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3. Das Baugrundstück - Grundsätze für Erwerb und Bebauung

3.1 Voraussetzungen für eine Bebauung

Grundstücksbesitzer und -käufer sollten sich zunächst beim Amt für Stadtentwicklung der Stadt Nordhorn erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen Eigenschaften und dem Stand der Erschließung tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden
kann.

Ein Grundstück ist bebaubar, wenn
  • es im Geltungsbereich eines B-planes nach § 30 BauGB liegt,

  • das Vorhaben im Einklang mit diesen Festsetzungen steht und

  • die Erschließung gesichert ist,

oder:
  • es zwar nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB und

  • das Vorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt und

  • die Erschließung gesichert ist,

oder:
  • es im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, d.h. außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils,

  • es sich um ein sogenanntes "privilegiertes Vorhaben" handelt (z. B. um einen landwirtschaftlichen Betrieb), und

  • die Erschließung gesichert ist.

Ohne ausreichende Erschließungsanlagen, welche die Gebäude an den öffentlichen Straßenverkehr anschließen und für die Versorgung (Elektrizität, Wasser) bzw. Entsorgung (Abwasser) ausreichend dimensioniert sind, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf Erschließung besteht grundsätzlich nicht.

Ob es sich um ein erschlossenes Grundstück handelt und ob die Erschließungsbeitragspflicht noch besteht, ist in der Regel im Rahmen der Finanzierung der Baumaßnahme durch eine Erschließungsbeitragsbescheinigung nachzuweisen. Diese Bescheinigung wird gegen eine geringe Gebühr durch das Amt für Stadtentwicklung der Stadt Nordhorn ausgestellt.

Selbst wenn ein Grundstück grundsätzlich bebaubar ist, muss nun noch geklärt werden, wie es tatsächlich bebaut werden kann.

Wie die Erschließung für das Baugrundstück entsprechend der Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) und entsprechend des eventuell bestehenden Straßenausbauplanes aussehen kann, können Sie beim Amt für Straßenbau, Entwässerung und Verkehr erfragen.

Das Bauordnungsamt gibt Ihnen im Rahmen der Bauberatung weitere Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten (z. B. Abstände zu den Grundstücksgrenzen, Anzahl der Geschosse, Zulässigkeit von Dachausbauten, Platzierung von Garagen und Stellplätzen). Eine rechtsverbindliche Bescheinigung erhalten Sie aber erst, wenn Sie eine Bauvoranfrage stellen, durch einen Bauvorbescheid (siehe "Abschnitt 4.9".

3.2 Grundstücksmarkt für Wohnbauten

Die Stadt Nordhorn verkauft Baugrundstücke an private Bewerber, die ein Wohnhaus zur Eigennutzung errichten wollen.

Interessenten für einen städtischen Bauplatz werden gegen Zahlung eines Betrages von 250 EUR in die Bewerberliste eingetragen. Im Falle eines Grundstückserwerbs wird der Betrag auf den Kaufpreis angerechnet. Die Grundstücke werden nach der Reihenfolge des Antragseinganges zugeteilt.

Wichtigste Voraussetzungen für den Erwerb eines Grundstückes sind, dass
  • der Bewerber über kein baureifes, unbebautes Grundstück verfügt,

  • innerhalb der letzten 15 Jahre bzw. zehn Jahre kein Grundstück unter Verkehrswert von der öffentlichen Hand erworben wurde und

  • das Wohnhaus mindestens vier Jahre selbst genutzt wird.

Das Wohngebäude muss innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss bezugsfertig hergestellt sein. Der Baubeginn hat innerhalb des ersten Jahres dieser Frist zu erfolgen.

Die Beschaffung eines geeigneten Grundstückes kann selbstverständlich auch auf dem "freien" Markt, z. B. über Zeitungsannoncen oder durch Einschaltung von Immobilienmaklern, erfolgen.

Falls Sie weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines städtischen Baugrundstückes haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Liegenschaften, Stadthaus I, Telefon 05921 878-184. Dort erhalten Sie auch die detaillierten Vergabe- und Verkaufsbedingungen in Form einer kleinen Broschüre sowie Bewerbungsvordrucke für die Eintragung in die Interessentenliste für städtische Wohnbaugrundstücke. Einen Antrag auf Erwerb eines Bauplatzes sowie einen Überblick über die aktuellen und zukünftigen Wohnbaugrundstücke der Stadt Nordhorn finden Sie im Internet unter www.nordhorn.de.

3.3 Grundstücksmarkt für Gewerbe und Industrie

Die Stadt Nordhorn verfügt über großflächige, sehr gut erschlossene Gewerbe- und Industriegebiete. Für nahezu jedes unternehmerische Vorhaben kann sofort eine geeignete Fläche mit den notwendigen planungsrechtlichen Ausweisungen zur Verfügung gestellt werden. Grundstücksgrößen bis zu 25 ha am Stück sind dabei möglich.

