettungsdienst.

Nach den in Nordhorn vorhandenen Anbietern von Hausnotrufsystemen können Sie sich bei der Pflegeberatung erkundigen; viele Anbieter inserieren zudem in der örtlichen Presse.

Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Kosten für den Hausnotruf unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Pflegekasse übernommen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei geringem Einkommen die Möglichkeit, dass die Kosten für den Hausnotruf von der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn übernommen werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte rechtzeitig.

Essen auf Rädern

Mahlzeitendienste versorgen vor allem alte, kranke oder behinderte Menschen dauernd oder vorübergehend (beispielsweise während des Urlaubs der Pflegeperson) mit schmackhaften und altersgerechten Mahlzeiten. Teilweise werden auch Diätprogramme und Menüs für Diabetiker angeboten. Das Essen wird direkt in die Wohnung gebracht.

Die in Nordhorn ansässigen Anbieter von "Essen auf Rädern" können Sie bei der Pflegeberatung erfragen oder der örtlichen Presse entnehmen.

Die Nutzung des Mahlzeitendienstes ist kostenpflichtig. Ein Teil der Kosten für das Essen auf Rädern kann bei geringem Einkommen und unter bestimmten Voraussetzungen durch die Sozialhilfe übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn.

Lebensmittelausgabestellen

Die Nordhorner Tafel gibt gespendete Lebensmittel gegen eine geringe Gebühr an Bedürftige aus. Die Lebensmittelausgabestellen der Nordhorner Tafel befinden sich am
Gildehauser Weg 86
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 7121657
Fax: 05921 74802
Öffnungszeit
Mittwoch: 13.30 - 17.30 Uhr

im Jugendtreff "Kühlhaus"
an der Kruppstraße im Ortsteil Klausheide
Öffnungszeit
Mittwoch: 16.00 - 16.30 Uhr

sowie im Nachbarort Wietmarschen im
Verwalterhaus der kath. Gemeinde St. Johannes
Öffnungszeit
Freitag: 14.30 - 15.30 Uhr

und in Schüttorf am
"Kleintierzüchterzentrum"
Eichenstraße 4
Öffnungszeit
Donnerstag: 14.30 - 15.30 Uhr

Des Weiteren bietet die Nordhorner Tafel folgende Leistungen an:
"Das Lädchen" Sozialkaufhaus
Gildehauser weg 86
48529 Nordhorn
Öffnungszeiten
Dienstag: 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 14.00 - 17.00 Uhr

"Das Lädchen" Sozialkaufhaus
Am Markt 11
49835 Wietmartschen
Öffnungszeiten
Dienstag: 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 14.00 - 17.00 Uhr

Das "Café Mittendrin"
Daimlerstraße 1
48529 Nordhorn
Öffnungszeiten
Montag/Mittwoch/Freitag: 14.00 - 17.00 Uhr

Fahrradwerkstatt
Gildehauser weg 86
48529 Nordhorn
Öffnungszeit
Mittwoch: 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Vereinbarung gewünscht)

Fußpflegedienste

Wenn sie darauf angewiesen sind, eine Fußpflege in Anspruch zu nehmen, kann bei geringem Einkommen und unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme aus Sozialhilfemitteln möglich sein. Setzen Sie sich bitte diesbezüglich vorab mit der Abteilung Soziales in Verbindung.

Die in Nordhorn angebotenen Fußpflegedienste entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder dem Telefonbuch (Gelbe Seiten).

Die Pflege im eigenen Zuhause

Dem Bedürfnis vieler Seniorinnen und Senioren, den Lebensabend so lange wie möglich in den "eigenen vier Wänden" zu verbringen, wird durch ambulante Pflegeleistungen nachgekommen. Das Gesetz garantiert: ambulant geht grundsätzlich vor stationär - selbst wenn das höhere Kosten verursacht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegedienste (Krankenpfleger/-innen, Altenpfleger/-innen usw.) leisten insbesondere ambulante Behandlungs-, Kranken-, Alten- und Familienpflege. Sie kommen ins Haus und übernehmen vielfältige Aufgaben. Hierzu gehören Hilfen bei der Körperpflege und bei häuslichen Verrichtungen.

Man unterscheidet:
  • Grundpflege:
    Hilfe im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung
  • Behandlungspflege:
    z. B. Injektionen, Verbandwechsel, Blutdruckkontrolle.
Die Kosten für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegedienste können je nach Einzelfall von den Kranken- oder Pflegekassen und/oder vom Sozialamt übernommen bzw. von den Betreuten selbst getragen werden.

Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei den zuständigen Leistungsträgern (Kranken- und/oder Pflegekasse, Sozialamt des Landkreises Grafschaft Bentheim).

Wenn die Pflege von Angehörigen ausgeführt wird oder diese bei der Pflege behilflich sind, sollten Sie sich bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse nach Kursen zur Unterstützung pflegender Angehöriger erkundigen.

Pflege-Notruftelefon
SoVD-Pflegetelefon: emotionale Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige

Das Pflegetelefon kann ab sofort unter der aktuellen Servicenummer: 0511 70148148 oder unter E-Mail: pflegetelefon@sovd-nds.de erreicht werden.
Aus organisatorischen Gründen ist beim SoVD-Pflegetelefon dauerhaft ein Anrufbeantworter geschaltet, die Rückrufe erfolgen zeitnah von Montag bis Freitag.
Alle Gespräche werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt. Die Anrufe sind kostenfrei.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.sovd-nds.de/pflegetelefon.

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekassen können unter Umständen die Kosten der zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel (z. B. saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel) bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernehmen oder technische Hilfsmittel (z. B. Krankenbetten, Rollstühle oder Hebegeräte) bei Notwendigkeit zur Verfügung stellen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Pflegekasse.

Demenz

Das Zusammenleben mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind, stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Beratung für pflegende Angehörige über rechtliche (z. B. gerichtliche Betreuung) und pflegerische Möglichkeiten (ambulante und stationäre Hilfen) erhalten Sie z. B. beim

Landkreis Grafschaft Bentheim
Abt. Gesundheitsamt
Am Bölt 27
48527 Nordhorn
Telefon: 05921 961-848 oder -866
E-Mail: hanna.reurik@grafschaft.de oder
paula.nordemann@grafschaft.de

Viele Pflegedienste bieten für Erkrankte stundenweise Betreuungen oder Beschäftigungen an. Die Pflegekassen vermitteln Pflegekurse für Angehörige. Unter www.bmg.bund.de bietet das Bundesministerium für Gesundheit eine umfangreiche Broschüre unter dem Titel "Wenn das Gedächtnis nachlässt - ein Ratgeber für die häusliche Betreuung demenzkranker älterer Menschen" an. Diese steht zum Download zur Verfügung oder kann bestellt werden.

Weitere ausführliche Informationen gibt es bei der
Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.
Friedrichstraße 236
10969 Berlin
Telefon: 030 2593795-0
Fax: 030 2593795-29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de

Bürozeiten
Montag - Donnerstag: 9.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 15.00 Uhr
oder unter www.deutsche-alzheimer.de.

Begleitung Schwerstkranker

Sterben und Verlust, Tod und Trauer sind wertvolle Bestandteile eines erfüllten Lebens und gehören zum Leben dazu. Durch die Auseinandersetzung mit dem Tod wird unser Leben reicher und tiefer.

Die Hospizhilfe Grafschaft Bentheim will Menschen ein Sterben in Würde, Sicherheit und Geborgenheit in der vertrauten Umgebung ermöglichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizhilfe Grafschaft Bentheim begleiten Sterbende und deren Angehörige ambulant zu Hause oder auch stationär in der EUREGIO-Klinik in Nordhorn und in verschiedenen Altenpflegeheimen in der Grafschaft Bentheim.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizhilfe wollen und können keine Ärzte und kein Pflegepersonal ersetzen. Sie können aber für Sterbende und deren Familien Gesprächspartner und Begleiter sein. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. In ihrer Arbeit machen sie keinen Unterschied hinsichtlich der Nationalität, Religion, Weltanschauung oder der Erkrankung eines Menschen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, die erforderlichen Mittel werden durch Spenden und Mitgliedsbeiträge aufgebracht.

Für die Aufgabe als Begleiterin oder Begleiter werden sie in einem Einführungskurs umfassend vorbereitet und qualifizieren sich durch professionelle Fortbildungen stets weiter. Neben diesem konkreten Hilfsangebot ist es Anliegen des Hospizes, die Themen Tod und Sterben in unserer Gesellschaft vermehrt ins Bewusstsein und ins Gespräch zu bringen.

Ein weiteres Angebot der Hospizhilfe ist die Trauerbegleitung.

Weitere Informationen:
Hospizhilfe Grafschaft Bentheim e. V.
Neuenhauser Straße 74
48527 Nordhorn
Telefon: 05921 75400
E-Mail: info@hospizhilfe.de
Internet: www.hospizhilfe.de
Geschäftszeiten
Montag - Freitag: 9.00 - 11.00 Uhr
Montag/Dienstag/Donnerstag: 15.00 - 17.00 Uhr