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Bauen, Artenschutz und Natur

Allgemeines
Die Errichtung von baulichen Anlagen (alle mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen), wie zum Beispiel Gebäude, Einfriedungen, Stellplätze, Lager- und Abstellplätze, werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes unter bestimmten Umständen als Eingriffe in Natur und Landschaft eingestuft.
Eingriffe in Natur und Landschaft sind immer mit Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verbunden. Der Naturhaushalt besteht aus den natürlichen Landschaftselementen Boden, Wasser, Luft und Klima sowie der Pflanzen- und Tierwelt. Zwischen diesen Landschaftselementen besteht ein direktes Wirkungsgefüge (Abhängigkeitsverhältnis), das heißt, Einwirkungen auf ein Element haben immer auch Auswirkungen auf die anderen Landschaftselemente.

Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen gegeben sind, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen (z. B. Farbgebung Fassade, Reduzierung des Bauvolumens oder der versiegelten Fläche durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, Verwendung von bestimmten Dacheindeckungen).
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist (z. B. durch Anlage von Streuobstwiesen oder naturnahen Gewässern, Ortsrandeingrünungen).

Naturschutz in der bebauten Ortslage
Für die Errichtung von baulichen Anlagen in der bebauten Ortslage besteht bei Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen ein grundsätzliches Baurecht. Unterschieden werden hierbei u. a. Vorhaben (bauliche Anlagen), die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage ohne Bebauungsplan errichtet werden sollen, und Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Ein Vorhaben ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage zulässig, wenn es sich aufgrund seiner Bauweise (z. B. hinsichtlich seiner äußeren Erscheinung wie Dachform und -farbe, Dachneigung, Anzahl der Geschosse etc.) in die Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Errichtung von baulichen Anlagen im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist naturschutzrechtlich nicht ausgleichspflichtig. Gleichwohl sind naturschutzrechtliche Bestimmungen, wie das Arten- und Biotopschutzrecht zu beachten.
Besonders geschützte Biotope, wie z. B. natürliche oder naturnahe Gewässer, Nasswiesen, Röhrichte und Auwälder dürfen nur unter besonderen Umständen mit einer Ausnahmegenehmigung beseitigt werden. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch bestehende Rechtsverordnungen über Schutzgebiete bzw. -objekte wie Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiete sowie Baumschutzsatzungen.Die Beseitigung älterer Gehölzbestände kann im Einzelfall, soweit diese das Ortsbild prägen, ein Eingriff in Natur und Landschaft sein, der genehmigungs- und ausgleichspflichtig ist. Es wird in diesem Fall empfohlen, die Auskunft der unteren Naturschutzbehörde einzuholen.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahme) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichartiger Weise wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder hergestellt oder neu gestaltet ist (z. B. durch Entsiegelung befestigter Flächen, Gestaltung naturnaher Gewässer oder Ortsrandeingrünungen). Die Zahlung von Ausgleichs- oder Ersatzgelder ist ebenfalls möglich. Hiermit werden an anderer Stelle Maßnahmen finanziert, die den Naturhaushalt aufwerten.

Artenschutz
Grundsätzlich dürfen Gehölze aus Gründen des Artenschutzes nur außerhalb der Brutzeit (vom 1. Oktober bis 29. Februar) entfernt werden. Unter gewissen Umständen kann eine Befreiung bei der Naturschutzbehörde beantragt werden.
Ältere Gehölzbestände mit Baumhöhlen oder Grünflächen mit Trockenmauern und Gewässern können zudem von besonders geschützten Tierarten (z. B. Mauer- und Zauneidechsen, Fledermäuse, Vögel oder Amphibien) besiedelt sein, die dem Artenschutzrecht unterliegen. Durch die Errichtung von baulichen Anlagen können diese Lebensräume beseitigt bzw. beeinträchtigt werden, und damit auch die dort vorkommenden besonders geschützten Tierarten in ihrem Bestand nachhaltig geschädigt werden. In diesem Fall werden Ausgleichsmaßnahmen (künstliche Nisthilfen, Ersatzgewässer, soweit möglich Erhaltung dieser Landschaftselemente) festgesetzt.

Naturschutz im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Belange des Naturschutzes grundsätzlich zu beachten. In diesem Fall werden Eingriffe in Natur und Landschaft planerisch vorbereitet. Damit ist die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung anzuwenden. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt.
Der Verursacher des Eingriffs (Bauherr) hat, soweit von entsprechenden Festsetzungen betroffen, durch die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans oder Begrünungsplans im Bauantragsverfahren nachzuweisen, dass die Festsetzungen über die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beachtet und umgesetzt werden.

