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Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby

  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Pränataldiagnostik
  • Geburtsvorbereitung und Geburt
  • Stimmungskrisen nach der Geburt
  • Geburtsurkunde und Namensgebung
  • Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
  • Krankenversicherung des Kindes
  • Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen
Schwangerschaftsvorsorge

Die Schwangerschaftsvorsorge besteht aus regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, die meistens von der/vom Frauenärztin/ Frauenarzt der Wahl durchgeführt werden.
Die meisten Vorsorgeuntersuchungen können auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese Untersuchungen, und sie werden von den Krankenkassen bezahlt.
Mindestens zehn Termine für Vorsorgeuntersuchungen sind heute für jede Schwangere eingeplant, bei gesundheitlichen Problemen auch mehr. Alle wichtigen Daten und Untersuchungsergebnisse werden im Mutterpass eingetragen. Er sollte immer bei sich getragen werden.
Die Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel zu Beginn der Schwangerschaft einmal pro Monat, ab der 32. Schwangerschaftswoche zweimal pro Monat und ab der 36. Schwangerschaftswoche wöchentlich durchgeführt. Die Vorsorgestandardtests sind: drei Ultraschalluntersuchungen, Gewichts- und Blutdruckkontrollen, Blut- und Urinuntersuchungen.

Broschüre
"Beratung für schwangere Frauen"
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Internet: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/beratung-fuer-schwangere-frauen/121278

und
Broschüre
"Das Baby - Informationen für Eltern über das erste Lebensjahr"
BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Internet: https://www.bzga.de/botmed_11030000.html

Pränataldiagnostik

Im Rahmen der Vorsorge werden noch weitere Untersuchungen angeboten, um mit Hilfe spezieller Verfahren eventuelle Fehlbildungen oder Auffälligkeiten zu erkennen bzw. eine Risikoeinschätzung zu geben. Diese Angebote werden von den behandelnden Ärzt*innen direkt angeboten Sie werden "individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) genannt, die nicht zur Basisversorgung der Krankenkassen gehören und deren Kosten auch nicht übernommen werden. Hierzu gehört z.B. der AFP-Test (Alphafetoproteintest), aber auch alle über die drei Standarduntersuchungen hinausgehenden Ultraschalluntersuchungen. Besteht ein auffälliger Wert oder liegen andere Risiken vor, werden zur Abklärung von den Ärzt*innen Spezialuntersuchungen, wie z. B. eine Fruchtwasseruntersuchung (14. bis 20. Woche) oder eine Chorionzottenbiopsie (10. bis 12. Woche), empfohlen.
Sind die zusätzlichen Untersuchungen medizinisch indiziert, werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein auffälliger Wert muss nicht immer bedeuten, dass tatsächlich eine Entwicklungsverzögerung oder Behinderung des Kindes vorliegt. Die Untersuchungsverfahren können nicht voraussagen, wie schwer ein Kind wirklich betroffen ist und welchen Verlauf die Erkrankung nehmen wird. Vor einer Entscheidung für eine zusätzliche Untersuchung sollten die Eltern sich genau informieren und mit den eventuellen Folgen auseinandersetzen. Sie sollten bedenken, dass die Befunde nicht immer eindeutig sind. Eltern haben ein Recht auf Wissen, aber auch ein Recht auf Nicht-Wissen. Wird pränatal eine Schädigung des Kindes diagnostiziert, können die Eltern eine vertiefende psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen, (§ 2 SchKG). Die Frauenärztin/ der Frauenarzt ist verpflichtet, auf die Angebote der zuständigen Schwangerenberatungsstellen hinzuweisen.

Geburtsvorbereitung und Geburt

Um sich als zukünftige Eltern auf die Geburt einzustimmen, Atem- und Entspannungstechniken zu erlernen, Informationen rund um Schwangerschaft, die Geburt und Wochenbett zu erhalten oder auch um andere Schwangere kennenzulernen, bietet sich der Besuch eines Geburtsvorbereitungskurses an.
Die Anmeldung erfolgt ca. in der 10. Schwangerschaftswoche, die Kurse beginnen zwischen der 26. und 28. Schwangerschaftswoche.

