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11. Finanzierung - Möglichkeiten der Wohnraumförderung

11.1 Vorüberlegungen zur Finanzierung

So gut wie jede/r Bauherr/in muss für den Bau der eigenen vier Wände einen Kredit aufnehmen. Abzüglich des Eigenkapitals und der Eigenleistungen, die Sie einbringen können, werden Sie wahrscheinlich den Rest der Gesamtkosten über Fremdkapital finanzieren müssen. Entweder Sie verfügen über Bausparverträge in entsprechender Höhe, die ausgezahlt werden können, oder Sie nehmen einen Kredit bei einer Bank oder Sparkasse auf.

Das Kreditinstitut bewertet Ihre Immobilie und gibt Ihnen je nach finanzieller Situation in der Regel bis zu 60% des Immobilienwertes einen Hypothekenkredit ersten Ranges. Das bedeutet, dass dieser Kredit im Falle einer Zwangsversteigerung wegen Zahlungsunfähigkeit zuerst bedient werden muss.

Weitere Kredite auf eine Hypothek zweiten Ranges in Höhe von bis zu weiteren 20 % bis 40 % des Immobilienwertes können bei entsprechenden finanziellen Verhältnissen gewährt werden.

Erfahrungswerten zufolge sollte man beim Hausbau über mindestens 20 % Eigenkapital verfügen.

Für viele Bauinteressierte ist für ihre Entscheidung für oder gegen ein Bauvorhaben die Frage, ob das gewünschte Eigenheim finanziell gefördert werden kann, von entscheidender Bedeutung. Staatliche Hilfen werden unter anderem durch das Land Niedersachsen durch deren Investitions- und Förderbank Niedersachsen und durch den Bund von der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt. Diese staatlichen Einrichtungen unterstützen zum Beispiel kinderreiche Familien, Senioren oder Menschen mit Behinderungen, um für diese Personen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ein zweiter Schwerpunkt dieser Förderungen liegt bei der Unterstützung energiesparender Bau- und
Modernisierungsvorhaben.

Die folgenden Abschnitte geben Ihnen die wichtigsten Informationen zur finanziellen Förderung durch die genannten staatlichen Einrichtungen. Falls Sie an einer der aufgezählten Förderungen interessiert sind, empfehlen wir, sich bei den unten genannten Adressen über die vollständigen Bestimmungen dieser Förderprogramme genauer zu informieren.

11.2 Förderungen durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt auf der Grundlage des jeweils aktuellen Wohnraumförderungsprogramms unterschiedliche Maßnahmen im Wohnungsbau.

Mit Darlehen unterstützt die NBank zurzeit folgende Maßnahmen im Wohnungsbau:
  • Die "Eigentumsförderung für kinderreiche Haushalte" unterstützt Haushalte mit zwei und mehr Kindern (im Fördergebiet Blanke bereits ab einem Kind unter 15 Jahren) beim Neubau, Erstbezug, Aus-, Umbau oder bei der Erweiterung sowie beim Kauf und Erwerb zusammen mit einer Modernisierung von selbstgenutzten Wohnungen mit zinslosen Darlehen.

  • Die "Eigentumsförderung für Schwerbehinderte" fördert Haushalte mit schwerbehinderten Personen ebenfalls beim Neubau, Erstbezug, Aus-, Umbau oder bei der Erweiterung sowie beim Kauf und Erwerb zusammen mit einer Modernisierung von selbstgenutzten Wohnungen mit zinslosen Darlehen. Eine weitere Voraussetzung für eine solche Förderung ist, dass die Behinderung einen besonderen baulichen Aufwand erfordert, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten.

