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10. Stadtumbau-West in Nordhorn-Blanke

10.1 Ziele des Stadtumbaus

Im Jahr 2013 wurde die Stadt Nordhorn in das Städtebauförderprogramm "Stadtumbau-West" des Landes Niedersachsen aufgenommen. Gemäß den vorbereitenden Untersuchungen ist geplant, dass in dem Bereich der Blanke über zehn Jahre verteilt mit Fördermitteln von insgesamt 3.000.000 EUR Maßnahmen durchgeführt werden. Zwei Drittel der Summe stammen dabei aus Bundes- und Landesmitteln, ein Drittel ist Eigenanteil der Stadt.

Im Herbst 2013 fanden mehrere Veranstaltungen statt, um die Ziele mit den Bewohner/innen und Eigentümer/innen nach einem gemeinsamen Stadtteilspaziergang in drei themenbezogenen Arbeitsgruppen (Gebäude, öffentlicher Raum, Verkehr) zu diskutieren. Diese Ergebnisse wurden im Dezember 2014 in einem Rahmenplan zusammengefasst und vom Rat der Stadt Nordhorn beschlossen.

Ziel des Stadtumbaus ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen im Stadtumbaugebiet zu verbessern. Die entwickelten Konzepte sehen unter anderem vor:
  • Ausbauperspektiven für die Gebäude (Wohnungsgröße und -zuschnitt) aufzuzeigen und zu verbessern.

  • Die energetische Modernisierung von Gebäuden zu unterstützen.

  • Aufenthalts-, Spiel- und Freiflächen im Stadtteil zu schaffen.

  • Die in Teilen sehr hohe Verdichtung zu vermindern.

  • Neuordnungsperspektiven für das Parken sowohl auf den privaten als auch auf den öffentlichen Flächen zu entwickeln.

  • Die Nutzbarkeit und Gestaltung der gebietstypischen inneren Erschließung (kleine Wege) zu verbessern und gemeinsam mit den Anliegern verbindliche Lösungen für deren dauerhafte Sicherung zu finden.

10.2 Bebauungspläne im Stadtumbaugebiet

Die im Entwicklungskonzept formulierten Ziele sollen auch durch neue Bebauungspläne im Planungsrecht verankert werden. Für einen Teilbereich an der Swennastraße und an der Annastraße ist bereits ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Für den restlichen Bereich des Stadtumbaugebietes wird 2015/16 ein neuer Bebauungsplan aufgestellt.

Als besondere Qualität des Stadtteils wird die bauliche Gestalt der Gebäude und der Häuserzeilen angesehen. Diese sollen daher weitest möglich gesichert werden. In den örtlichen Bauvorschriften der Bebauungspläne werden daher auch Belange der Gestaltung geregelt. Die über die Bebauungspläne oder das städtebauliche Entwicklungskonzept formulierten Ziele sind auch der Maßstab für stadtumbaurechtliche Genehmigungen.

10.3 Umbau-, Ausbau- und Gestaltungsvorschläge für das Stadtumbaugebiet

Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Konzepte wurden beispielhaft Vorschläge für Bauvorhaben auf der Blanke entwickelt. Diese Vorschläge und Ideen haben wir für Sie in mehreren Info-Flyern aufgearbeitet. Informationsmaterial zu folgenden Themen stehen für Sie kostenlos im Stadtteilbüro oder im Rathaus zur Verfügung:
  • Allgemeine Informationen für Eigentümer

  • Wohnraumförderung

  • Energetische Sanierung auf der Blanke

  • Rahmenplan Blanke

  • Gestaltungsbroschüre und Haustypenflyer

Die Gestaltungsbroschüre und der Flyer zu den unterschiedlichen Haustypen bieten Informationen zu folgenden Themen:
  • Mögliche Grundrissanpassungen bei verschiedenen Haustypen.

  • Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Häuser: Anbauten, Dachausbauten, usw.

  • Die Organisation von Stellplätzen und die Zufahrten zu den Rückseiten der Grundstücke.

  • Mögliche Standorte für Quartiersplätze und deren Gestaltung.

10.4 Welche Konsequenzen ergeben sich durch die Stadtumbausatzung für die Blanke?

Die Stadtumbausatzung für die Blanke soll den Eigentümer/innen vor allem Vorteile bringen und ihrem Schutz dienen. Es sind aber auch einige Pflichten zu beachten. Hier sind insbesondere die Auskunftspflicht und die Genehmigungspflicht zu nennen. Diese dienen der Sicherung der für den Stadtumbau formulierten Ziele.

Das Wichtigste ist: Wir wollen mit Ihnen zusammenarbeiten! Stadtumbau kann nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten vertrauensvoll und gemeinsam daran mitwirken.

10.5 Was ist im Stadtumbaugebiet zu beachten?
Was ändert sich für die Eigentümer/innen?

Auskunftspflicht
Im §137 des Baugesetzbuches (BauGB) ist geregelt, dass die Umbaumaßnahme mit allen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden soll und die Betroffenen im Rahmen des Möglichen beraten werden. Während der Vorbereitung und Durchführung des Stadtumbaus besteht daher für Eigentümer, Mieter, Pächter und Sonstige (oder auch deren Berechtigte) gegenüber der Stadt Nordhorn eine Auskunftspflicht. Das heißt, sie müssen der Stadt alle Auskünfte erteilen, die diese für die Vorbereitung und Durchführung der Stadtumbaumaßnahme benötigen. Dies können z. B. Informationen über vorhandene Anbauten oder Nebengebäude und deren Baualter bzw. Nutzung sein.

Genehmigungspflicht
Damit die Stadtumbausanierung gesichert und sozialverträglich durchgeführt werden kann, bedürfen im Stadtumbaugebiet viele bauliche Vorhaben einer Genehmigung durch die Stadt Nordhorn. Das gilt auch für Maßnahmen, die normalerweise nicht unbedingt genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, wie beispielsweise Fassadensanierungen. Bitte informieren Sie sich deshalb vor Baubeginn bei der Stadt Nordhorn oder im Stadtteilbüro Gildehauser Weg 79 darüber, ob eine von Ihnen geplante Maßnahme eventuell genehmigungspflichtig ist.

Die Stadt kann im Rahmen ihrer Genehmigungspflicht in diesem Fall auch bestimmte Vorhaben und Maßnahmen befristet bis zu 12 Monate zurückstellen, wenn zu befürchten ist, dass die Stadtumbaumaßnahme hierdurch unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Für eine Genehmigungsversagung sind vom Gesetzgeber aber sehr enge Grenzen gesetzt worden. In den meisten Fällen werden Sie daher eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten.

Wie bekomme ich eine Stadtumbaugenehmigung und Baugenehmigung?
Der Antrag auf eine Stadtumbaugenehmigung kann formlos bei der Stadt Nordhorn gestellt werden und ist gebührenfrei. Der Antrag sollte eine Zeichnung und eine Beschreibung des Vorhabens und der Materialität enthalten. Falls Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen und dementsprechend einen Bauantrag einreichen müssen, wird die Stadtumbaugenehmigung mit der Baugenehmigung erteilt.

Die Stadtumbaugenehmigung ersetzt nicht die Baugenehmigung. Für die Bearbeitung und Genehmigung des Bauantrages ist das Bauordnungsamt zuständig.

Weitere Auskünfte zum Stadtumbau-West in Nordhorn-Blanke erteilt das Amt für Stadtentwicklung; Stadtplanung und Umwelt, Telefon 05921 878-229 im Stadtteilbüro am Gildehauser Weg 79.