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Die ganze Welt soll's wissen!

Erinnert sich noch jemand daran? Auf jeder Hochzeit wurde fleißig fotografiert und gefilmt: die Kamera des Brautvaters war bereits in Standesamt und Kirche im Dauereinsatz, die Videofilmer ließen sich kaum einen Moment der Feier entgehen. Das Brautpaar wählte die schönsten Bilder für das Hochzeitsalbum und lustige Schnappschüsse für Freunde und Verwandte sowie die gewünschten Filmsequenzen aus.
Und heute? Mittlerweile ist jeder Gast in der Lage, mit seinem Smartphone die komplette Hochzeit zu dokumentieren - und Bilder bzw. Video-Mitschnitte umgehend in den sozialen Medien zu teilen oder per Messenger-App (WhatsApp, Threema etc.) zu verschicken. Hier stellt sich die Frage, ob Ihrerseits als Brautpaar und seitens der Gäste die Verbreitung überhaupt gewünscht ist, handelt es sich bei Ihrer Hochzeit doch eher um eine private Angelegenheit als um eine öffentliche. Haben Sie sich eine Strategie überlegt für den Umgang mit Twitter, Facebook usw.? Vielleicht möchten Sie selber gerne das allererste Foto Ihres Hochzeitsoutfits oder neuen Lebensabschnitts posten - was beinahe unmöglich erscheint, da wahrscheinlich jeder Gast über ein Smartphone verfügt.
  • Damit nun keine Fotos von Ihnen übereilt im Netz landen, stimmen Sie alles bereits im Vorfeld mit Freunden, Verwandten und Bekannten ab. Wahrscheinlich würde bei den meisten Smartphone-Nutzern gar nicht der Gedanke aufkommen, mit einer spontanen Veröffentlichung Ihre Wünsche und sogar Rechte zu verletzen. Am besten treffen Sie frühzeitig persönliche Absprachen mit allen Gästen, ob, wann und wo fotografiert werden darf. Noch wichtiger ist die Frage, welche Aufnahmen ins Netz gestellt werden sollen. Bei einer umfangreichen Gästeliste raten wir Ihnen, einen entsprechenden Hinweis zum Umgang mit Veröffentlichungen im Internet in der Einladung zu vermerken.

  • Sie sind als Brautpaar mit dem Hochladen von Fotos einverstanden. Um nun selber die von den Gästen geschossenen Fotos als digitales Hochzeitsalbum zu archivieren oder um die Feier aus der Sichtweise der Gäste zu erleben, nutzen Sie ein persönliches Hashtag, z. B. # mit einer Kombination Ihrer Vornamen und dem Datum der Heirat. Via Plakat oder Tafel teilen Sie es den Anwesenden mit.

  • Bei Ihnen machen sich zwiespältige Gefühle breit bei dem Gedanken, dass sowohl Bilder von Ihnen als auch von Ihren Lieben über die sozialen Medien verbreitet werden. Dazu gibt es Alternativen: Was halten Sie davon, die raffiniert gestaltete Blumendekoration der Hochzeitstafel über Instagram, Google+ usw. in Szene zu setzen? Die traumhaft dekorierte Location Ihrer Feier ist es ebenfalls wert, verewigt zu werden. Gut machen sich auch Detailaufnahmen des Brautkleids oder der Schuhe!

  • Damit der 'schönste Tag' in Ihrem Leben auch im Internet diese Bezeichnung verdient, dürfen auf keinen Fall Bilder veröffentlicht werden, die Sie, Ihre Gäste oder Dienstleister in irgendeiner Weise lächerlich machen oder negativ darstellen, denn auch über Humor lässt sich streiten.

Ob der Trauzeugin eine Naht ihres engen Kleids gerissen ist, beim Tanzen ein Absatz der Brautschuhe abbricht, sich beim Servieren ein Schälchen Sauce über den Anzug des Schwiegervaters ergieß oder ob nun einer der Anwesenden zu tief ins Glas geschaut hat - über diese Situationen darf gerne auf der Feier geschmunzelt werden. Für das Hochladen sind derart heikle Bilder auf keinen Fall geeignet. Zudem wäre auch vorab eine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich. Kleine Randbemerkung: Eine im Vollrausch erteilte Zustimmung ist ungültig! Bitte reden Sie Ihren Gästen vorab ins Gewissen, schließlich soll Ihre Hochzeit nicht zur Lachnummer verkommen.
  • Anlässlich Ihrer Hochzeit bietet sich Ihnen die Möglichkeit für wirklich einmalige Selfies. Als frisch getrautes Paar dürfen Sie selber zum Smartphone greifen und sich samt Brautkleid und Anzug breit lächelnd der ganzen Welt präsentieren! - Damit Ihre Fotos tatsächlich von vielen Menschen angesehen werden, bitten Sie einen Ihrer Gäste, der eine hohe Zahl von Followern aufweist, um das Posten eines Fotos von Ihnen, das selbstverständlich sehr viele "Likes" erhalten wird. Doch Vorsicht ist geboten: die Follower und Facebook-Freunde der Gäste sind nicht unbedingt identisch mit Ihren!
Das Posten von Bildern Ihrer Hochzeitsfeier kommt für Sie überhaupt nicht infrage, Sie möchten allerdings trotzdem Ihr Glück mit der Welt teilen. Stellen Sie doch einfach Aufnahmen Ihres Polterabends oder Junggesellenabschieds ins Netz!

Tipps zu rechtlichen Aspekten

Fotografieren und filmen mit dem Handy und dann Bilder und Videos im Internet posten - das gehört selbstverständlich auch zu Ihrem Alltag. Doch nicht immer findet das Hochladen das Interesse der Abgebildeten, die sich nicht ungefragt auf der Homepage von Freunden und erst recht nicht von Feinden wiederfinden möchten.
Nicht alles darf bedenkenlos der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das gilt vor allem für Fotos und Filme, die andere Personen zeigen als den Fotografen oder Filmer selbst. Die Begründung dafür liegt im allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das auch das Recht am eigenen Bild einbezieht. Kurz: es dürfen nur dann Bilder bzw. Videos von Menschen veröffentlicht werden, wenn diese sich damit einverstanden erklären. Selbst wenn auf Ihrer Hochzeit die Abgelichteten freiwillig posieren, beinhaltet das keinen Freibrief für das Hochladen. Um eine Veröffentlichung handelt es sich übrigens auch dann, wenn z. B. ein Foto nur einem ausgesuchten Personenkreis im sozialen Netzwerk zugänglich gemacht wird. Deshalb bitten Sie Ihre Gäste um deren Einverständnis. Möchten Sie Fotos der Blumenkinder posten, dann fragen Sie besser vorher deren Eltern.
Wo Regeln bestehen, gibt es auch Ausnahmen. Filme und Fotos, die anlässlich öffentlicher Versammlungen entstehen, darf man drucken oder ins Netz stellen, ohne die Abgebildeten um Erlaubnis zu fragen. Das gilt u. a. für Demos, Sportveranstaltungen oder Konzerte - und natürlich in gewissem Maße für Ihre Hochzeit. Stellen Sie sich vor, Sie verlassen gerade das Standesamt oder die Kirche, alle Smartphones sind im Einsatz, aber ständig laufen Passanten durchs Bild. Da diese aber nicht das eigentliche Motiv darstellen, gelten sie als "menschliches Beiwerk", das bei einer Veröffentlichung nicht um Einverständnis gebeten werden muss.