Werden die Kurse von Hebammen geleitet, übernehmen die Krankenkassen die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Der/die zuständiger/e Gynäkologe/Gynäkologin stellt auf Nachfrage ein Rezept hierfür aus.

Für Schwangere in Neu-Isenburg bietet die Hebammenpraxis "Von Anfang an" ein breites Angebot an Beratung, Begleitung und Hilfe für Schwangere an:
  • Vorsorge
  • Vorbereitungskurse für Frauen und/oder Paare
  • Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Hausgeburten
  • Beleggeburten im Krankenhaus Sachsenhausen Frankfurt am Main
  • Wochenbettbetreuung
  • Stillberatung
  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodentraining
  • Babymassage
  • Pekip
Außerdem gibt es:
  • Yoga für Schwangere
  • Fußpflege/Friseurin/Make-up-Artistin
  • das Stillcafé "Milchbar"
  • Gips-Bauch-Abdrücke
  • Akupunktur
Hebammenpraxis "Von Anfang an"
Frankfurter Straße 1
63263 Neu-Isenburg
Telefon: 06102 722310
Internet: http://vonanfangan.com/

Für Schwangere im Kreis Offenbach bietet das

Ketteler-Krankenhaus
Lichtenplattenweg 85
63071 Offenbach
Telefon: 069 85050
Internet: www.ketteler-krankenhaus.de
oder die

Asklepios Klinik Langen
Röntgenstraße 20
63225 Langen
Telefon: 06103 912-0

Veranstaltungen und Kurse, offene Treffs und Vorträge in der "Elternschule" an. Dort erhalten Sie Beratung und Begleitung auf dem Weg durch die Schwangerschaft, das Wochenbett, die Stillzeit und während der ersten Zeit mit dem Baby.

Broschüre
"Elternschule"
als Download unter
http://www.ketteler-krankenhaus.org/sites/default/files/downloads/Elternschule_01_2018.pdf
https://www.asklepios.com/langen/experten/geburtshilfe/vor-der-geburt/

Dort finden Sie das aktuelle Programm mit allen Terminen und eine Liste der Hebammen für den Kreis Offenbach.

Geburt
Um sich gut auf die Geburt vorzubereiten, ist es wichtig, dass die Mutter und der Vater rechtzeitig mit einer Hebamme und der gewünschten Geburtsklinik, bzw. einem Geburtshaus oder einer Hebamme Kontakt aufnehmen. Werdende Mütter und Eltern haben meist auch die Möglichkeit, den Kreißsaal bzw. die Räumlichkeiten der Geburtshäuser zu besichtigen, um sich ein Bild vor Ort zu machen. Mit Hilfe einer Hebamme sind auch Hausgeburten möglich.

Krankenhäuser
Im Kreis Offenbach und Frankfurt am Main gibt es mehrere Krankenhäuser mit der Abteilung Geburtshilfe und angeschlossenen Kinderkliniken

Asklepios Klinik Langen
Röntgenstraße 20
63225 Langen
Telefon: 06103 912-0

Bürgerhospital Frankfurt am Main
Nibelungenallee 37-41
60318 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1500-0

Universitätsklinikum Frankfurt
Zentrum der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Theodor-Stern-Kai 7
60596 Frankfurt am Main
Telefon: 069 63015115

Klinikum Frankfurt Höchst
Gotenstraße 6-8
65929 Frankfurt am Main
Telefon: 069 3106-0

Geburtshäuser
Neben der Geburt im Krankenhaus gibt es auch die Möglichkeit, in einem sogenannten Geburtshaus zu entbinden. Hier werden die Mutter/die Eltern nur von Hebammen, nicht von Ärzt*innen, betreut. Viele Geburtshäuser bieten auch Informationsveranstaltungen und Geburtsvorbereitung an und auch nach der Schwangerschaft gibt es oft Rückbildungsgymnastik, Stilltreffs, Krabbelgruppen und mehr.
Geburtshäuser rechnen über die Krankenkassen ab.