Naturschutz im Außenbereich
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn u. a. öffentliche Belange (z. B. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege) nicht entgegenstehen. Die Errichtung von baulichen Anlagen im Außenbereich stellt grundsätzlich einen bau- oder naturschutzrechtlich genehmigungs- und ausgleichspflichtigen Eingriff dar.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind die Eingriffe in Natur und Landschaft und die entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung, zur Reduzierung, zum Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes von einer hierfür qualifizierten Person nach den gesetzlichen Vorgaben in einer "Eingriffs, Ausgleichsplanung" zusammenzustellen. Dieses Gutachten wird Bestandteil der Genehmigung.

Umweltschutz im Bauwesen
Bauen und Umweltschutz - auf den ersten Blick erscheinen die beiden Begriffe nicht miteinander vereinbar, ja geradezu widersprüchlich.
Im Allgemeinen gilt Bauen als Eingriff in Natur und Landschaft. Fasst man unter dem Begriff des Bauens neben Gebäuden verschiedener Art auch Industrie- und Gewerbeanlagen, Straßen und sonstige Verkehrsbauten sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen zusammen, so kann das Bauen als eine der wesentlichsten Ursachen für die Schädigung und Zerstörung der Umwelt angesehen werden.
Zwar kennt das Grundgesetz den Grundsatz der Baufreiheit, eine große Zahl anderer gesetzlicher Bestimmungen schränkt diesen Grundsatz allerdings erheblich ein und bestimmt, was, wo und in welcher Weise gebaut werden darf. Sehr viele dieser Bestimmungen gelten mit dem Ziel, den Grad der Umweltbeeinträchtigungen möglichst gering zu halten.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden, in vielen Situationen können Eingriffe in die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sogar untersagt werden.
Bauen kann in einer durch den Menschen umgestalteten Umwelt auch dazu dienen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zu begrenzen, die Lebensbedingungen für den Menschen zu verbessern oder den Verbrauch begrenzt vorhandener, nicht erneuerbarer Ressourcen zu vermindern. Allgemein bekannte Beispiele hierfür sind: der Bau von Krötentunneln unter Straßen, welche naturnahe Lebensräume durchtrennen, lärmmindernde Maßnahmen in Form von Wänden, Erdwällen und Bepflanzungen zwischen Straßen und Wohngebieten, die Wärmedämmung von Wohnungen und anderen Aufenthaltsräumen.
Die Baubehörden haben u. a. die Aufgabe, darüber zu wachen, dass beim Bauen und bei der Benutzung von Gebäuden und Anlagen die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt eingehalten werden. Zunehmend größere Bedeutung erlangt dabei die Beratung der mit Bauen befassten Bürger, Planer und Gemeinden. Nicht alles ist nämlich gesetzlich geregelt. Wer bauen, sanieren oder renovieren will, hat einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum. Bei Beachtung anerkannter Grundsätze des ökologischen Bauens kann jeder dazu beitragen, auf die natürliche Umwelt besondere Rücksicht zu nehmen. Besonders erwähnt werden muss auch die Tatsache, dass Folgeschäden des Bauens z. T. erst im Laufe der Jahrzehnte oder noch später auftreten, dann nämlich, wenn die verwendeten, nicht umweltverträglichen Baustoffe ihre schädlichen Bestandteile an Luft, Wasser oder Boden nach und nach abgeben oder nach einem Abriss deponiert werden müssen. Wesentliche Aspekte des ökologischen Bauens sind:
  • Bebauung möglichst kleiner Grundstücke oder hohe bauliche Ausnutzung von Grundstücken und damit Minimierung der Zersiedlung von Natur und Landschaft.

  • Sanierung vorhandener Bausubstanz, z. B. auch Nutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher oder gewerblicher Gebäude zum Wohnen.

  • Vermeidung von Luftverschmutzungen durch Verwendung umweltfreundlicher Energieformen beim Heizen: Rund 30 % der Luftverschmutzung entsteht durch Abluft. Bei der Auswahl des Baumaterials sollte auf optimale Wärmedämmfähigkeit und Diffusionsverhalten geachtet werden.

  • Berücksichtigung der Auswirkung von Licht und Farbe auf das seelische und körperliche Wohlbefinden: das natürliche, ungefilterte Sonnenlicht spielt dabei eine wichtige Rolle.

  • Offenporige Oberflächen der Raumabschlüsse wirken sich günstig auf die Diffusion und den Raumschall aus.

  • Möglichst Verwendung von mineralischen Farben und Kalkputzen.

  • Vermeidung von elektrischen und elektromagnetischen Feldern, besonders im Schlafbereich.