  • Die "energetische Modernisierung von Mietwohnungen" beinhaltet für Wohnungssuchende mit niedrigem Einkommen die energetische Modernisierung bis zum 01.01.1995 fertiggestellter Mietwohnungen mit Darlehen. Es sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

  • Die "energetische Modernisierung von Wohneigentum" umfasst für Hauseigentümer von bis zum 01.01.1995 fertiggestellten Wohngebäuden ebenso die energetische Modernisierung. Auch bei diesen Maßnahmen sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

  • Das Programm " Neubau von Mietwohnungen für ältere Menschen einschließlich des generationenübergreifenden Wohnens und Menschen mit Behinderung" fördert den Neubau, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Altenwohnungen einschließlich des generationsübergreifenden Wohnens und Wohnungen für Menschen mit Behinderungen als Mietwohnungen für Wohnungssuchende mit niedrigen bzw. mittleren Einkommen.

Die Anträge für eine Förderung durch die NBank müssen bei der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Nordhorn gestellt werden. Das Antragsverfahren sieht deshalb in der Regel zwei Stufen vor:

Sie stellen zunächst einen Vorantrag bei der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Nordhorn. Diese überprüft, dass Ihr Einkommen nicht die geltenden Einkommensgrenzen überschreitet, und stellt Ihre gegenwärtigen Wohnverhältnisse fest.

Die NBank wählt dann nach sozialer Dringlichkeit die eingegangen Voranträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für eine Förderung aus. Hierbei erfolgt die Auswahl nach sozialer Dringlichkeit unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße der Antragsteller, der Zahl und des Alters der Kinder, der Einkommensverhältnisse und der derzeitigen Wohnverhältnisse.

Nach der Auswahl erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung. Wenn Ihr Vorantrag abgelehnt wird, werden Sie über die Gründe der Ablehnung informiert. Falls Ihr Vorantrag auf eine Warteliste gesetzt wird, werden Sie benachrichtigt, wann der Antrag ausgewählt wird. Wird Ihr Vorantrag ausgewählt, so müssen Sie innerhalb von vier Monaten einen Hauptantrag über die Wohnraumförderungsstelle der Stadt Nordhorn stellen, über welchen dann durch die NBank entschieden wird.

Nähere Auskünfte zum aktuellen Wohnraumförderungsprogramm erhalten Sie bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen, Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover, Telefon 0511 30031-0, Fax 0511 30031-300, E-Mail: info@nbank.de und im Internet unter www.nbank.de. Außerdem können Sie sich bei der Wohnraumförderungsstelle des Bauordnungsamtes, Telefon 05921 878-179 informieren.

11.3 Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert derzeit Maßnahmen zur Schaffung von Wohneigentum durch Bau oder Erwerb, die Sanierung und Modernisierung von Wohnraum sowie die Nutzung erneuerbarer Energien mit zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen. Bei der KfW können Sie gemäß den folgenden Programmen finanzielle

Unterstützung erhalten:
  • Das "KfW-Wohneigentumsprogramm" fördert den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum durch zinsgünstige Kredite. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 EUR für die selbstgenutzte Wohnung.

  • Das Programm "Erneuerbare Energien" ermöglicht bei Neubauten und bestehenden Immobilien eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Beispielsweise werden stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, unterstützt. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden.

  • Das "Energieeffiziente Bauen" dient mit der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und CO²-Ausstoß. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Bauwerkskosten bzw. bis zu maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit finanziert werden.

  • Das Programm "Energieeffizient Sanieren" unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO²-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden mit verschiedenen Förderungen. Es ist eine Unterstützung über einen Kredit möglich, wobei bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten finanziert werden können. Der maximale Kreditbetrag beträgt 75.000 EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Über einen sogenannten Ergänzungskredit zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm zur "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann die Finanzierung von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt werden. Hiermit können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten finanziert werden, und der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 50.000 EUR pro Wohneinheit. Ebenso ist eine Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10 % bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten möglich. Die Zuschusshöhe beträgt zwischen 5.000 EUR und maximal 18.750 EUR pro Wohneinheit. Außerdem stehen Zuschüsse für die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen des "CO²-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes zur Verfügung.

