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Checkliste für werdende und junge Eltern

In dieser Liste finden Sie alles Organisatorische, das für Sie als werdende Eltern wichtig ist: während der Schwangerschaft, rund um die Geburt und nach der Geburt Ihres Kindes.
Damit Sie den notwendigen "Papierkram" möglichst schnell erledigen können, haben wir die jeweils frühest möglichen Termine angegeben.

Während der Schwangerschaft

3./4. Monat
Finanzielle Unterstützung: Antrag bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind" (einkommensabhängig)
siehe auf der Seite "Finanzielle Hilfen"
Internet: www.undesstiftung-mutter-und-kind.de

3./4. Monat - Wenn Sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen
Finanzielle Unterstützung: Antrag auf ALG II und auf Mehrbedarf für Schwangere und Schwangerschaftsbekleidung
siehe auf der Seite "Finanzielle Hilfen"

Frühschwangerschaft 3./4. Monat
Hebamme suchen für die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt oder eine Beleghebamme, die sie bei der Geburt begleitet
siehe auf der Seite "Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Baby"

Frühschwangerschaft 3./4. Monat
Sie können ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, Mitteilungspflicht besteht nur in wenigen Fällen. Bedenken Sie aber, dass der Mutterschutz erst in Kraft treten kann, wenn die Schwangerschaft bekannt ist (z. B. Schutz bei Kontakt mit Gefahrstoffen bei der Arbeit u. ä.)
siehe auf der Seite "Baby und Beruf"

Ab 5. Monat
Geburtsvorbereitungskurs und andere Kurse, wie z. B. Schwangerschaftsgymnastik, Schwangerschaftsyoga, Säuglingspflegekurs
siehe auf der Seite "Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Baby"

Mitte bis Ende der Schwangerschaft
Dauer und Aufteilung der Elternzeit mit der/dem Partner*in planen und ggf. mit Ihren jeweiligen Arbeitgebern besprechen
siehe auf der Seite "Baby und Beruf"

Mitte bis Ende der Schwangerschaft
Antrag auf Kindergeld besorgen und ausfüllen, aber erst nach der Geburt einreichen
siehe auf der Seite "Finanzielle Hilfen"

Mitte bis Ende der Schwangerschaft
Antrag auf Elterngeld besorgen und ausfüllen, aber erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde einreichen
siehe auf der Seite "Finanzielle Hilfen"

Mitte bis Ende der Schwangerschaft
Zu empfehlen! Anmeldung in einer Kinderkrippe, wenn eine Betreuung in den ersten zwei Jahren gewünscht ist
siehe auf der Seite "Baby und Beruf"

Zehn Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, wenn Sie ALG II beziehen
Antrag auf Babyausstattung stellen
siehe auf der Seite "Finanzielle Hilfen"

Ab 6. Monat, wenn Sie nicht verheiratet sind
Vaterschaftsanerkennung
siehe auf der Seite "Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Baby"

Ab etwa 8. Monat, falls Vaterschaft und/oder Unterhaltszahlungen klärungsbedürftig sind
Beistandschaft beantragen
siehe auf der Seite "Alleinerziehend"

Frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
Mutterschaftsgeld beantragen
siehe auf der Seite "Finanzielle Hilfen"

Rund um die Geburt

Direkt nach der Geburt
Anmeldung des Kindes beim Standesamt (Geburtsurkunde wird dort erstellt)
siehe auf der Seite "Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Baby"

Direkt nach der Geburt
Antrag auf Familienkrankenversicherung
siehe auf der Seite "Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Baby"

Binnen einer Woche nach der Geburt
Schriftliche Anmeldung der Elternzeit, falls diese direkt nach der Mutterschutzfrist beginnen soll
siehe auf der Seite "Baby und Beruf"

Nach der Geburt

Bis zu drei Monate nach der Geburt (eine rückwirkende Auszahlung des Elterngeldes kann nur für drei Monate erfolgen)
Antrag auf Elterngeld zusammen mit der Geburtsurkunde einreichen. Es empfiehlt sich, die Anträge auf Eltern- und Kindergeld schon vor der Geburt vorzubereiten.
siehe auf der Seite "Finanzielle Hilfen"

Nach der Geburt
Antrag auf Kindergeld und ggf. Kinderzuschlag zusammen mit der Geburtsurkunde des Kindes abgeben
siehe unter "Kindergeld" und "Kinderzuschlag"

Nach der Geburt, wenn Sie BAföG oder BaB bekommen
Kinderbetreuungszuschlag beantragen
siehe auf der Seite "Finanzielle Hilfen"

Nach der Geburt, wenn Sie ALG II oder BAföG beziehen
Antrag auf Sozialgeld für das Kind
siehe auf der Seite "Finanzielle Hilfen"

Nach der Geburt
Antrag auf Wohngeld (einkommensabhängig), nicht für Bezieher/-innen von ALG II
siehe auf der Seite "Finanzielle Hilfen"

Nach der Geburt, wenn Sie und der Vater des Kindes getrennt leben
Unterhalt vom Vater des Kindes, wenn er zahlungsfähig ist; Unterhaltsvorschuss beantragen
siehe auf der Seite "Alleinerziehend"