Neben einigen Restflächen in verschiedenen Gebieten stehen Areale in folgenden Gewerbe- und Industriegebieten zur Verfügung:
  • A31-Nordhorn-Klausheide: nur 3 Minuten von der Autobahn A 31 und 5 Minuten vom Stadtzentrum entfernt

  • NINO-Wirtschaftspark: in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes und der Innenstadt

  • Bosinks Kamp: hervorragender Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz und zugleich direkte Stadtnähe

Die Grundstückspreise variieren von Gebiet zu Gebiet; bereits ab 14,00 EUR/m² inkl. Erschließungskosten sind Flächen erhältlich. Neben hervorragender Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur bieten diese Flächen auch die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses. Die Festlegung der Grundstücksgröße, -lage sowie des -zuschnitts erfolgt jeweils nach den individuellen Anforderungen des Unternehmens.

Die Wirtschaftsförderung als erster Ansprechpartner für alle Unternehmen legt besonderen Wert auf eine individuelle Beratung und Begleitung jedes einzelnen Vorhabens. In den an den Interessen der Unternehmer ausgerichteten Gesprächen werden unter anderem auch die Möglichkeiten einer Förderung einzelbetrieblicher Investitionen beleuchtet.

Weitere Informationen zu gewerblichen Grundstücken der Stadt Nordhorn sowie das aktuelle Gewerbeflächenkonzept finden Sie im Internet unter www.nordhorn.de unter dem Menüpunkt Wirtschaft.

Für detaillierte Auskünfte und Beratung wenden Sie sich bitte an Wirtschaftsförderung, Stadthaus I, Telefon 05921 878-169/-172, Fax 05921 878-417, E-Mail: wirtschaft@nordhorn.de.

3.4 Grundstückskauf - Vorüberlegungen

Bevor Sie sich endgültig für ein Grundstück entscheiden, sollten Sie es genauer kennenlernen. Vergewissern Sie sich, welche tatsächlichen und rechtlichen Einschränkungen für eine Bebauung bestehen. Ebenso sollten Sie die Umgebung des gewünschten Grundstückes erkunden.

Eine wichtige Rolle spielt der Bodenzustand. Bei einem hohen Grundwasserspiegel müssen beispielsweise entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die auch die Baukosten erhöhen.

Erfragen Sie die frühere Nutzung "Ihres" Grundstückes. Durch Altlasten können Grundstücke mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein, die eine Bautätigkeit verhindern oder erschweren können. Falls Sie die Altlasten beseitigen müssen, können Mehrkosten bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens entstehen. Informationen über altlastenverdächtige Grundstücke können Sie beim Landkreis Grafschaft Bentheim, Abteilung Wasser und Boden, van-Delden-Straße 1-7, 48529 Nordhorn, Telefon 05921 961-539, einholen.

Überprüfen Sie, welche Möglichkeiten der Bebauung es gibt. Bestehen rechtliche Einschränkungen? Sind für das Grundstück Baulasten eingetragen? Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt, Stadthaus I, Telefon 05921 878-179. Ist das Grundstück im Grundbuch belastet? Hierüber erhalten Sie Auskünfte beim Amtsgericht Nordhorn, Grundbuchamt, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Telefon 05921 701-0.

Ferner sollten Sie die Lage Ihres Grundstückes bedenken: In welcher Entfernung befinden sich der Arbeitsplatz, die Schule, der Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten und wie sind die Verkehrsanbindungen? Denken Sie in diesem Zusammenhang auch an die Fahrtkosten und den Zeitaufwand.

Erkundigen Sie sich auch genau, wie die Gegend um das Grundstück in den nächsten Jahren aussehen wird. Garantien für eine ruhige Lage auf Lebenszeit gibt es zwar nirgends, doch kann man beim Amt für Stadtentwicklung erfahren, ob und was in der Nähe geplant oder wie die weitere Wohnsiedlungsentwicklung vorgesehen ist.
Günstig ist ein Bauplatz, auf dem das Haus möglichst windgeschützt liegt und nach der Sonne orientiert werden kann. Nicht die schmale, sondern die breite Seite des Hauses sollte nach Süden ausgerichtet werden, damit möglichst viele Räume Sonnenlicht und Wärme empfangen können (Energieeinsparungen). Vielleicht lassen sich Ihre Baupläne, falls sie dies nicht vorsehen, noch nachträglich ändern. Achten Sie außerdem darauf, dass Nachbargebäude oder hohe Bäume das Haus nicht ungünstig verschatten.

Im Normalfall wird beim Grundstückskauf der Kaufpreis in einem Betrag bezahlt. Daneben gibt es aber noch andere Kaufformen, z. B. die Nutzung im Wege des Erbbaurechts. Dies ist ein grundbuchgesichertes Recht zur baulichen Nutzung eines fremden Grundstücks. Traditioneller Vergeber von Erbbaurechten ist die öffentliche Hand (Stadt, Kirche, Stiftung etc.). Aber auch Privatpersonen und Unternehmen gehen häufiger dazu über, ihre Grundstücke nicht mehr zu veräußern, sondern mit dem Erbbaurecht zu belasten. Eine weitere Alternative zum Barkauf wäre der Grundstückskauf auf Rentenbasis. Kennzeichnend für diese Rente ist, dass sie nicht an eine feste Laufzeit gebunden, sondern bis zum Lebensende des rentenberechtigten Verkäufers zu bezahlen ist. In jedem Fall empfiehlt sich eine Vergleichsrechnung zwischen dem Barkauf mit Fremdfinanzierung über ein Bankdarlehen und dem Kauf auf Rentenbasis.

