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Und dann kamst du...

Die Schwangerschaft ist eine besonders schöne Zeit ständiger Veränderungen. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen während dieser Phase im Leben einer Frau werden sowohl die Gesundheit von Mutter und Kind ständig beobachtet als auch die Entwicklung des Kindes regelmäßig dokumentiert.

Tritt eine Schwangerschaft ein und die werdende Mutter teilt dieses ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, d. h. ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen).

In den letzten Wochen der Schwangerschaft rücken der Körper der Frau und das Baby in den Mittelpunkt des Lebens, alles dreht sich um die anstehende Geburt. Die meisten Schwangeren haben sich in dieser Phase bereits entschieden, ob sie ihr Kind lieber zu Hause, in einer Klinik oder in einem speziellen Geburtshaus zur Welt bringen möchten. Zahlreiche Veränderungen im Familien- und Berufsalltag folgen durch das Ereignis einer Geburt. Aber nicht nur die Situation der Eltern ändert sich, sondern jedem weiteren Familienmitglied fällt eine neue Rolle zu, die mit viel Verantwortungsbewusstsein verbunden ist. Aus diesem Grund ist es gut zu wissen, welche Beratungsangebote es gibt. Dort können alle Beteiligten schnell und unkompliziert Informationen finden.

Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Aktuelle Informationen unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld/73892

Zuständige Familienkasse Nagold
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Familienkasse Baden-Württemberg West, Standort Nagold
(Agentur für Arbeit Nagold - Pforzheim)
Bahnhofstr. 37
72202 Nagold
0800 4555530 (kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen)
E-Mail: Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West@arbeitsagentur.de

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 209 € monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Damit stärkt der Kinderzuschlag Familien mit kleinerem Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende können profitieren.

Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse Nagold heruntergeladen werden.

Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag

Ein Antrag lohnt sich, wenn
  • die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen,
  • das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 € brutto für Paare und 600 € brutto für Alleinerziehende erreicht,
  • und durch das eigene Einkommen sowie durch den Kinderzuschlag eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) vermieden wird. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt mithilfe des Kinderzuschlags ausreichend gesichert werden kann.
Elterngeld

Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus. Dieses sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Durch das ElterngeldPlus werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

Elternzeit

Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.

Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit/73832

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt.

Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-im-ueberblick/73754

Wohngeld

Diesen Zuschuss zu den Wohnkosten können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer auf Antrag erhalten. Dieser Antrag kann bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder ab, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete bzw. der Belastungen bei Eigentümern. Zusätzlich können Haushalte mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch nehmen. Wer Ihr zuständiger Ansprechpartner dafür ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt.

Mehr Infos unter
Internet: www.bmi.bund.de/DE/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-artikel.html

Informationen
Hinweis: Haushalte mit Bezug von z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten kein Wohngeld, da bei diesen Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Wohngeldbehörde Nagold
Wohngeld beantragen:

Stadtverwaltung Nagold/Ordnungsamt/Soziales
Telefon: 07452 681-113

Nagold Pass

Mit dem Nagoldpass erhält man bei verschiedenen städtischen Einrichtungen Vergünstigungen. Der Nagoldpass ist einkommensabhängig.

Nagold Pass beantragen:
Stadtverwaltung Nagold/Ordnungsamt/Soziales
Telefon: 07452 681-113

Schwangeren-Konfliktberatung

Die Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft, bei Risikoschwangerschaften oder unerfülltem Kinderwunsch. Aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen können hier eingeholt werden.

Mehr Infos unter
Internet: www.familienplanung.de

Diakonische Bezirksstelle Nagold
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung und Sozialberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Hohe Str. 8
72202 Nagold
Telefon: 07452 8410-29
E-Mail: post@diakonie-nsw.de
Internet: www.diakonie-nordschwarzwald.de/angebote-hilfen/beratungsangebote/schwangerenkonfliktberatung

Caritas-Zentrum Calw
Hermann-Hesse-Platz 6
75365 Calw
Telefon: 07051 92 59-0
Internet: www.caritas-schwarzwald-gaeu.de