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Wohnen im Alter

Wohnungsanpassungsmaßnahmen

Der Schritt in ein Altenheim fällt vielen Menschen besonders schwer. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Hilfen, damit die eigenständige Haushaltsführung gesichert werden kann.
Die Lebensumstände von älteren Menschen erfordern häufig eine Anpassung der eigenen Wohnung an die veränderten Lebensverhältnisse, damit Sie so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung leben können. Dies trifft besonders dann zu, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit hinzukommt.

Bevor Sie Veränderungsmaßnahmen in Angriff nehmen, sollten Sie sich nach Hilfen erkundigen.
Im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes Niedersachsen können zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen günstige Kredite für altersgerechte Veränderungen im selbst genutzten Wohnraum über die Nbank in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen können Sie im Internet unter www.nbank.de abrufen. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen sind bei den zuständigen Wohnraumförderungsstellen zu erhalten (zum Beispiel bei der Stadt Nordhorn).

Die Pflegekassen können grundsätzlich auch Hilfen für Umbaumaßnahmen gewähren. Voraussetzung für die Hilfegewährung der Pflegekassen ist allerdings unter anderem, dass ein Pflegegrad vorliegt und die Pflegekasse den Bedarf anerkennt.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim kann im Rahmen der Eingliederungshilfe unter Umständen Kosten für bauliche Veränderungen übernehmen, die erforderlich sind, um eine Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Da es sich bei der Eingliederungshilfe um eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII handelt, ist diese Hilfe einkommens- und vermögensabhängig; zudem sind Leistungen anderer Träger (zum Beispiel der Pflegekassen oder der Wohnungsbauförderung) vorrangig.

Wohnberatung

Mit einer Wohnberatung erfahren Sie, ob und wie Sie Ihre Wohnung behinderten- bzw. seniorengerecht umgestalten können. Das geht zum Beispiel durch den Einbau einer ebenerdigen Dusche, die Beseitigung von Gefahrenquellen wie Türschwellen, Telefonkabeln oder Teppichkanten, dem Anbringen von Handläufen im Treppenhaus, durch Treppenlifte oder Türverbreiterungen. Wohnberaterinnen und Wohnberater informieren auch über die Finanzierungsmöglichkeiten der erforderlichen Maßnahmen. Wenn der Verbleib in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist helfen Sie auch, alternative Wohnformen vor Ort zu finden.

Kostenlose Wohnberatung erhalten Sie über den
Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Grafschaft Bentheim
Abt. Gesundheitsamt
Am Bölt 27
48527 Nordhorn
Telefon: 05921 961-848 oder -866
E-Mail: hanna.reurik@grafschaft.de oder
paula.nordemann@grafschaft.de

oder beim
Deutschen Roten Kreuz - Pflegeteam gGmbH
Am Museumsturm 6
48529 Nordhorn
Wohnberater des Seniorenservicebüros
Lars Kerperin
Telefon: 05921 8236-17
Fax: 05921 8236-29
E-Mail: kerperin@drk-grafschaft-bentheim.de

und bei der
GEWO - Gesellschaft für Bauen u. Wohnen mbH
Stadtring 31
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 7060
E-Mail: info@gewo-nordhorn.de

Seniorenwohnungen

Um den Menschen auch im Alter ihre Selbständigkeit und ein selbstbestimmtes Leben zu erhalten, gibt es in Nordhorn zahlreiche altersgerechte Wohnungen. Eine Seniorenwohnung soll dem Bedürfnis älterer Menschen entgegenkommen, so lange wie möglich selbstständig zu leben und eigenständig zu bleiben. Lage, Grundriss und Ausstattung sollen den besonderen Anforderungen dieses Lebensalters gerecht werden.

Für öffentlich geförderte Seniorenwohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Dieser kann im Bürgeramt der Stadt Nordhorn beantragt werden.