  • Die Förderung "Altersgerecht Umbauen" dient Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Mit diesem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 EUR pro Wohneinheit. Ebenso können über dieses Förderprogramm Zuschüsse gewährt werden. Die förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 8 % bis 10 % können bis maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit bei der Durchführung von Umbaumaßnahmen bezuschusst werden.

Da die KfW Kredite und Zuschüsse nicht unmittelbar an den Investor vergibt, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, müssen Sie die Anträge bei einer Bank oder Sparkasse stellen. Die Wahl des Kreditinstituts steht Ihnen frei.

Weitere Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen der KfW, insbesondere zu den aktuellen Zinskonditionen, erhalten Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Telefon 069 7431-0, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Niederlassung Bonn, Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn, Telefon 0228 831-0 oder unter dem kostenlosen Telefon 0800 5399002 sowie im Internet unter www.kfw.de.

11.4 Förderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die freiwillige Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Gefördert werden insbesondere solarthermische Anlagen, Anlagen zur Nutzung von Biomasse, Anlagen zur Nutzung von Geothermie- und Umweltwärme, Nahwärmenetze sowie Speicher- und Übergabestationen für Wärmenutzer sowie KWK-Anlagen.

Seit dem 01.01.2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft, nach dem Eigentümer von neu errichteten Gebäuden den Wärmeenergiebedarf für die Heizung einschließlich der Warmwasserbereitung und für die Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien abdecken müssen. Wer erneuerbarer Energien aufgrund der Nutzungspflicht dieses Gesetzes einsetzen muss, wird hierfür nicht gefördert. Wer allerdings mehr tut beziehungsweise wer die Anforderungen des Gesetzes mit seinen Maßnahmen übertrifft, wird vom BAFA finanziell unterstützt.

Mit dem Programm "Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm)" werden Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie, Nahwärmenetzen, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden, sowie besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien gefördert. Dabei werden vom BAFA Investitionszuschüsse vergeben und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Programm "Erneuerbare Energien - Premium" zinsverbilligte Darlehn und Tilgungszuschüsse erteilt.

Die Bundesregierung fördert mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen, die Markteinführung der Brennstoffzelle sowie den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und -speichern, in die Wärme oder Kälte aus KWK-Anlagen eingespeist wird. Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, förderfähige KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen, den erzeugten KWK-Strom vorrangig abzunehmen und zu vergüten. Gefördert wird Strom aus KWK-Kraftwerken auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen. Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten vom jeweiligen Netzbetreiber den vereinbarten Preis sowie einen Zuschlag für den eingespeisten KWK-Strom. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Art der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Ferner fördert das BAFA die Beratung vor Ort zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 eingereicht bzw. gestattet worden ist. Dabei soll die Beratung Bestandteil eines energetischen Sanierungskonzepts zu einem KfW-Effizienzhaus oder einem Sanierungsfahrplan für aufeinander abgestimmte Maßnahmen sein.

Eine förderfähige Energiesparberatung können Sie als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Wohngebäudes in Anspruch nehmen. Eine solche Beratung wird allerdings nur dann finanziell unterstützt, wenn sie über antragsberechtigte Energieberater erfolgt, die über bestimmte Fachkenntnisse verfügen und unabhängig sein müssen. Die beanspruchten Energieberater müssen daher in der Beraterliste der Deutschen Energie-Agentur GmbH (Dena) bzw. des BAFA registriert sein.

Die Zuwendung wird als Zuschuss zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch für die Antragstellung und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Der Energieberater muss den Zuschuss in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.

Weitere Informationen zu diesen Förderprogrammen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Telefon 06196 908-0, Fax 06196 908-1800 sowie im Internet unter www.bafa.de.

11.5 Weitere Förderungen

Einen umfassenden Überblick über diese und weitere Förderungen der Europäischen Union, des Bundes, der Länder und von Kommunen zur Energieeinsparung erhalten Sie im Internet unter www.energiefoerderung.info oder unter www.foerderdatenbank.de.