Ein Geburtshaus findet sich in Frankfurt am Main:
Geburtshaus Frankfurt e.V.
Böttgerstraße 22
60389 Frankfurt/Main
Telefon: 069 527282
Telefonsprechzeiten: Montag - Freitag 9:00 -12:00 Uhr
Internet: www.geburtshausfrankfurt.de

Hebammen
Bei einer Geburt im Krankenhaus sind immer auch eine oder mehrere Hebammen anwesend. Um sicherzugehen, von der Hebamme betreut zu werden, die schon die vorgeburtliche Phase begleitet hat, kann eine so genannte Beleghebamme gebucht werden. Diese betreut die werdende Mutter/die werdenden Eltern bereits während der Schwangerschaft und führt Vorsorgeuntersuchungen bei ihnen zu Hause durch. Sie verpflichtet sich außerdem, bei der Geburt im Krankenhaus anwesend zu sein und übernimmt meist auch die Nachsorge im Wochenbett. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Hebamme in der Schwangerschaft, während der Geburt und in den ersten acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Im Wochenbett und während der Stillzeit kann eine Stillberatung von einer Hebamme in Anspruch genommen werden. Werdende Mütter oder Eltern sollten sich möglichst frühzeitig um die Betreuung durch eine Hebamme kümmern, da diese sehr gefragt sind.

Hebammenlisten sind online verfügbar unter:
Internet: www.hebammenlisten.de

In Neu-Isenburg können Sie sich auch an die
Hebammenpraxis "Von Anfang an"
Frankfurter Straße 1
63263 Neu-Isenburg
Telefon: 06102 722310
wenden.

Familienhebammen
Wenn über die Geburt hinaus noch weitere Betreuung durch eine Hebamme gewünscht wird, kann der jungen Familie eine Familienhebamme zur Seite gestellt werden. Sie kann Mutter und Kind bis zu einem Jahr nach der Geburt betreuen. Familienhebammen beraten und helfen bei der Alltagsbewältigung, geben Hilfen zur Selbsthilfe in schwierigen Lebensumständen, fördern die Eltern-Kind-Beziehung und unterstützen junge Familien darin, die Zeit nach der Geburt gut zu gestalten.
Im Kreis Offenbach können sich ratsuchende junge Eltern Hilfe beim Netzwerk Frühe Hilfen holen.

Familienhebammen/Familienpaten
Telefon: 06074 81803125

Stimmungskrisen nach der Geburt

Kurz nach der Geburt fallen viele Mütter in ein unerwartetes Stimmungstief (Postpartale Stimmungskrisen). Dieses Tief wird auch als "Babyblues" oder "Heultage" bezeichnet. Statt der erwarteten Freude über das Neugeborene stellt sich häufig ein Gefühl der Traurigkeit ein. Ursache dafür ist die ausgeprägte hormonelle Umstellung in Verbindung mit der Erschöpfung durch die Geburt. Diese leichte Verstimmungsphase - häufig eine Mischung aus Traurigkeit, Verunsicherung, Erschöpfung und Ängstlichkeit - kommt bei 60% aller Wöchnerinnen vor und klingt meist nach einigen Stunden oder Tagen nach der Geburt von alleine wieder ab. Es ist also etwas ganz Normales. Neben diesen leichten und kurzen Verstimmungszuständen kann es in wenigen Fällen zu einer Wochenbettdepression oder sogar zu einer postpartalen Psychose kommen. Hierbei handelt es sich um Erkrankungen, die unbedingt ärztlicher Behandlung bedürfen.

Betroffene finden Hilfe in der
Asklepiosklinik für psychische Gesundheit
Röntgenstraße 22
63225 Langen
Telefon: 06103 912-4000
oder in der

Vitos Klinik Bamberger Hof
Psychiatrische Tagesklinik Frankfurt,
Schwerpunkt: Mutter-Kind-Behandlung
Oeder Weg 46
60318 Frankfurt am Main
Telefon: 069 678002-420

Geburtsurkunde und Namensgebung

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Bezirk es geboren wurde (nicht des Wohnortes!), innerhalb einer Woche angezeigt werden. In der Regel wird dies von der Entbindungsklinik veranlasst.
Vom Standesamt erhalten Mütter/Eltern mehrere Geburtsurkunden, die z. B. für die Beantragung des Kindergeldes, des Elterngeldes oder für religiöse Zwecke benötigt werden. Bei der Antragstellung müssen die Originale eingereicht werden.