3.5 Vermessung, Grundstücksteilung

Sollte noch eine Vermessung des Grundstückes erforderlich sein, beauftragen Sie hiermit einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die Behörde für Geoinformationen, Landesentwicklung und Liegenschaften Meppen, Katasteramt Nordhorn.

Unter "Grundstücksteilung" versteht man die gegenüber dem Grundbuchamt abgegebene einseitige Erklärung des Eigentümers, einen Grundstücksteil allein oder zusammen mit anderen Grundstücken oder Teilen als neues selbständiges Grundstück im Grundbuch zu führen.

In den meisten Fällen bedarf eine solche Teilung keiner Genehmigung. Da es jedoch eine Vielzahl an Ausnahmefällen gibt, sollten Sie sich im Zweifelsfalle beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn erkundigen. Genehmigungen für Grundstückteilungen werden durch die Stadt Nordhorn erteilt.

Ausnahmen gelten beispielsweise in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, in einem Umlegungsgebiet oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich. Außerdem dürfen durch eine Grundstücksteilung keine baurechtswidrigen Zustände eintreten. Beispielsweise müssen nach der Teilung die erforderlichen Grenzabstände, Brandschutzbestimmungen oder die zulässige Grund- oder Geschossflächenzahl eingehalten werden.

Sollte es durch eine Grundstücksteilung zu solchen oder anderen Abweichungen kommen, so müssen vorher entsprechende Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen gestellt werden. Nur falls diese Anträge genehmigt sind, kann die Grundstücksteilung vorgenommen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann nach pflichtgemäßen Ermessen Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung oder Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind.

Bei Fragen zu Grundstücksteilungen wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt, Stadthaus I, Telefon 05921 878-199/-210/-394.

3.6 Nebenkosten

Beim Grundstückskauf kommen neben den Grundstückskosten noch Nebenkosten hinzu:

Erschließungsbeiträge
Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen, so sollten Sie die für die Erschließung anfallenden Kosten zwingend in der Finanzierungsplanung berücksichtigen. Hier sind insbesondere die Erschließungsbeiträge und die Abwasserbeiträge für Schmutz- und Regenwasser einzukalkulieren. Detaillierte Informationen erteilt auf Antrag das Amt für Stadtentwicklung, Beiträge, Stadthaus I, Telefon 05921 878-228.

Aber auch die Kosten für den Anschluss an die Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung sollten Sie berücksichtigen. Hierüber erhalten Sie Auskunft bei den Nordhorner Versorgungsbetrieben (nvb), Gildkamp 10, 48529 Nordhorn, Telefon 05921 301-0 oder im Internet unter www.nvb.de.

Notariatskosten
Die Notariats- und Grundbuchkosten betragen zwischen ca. 1,0 % und 1,5 % des Kaufpreises. Kaufen Sie lediglich ein unbebautes Grundstück, so werden die Notariatskosten vom Grundstückspreis berechnet. Erwerben Sie dagegen ein bereits bestehendes Bauobjekt, oder schließen Sie einen Vertrag mit einem Bauträger über die Immobilie und die Errichtung eines Bauobjektes ab, so werden die Gebühren von der im Vertrag genannten Gesamtsumme berechnet.

Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises. Über den zu zahlenden Betrag erhalten Sie einen Steuerbescheid vom Finanzamt Bad Bentheim, Heinrich-Böll-Str. 2, 48455 Bad Bentheim, Telefon 05922 970-0.

Sonstige Nebenkosten
Beim Grundstückskauf können weitere Nebenkosten Ihren Geldbeutel belasten. Ist Ihr Grundstück noch nicht amtlich vermessen, so schlagen die Vermessungsgebühren mit ca. 0,5 % bis 2,5 % des Kaufpreises zu Buche. Haben Sie ein Haus über einen Makler erworben, fällt die Maklerprovision in Höhe von etwa 3 % bis 6 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer an. Auch für die Bearbeitung Ihres Bauantrages fallen Baugenehmigungsgebühren an. Erfragen Sie diese beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn.

3.7 Bodenrichtwerte

Aufgrund von Kartenübersichten können Sie die aktuellen Bodenrichtwerte Ihres gewünschten Grundstückes in Erfahrung bringen, die einen ersten guten Anhalt für einen angemessenen Grundstückspreis bringen. Dieser Wert stellt jedoch selten den Preis dar, der auf dem freien Markt gefordert wird.

Auskünfte über Bodenrichtwerte von Grundstücken erteilt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Grafschaft Bentheim. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sitzt beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Katasteramt Nordhorn, Schilfstraße 6, Telefon 05921 859-312. Dort sind auch digitale Datenträger mit Informationen zu den Bodenrichtwerten für Grundstücke erhältlich. Ferner stehen Informationen im Internet unter www.gll.niedersachsen.de und unter www.gag.niedersachsen.de bereit.