  • Bei Hauseinrichtung und Möblierung sollte Naturstoffen der Vorzug gegeben werden.

  • Häusliches Wohlbefinden hört nicht an den Außenwänden auf, auch die Gestaltung des Gebäudeäußeren, des Grundstücks, des Straßenraumes und des Dorfes wirkt sich auf das Wohlbefinden wesentlich aus.

Dies alles und viel mehr beim Bauen, Sanieren und Einrichten zu beachten, ist, zugegeben, nicht einfach. Die Informationssuche kostet oft viele Mühen, und es bedarf des Wissens über Zusammenhänge und Auswirkungen. Dem stehen eine fast uneingeschränkte technische Machbarkeit jeder nur gewünschten Baukonstruktion und ein umfassendes Angebot aller nur denkbaren Baustoffe gegenüber.
Für die meisten Menschen ist Bauen zudem keine Routineangelegenheit, sie tun es meistens nur ein- zweimal im Laufe ihres langen Lebens. Aber sie müssen als Hauseigentümer den ganzen Rest ihres Lebens mit den Ergebnissen ihrer Entscheidung leben. Bauen bestimmt damit in hohem Maße Leben, Gesundheit und Wohlbefinden jedes Einzelnen und den Zustand von Natur, Landschaft und allen Umweltelementen. Entscheidungen beim Bauen sollten daher ganz selbstverständlich nur mit der denkbar fachkundigsten Beratung getroffen werden. Einsparungen bei Planung und Baudurchführung sind unter den dargelegten Gesichtspunkten auf längere Sicht eine schlechte Investitionsentscheidung.

Bauen mit Naturstoffen
Dies gilt sowohl für den Rohbau, bei dem die Mauern wieder aus Ziegelsteinen gebaut und die Dächer mit Ziegelplatten gedeckt werden, als auch für den Innenausbau, bei dem Holzverkleidungen und Bodenbeläge aus Holz, Wolle, Keramik oder Linoleum verwendet werden. Und für den frischen Anstrich gibt es inzwischen über 400 Farben, denen von Umweltbundesamt der "Blaue Engel" verliehen wurde.

Möbel
Auch im Einrichtungsbereich hat sich der Markt inzwischen umgestellt. Möbel aus Vollholz, behandelt mit Wachs oder natürlichen Lasuren, Bezugsmaterialien aus Leder oder Naturfasern sowie Dekorationsobjekte aus Keramik erfreuen sich reger Nachfrage.

Glas
Baubiologie beschränkt sich aber nicht auf einzelne Aktivitäten. Mit der Umweltdiskussion hat sich im gesamten Hausbau ein Wandel vollzogen. Glas, ebenfalls ein reines Naturprodukt, ist zu einem der dominierenden Baustoffe geworden. Wesentliche Akzente setzt es vor allem an Südfassaden. Je höher der Glasanteil an der Fassadenfläche ist, desto größer ist auch der Gewinn an Licht und Sonne für alle zum Süden orientierten Räume. Dadurch eröffnet sich eine neue Dimension des Wohnens mit Behaglichkeit, gesteigertem Wohlbefinden und höherer Lebensqualität. Zudem lassen sich mit der natürlichen Heizkraft der Sonne Heizkosten sparen. Wo sich die Öffnung der Südfassade baulich nicht durchsetzen lässt, empfiehlt sich der Anbau eines Wintergartens. Damit lässt sich der Wohnbereich erweitern und eine ideale Übergangszone zwischen Innen und Außen schaffen. Zusammen mit einer üppigen Vegetation vermittelt der Wintergarten das Gefühl, mitten in der Natur zu wohnen.

Wärmedämmung und -speicherung
Zur konsequenten Umsetzung der Baubiologie gehört auch der Umweltschutz. Zu den wirksamsten Maßnahmen zählen hier eine verstärkte Wärmedämmung und eine energiesparende Hausheizung. Der Einbau dichter Isolierglasfenster, eine optimale Wärmedämmung der Außenhülle und der Einsatz alternativer Techniken helfen, den Energieeinsatz und die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Wer jetzt seine Heizung z. B. auf einen gasbetriebenen Brennwertkessel, Erdwärme oder Pellets umstellt, schont auf längere Sicht seine Geldbörse und die Umwelt. Wer dazu noch Sonnenkollektoren montieren lässt, die das Warmwasser in der wärmeren Jahreszeit ausschließlich mit Hilfe der Sonnenenergie bereitstellen, beweist, dass er den Umweltschutz ernst und dafür vorübergehend auch Mehrkosten in Kauf nimmt.