Bestimmung des Geburtsnamens
Spätestens einen Monat nach der Geburt muss der Nachname des Kindes dem zuständigen Standesamt mitgeteilt werden. Kinder von verheirateten Elternpaaren mit einem gemeinsamen Ehenamen erhalten diesen als Geburtsnamen. Gibt es keinen gemeinsamen Ehenamen oder sind die Eltern nicht miteinander verheiratet ohne gemeinsame elterliche Sorge für das Kind, müssen beide Elternteile vor dem Standesbeamten eine schriftliche Erklärung über den Geburtsnamen des Kindes abgeben. Ein Kind darf nur einen Nachnamen besitzen. Der Doppelname der Eltern kann nicht auf das Kind übertragen werden. Wenn keine gemeinsame elterliche Sorge besteht, erhält das Kind in der Regel den Namen des sorgeberechtigten Elternteils. Auskünfte erteilt das Standesamt Neu-Isenburg.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

Wenn die Eltern nicht als Ehepaar zusammenleben, muss der Vater des Kindes die Vaterschaft urkundlich anerkennen, die Mutter muss dieser Anerkennung urkundlich zustimmen. Dies kann vor oder nach der Geburt erledigt werden.
Auch nicht verheiratete Elternpaare, die zusammenleben, können das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind ausüben.

Wann und Wo?
Zuständig für die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung für Neu-Isenburgerinnen und Neu-Isenburger ist der Fachdienst Jugend, Familie und Soziales im Kreishaus Dietzenbach.

Fachdienst Jugend und Familie -
Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss
Bereichsleitung
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Telefon: 06074 8180-2370

Mitzubringen sind der Mutterpass (vor der Geburt) bzw. die Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt) und die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile. Die Anerkennung und Sorgerechtserklärung sind kostenlos.

Krankenversicherung des Kindes

Das Kind/die Kinder sollten baldmöglichst nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden.
  • Sind Mutter und Vater des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung, so steht es frei, bei welchem Elternteil das Neugeborene beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert wird.
  • Sind beide Elternteile privat krankenversichert, muss das Kind/müssen die Kinder auch in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
  • Ist einer der Partner privat versichert, kann das Neugeborene nur dann in der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet werden, wenn der privat versicherte Elternteil nicht mehr verdient, als der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Partner.
Dies gilt allerdings nur, wenn die Eltern verheiratet sind oder zusammenleben.
Bei getrennt lebenden Eltern, ist es üblich, das Kind bei dem Elternteil mit krankenzuversichern, bei dem das Kind wohnt.

Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen

Viele Kindergärten und Kirchengemeinden bieten regelmäßig Flohmärkte für Kinderutensilien an. Orte und Termine entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder erfragen Sie sie vor Ort. In Neu-Isenburg gibt es zwei Mal im Jahr, im Frühjahr und Herbst, von 10:00-13:00 Uhr, einen Flohmarkt für Baby- und Kinderkleider und -utensilien: Die "Klamottenkiste". Veranstaltungsort ist die Turnhalle.

TV 1861 Neu-Isenburg
Waldstraße 85
63263 Neu-Isenburg

Genaue Termine erfahren Sie über www.turnverein1861neu-isenburg.de

Kleiderläden
Das Deutsche Rote Kreuz unterhält in Neu-Isenburg einen Kleiderladen. Außerdem wird in Dreieich-Sprendlingen im Sozialkaufhaus an Menschen mit wenig Geld Bekleidung ausgegeben.

DRK-Kleiderladen Neu-Isenburg
Bahnhofstraße 23
63263 Neu-Isenburg
Telefon: 06102 8827857
Internet: www.drk-of.de
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
10:00 -12:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr
Dienstag 10:00 -18:00 Uhr
Samstag 9:30 -11:30 Uhr

Sozialkaufhaus
Voltastraße 4
63263 Dreieich
Telefon: 06103 312514
Internet: www.paritaet-projekte.org
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 9:00 -16:00 Uhr
Freitag und Samstag 9:00 -14:00 Uhr