Betreutes Wohnen

Hauptziel des betreuten Wohnens ist es, den Betroffenen so viel Verantwortung wie möglich zu belassen. Sie sollen dabei gefördert werden, ihr Leben selbständig zu gestalten. Eine Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim soll möglichst vermieden oder so weit wie möglich hinausgeschoben werden.
Beim betreuten Wohnen kann der Service von Angebot zu Angebot unterschiedlich sein. Zum Beispiel können Pflegeleistungen, hauswirtschaftliche Dienste oder ein Hausnotruf angeboten werden. Im Rahmen des betreuten Wohnens gibt es verschiedene Wohnformen. Es gibt Seniorinnen und Senioren, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst, einer Helferin oder einem Helfer erhalten. Eine andere Form des betreuten Wohnens ist das Zusammenleben in einer therapeutischen Wohngemeinschaft.
Der Begriff "betreutes Wohnen" ist allerdings nicht nur auf das Wohnen für ältere Menschen beschränkt. Unter diesem Begriff werden auch Wohnformen verstanden, in denen alte Menschen, psychisch Kranke, Behinderte oder Jugendliche von ausgebildeten Fachkräften aus den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie, Erziehung, Therapie oder Pflege betreut werden.

Seniorenwohnanlagen

Hierbei handelt es sich um abgeschlossene Wohneinheiten, denen eine Pflegestation angegliedert ist und für diejenigen, die dort in den Wohnungen leben, einen hauseigenen Pflegedienst anbieten. Grundsätzlich können sich die Bewohnerinnen und Bewohner aber auch von anderen Diensten pflegen lassen. Die Wohnungen sollten über barrierefreie Badezimmer, rollstuhlgerechte Eingänge usw. verfügen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Ratgeber "Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform - ein Wegweiser für ältere Menschen" veröffentlicht. Dieser kann schriftlich angefordert oder im Internet unter www.bmfsfj.de heruntergeladen werden.

Pflegeberatung

Der Soziale Dienst des Gesundheitsamtes des Landkreises Grafschaft Bentheim bietet eine individuelle, vertrauliche und kostenlose Pflege- und Seniorenberatung an. Diese umfasst
  • Hilfen im Haushalt
  • Essen auf Rädern
  • Hausnotruf
  • Möglichkeiten der ambulanten Pflege
  • Betreutes Wohnen
  • Informationen über bestehende stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Kurzzeitpflege (vorübergehende Heimaufnahme)
  • Tagespflege in einer Einrichtung
  • Dauerhafte Aufnahme in ein Heim
  • Maßnahmen zur Eingliederung behinderter Menschen
  • Finanzierungsmöglichkeiten der verschiedenen Hilfen
  • Vermittlung der Hilfsangebote
  • Beratung für ratsuchende Angehörige
Wenden Sie sich im Bedarfsfall an den
Landkreis Grafschaft Bentheim
Abt. Gesundheitsamt
Am Bölt 27
48527 Nordhorn
Telefon: 05921 961-848 oder -866
E-Mail: hanna.reurik@grafschaft.de oder
paula.nordemann@grafschaft.de
oder an die für Sie zuständige Pflegekasse.

Die EUREGIO-Klinik bietet zudem einen eigenen Krankenhaussozialdienst an, der über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten informiert, wie z. B. Hilfsmöglichkeiten bei der häuslichen Versorgung und Pflege oder die Einleitung und Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen.

Krankenhaussozialdienst EUREGIO-Klinik
Albert-Schweitzer-Straße 10
48527 Nordhorn
Telefon: 05921 8424-04
E-Mail: gertraud.gageler-blender@euregio-klinik.de

Auch die Pflegedienste stehen gern beratend zur Seite.

Umzug

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, melden Sie sich bitte bei der Verwaltung des neuen Wohnortes an. Diese informiert dann die ehemalige Wohnsitzgemeinde über den Umzug. Ziehen Sie allerdings innerhalb Nordhorns von einer Wohnung in eine andere Wohnung oder in ein Alten- oder Pflegeheim um, melden Sie sich einfach im Bürgeramt der Stadt Nordhorn am Büchereiplatz um. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Formulare.

Für den Umzug in eine öffentlich geförderte Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, den Sie ebenfalls im Bürgeramt beantragen können.

Denken Sie daran, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Radio, Fernsehen oder Zeitungsabonnements ab- bzw. umzumelden und Ihre Anschriftenänderung der Rentenstelle, Ihrer Krankenkasse, ihrem Geldinstitut sowie Ihren Verwandten und Bekannten mitzuteilen.

Für die Übergangszeit bietet die Deutsche Post einen Nachsendeservice an, der Ihre Post an die neue Adresse umleitet. Erkundigen Sie sich bitte bei der Deutschen Post nach den Gebühren.