Denkmalschutz - Kulturdenkmäler bewahren und mit neuem Leben füllen
Denkmalschutz - Kulturdenkmäler bewahren und mit neuem Leben füllen
Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen dazu, Bezugspunkte zu unserer Vergangenheit auch für kommende Generationen zu erhalten. Wer den Begriff "Kulturdenkmal" hört, denkt zunächst an Kirchen, alte Rathäuser und Schlösser. Die Erhaltungswürdigkeit solcher Objekte ist unumstritten, den Verlust dieser Gebäude wünscht niemand. Ein Denkmal muss aber nicht unbedingt sehr alt sein. Es gibt Baudenkmäler aus den 50er Jahren, die als Zeitzeuge einer bestimmten Epoche unter Denkmalschutz gestellt wurden. Auch können Gärten, Wasserflächen oder auch ganze Gruppen baulicher Anlagen wie einheitliche Siedlungen und ihr Umfeld ein erhaltenswertes Kulturdenkmal darstellen. Manchmal sind es sogar auf den ersten Blick unscheinbare Objekte, die uns frühere Lebensweisen nahe bringen und die Region geprägt haben.
Sind solche Kulturdenkmäler von Bauvorhaben betroffen, wird stets der Ausgleich zwischen kulturellen, privaten und wirtschaftlichen Interessen angestrebt. Veränderungen des Baudenkmals sind nicht kategorisch undenkbar. Ziel des Denkmalschutzes ist es vielmehr, Baudenkmäler nutzbar und lebendig zu erhalten. Auch ein Baudenkmal darf modernisiert werden, nur eben nach Absprache und mit Genehmigung. Um eine denkmalrechtliche Genehmigung zu erhalten, muss die Durchführung baulicher Maßnahmen im Vorfeld schriftlich bei der Denkmalschutzbehörde beantragt werden. In der Regel erfolgt dann ein Ortstermin; und wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind, wird die denkmalrechtliche Genehmigung kostenfrei ausgestellt. Alle Kulturdenkmäler werden vom Landesamt für Denkmalpflege erfasst und sind in einer Liste der Kulturdenkmäler zusammengetragen.
Die Hauptaufgaben der Denkmalschutzbehörde ist:
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch beim zuständigen Finanzamt.
Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen dazu, Bezugspunkte zu unserer Vergangenheit auch für kommende Generationen zu erhalten. Wer den Begriff "Kulturdenkmal" hört, denkt zunächst an Kirchen, alte Rathäuser und Schlösser. Die Erhaltungswürdigkeit solcher Objekte ist unumstritten, den Verlust dieser Gebäude wünscht niemand. Ein Denkmal muss aber nicht unbedingt sehr alt sein. Es gibt Baudenkmäler aus den 50er Jahren, die als Zeitzeuge einer bestimmten Epoche unter Denkmalschutz gestellt wurden. Auch können Gärten, Wasserflächen oder auch ganze Gruppen baulicher Anlagen wie einheitliche Siedlungen und ihr Umfeld ein erhaltenswertes Kulturdenkmal darstellen. Manchmal sind es sogar auf den ersten Blick unscheinbare Objekte, die uns frühere Lebensweisen nahe bringen und die Region geprägt haben.
Sind solche Kulturdenkmäler von Bauvorhaben betroffen, wird stets der Ausgleich zwischen kulturellen, privaten und wirtschaftlichen Interessen angestrebt. Veränderungen des Baudenkmals sind nicht kategorisch undenkbar. Ziel des Denkmalschutzes ist es vielmehr, Baudenkmäler nutzbar und lebendig zu erhalten. Auch ein Baudenkmal darf modernisiert werden, nur eben nach Absprache und mit Genehmigung. Um eine denkmalrechtliche Genehmigung zu erhalten, muss die Durchführung baulicher Maßnahmen im Vorfeld schriftlich bei der Denkmalschutzbehörde beantragt werden. In der Regel erfolgt dann ein Ortstermin; und wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind, wird die denkmalrechtliche Genehmigung kostenfrei ausgestellt. Alle Kulturdenkmäler werden vom Landesamt für Denkmalpflege erfasst und sind in einer Liste der Kulturdenkmäler zusammengetragen.
Die Hauptaufgaben der Denkmalschutzbehörde ist:
- die Beratung bei der Erhaltung von Kulturdenkmälern,
- die Genehmigung bei Änderungen am Denkmal
- und die Überwachung von Baumaßnahmen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch beim zuständigen Finanzamt.