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Schiedsamt

Die Zuständigkeit des Schiedsamtes erstreckt sich auf Privatklagedelikte (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung), bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten (z. B. nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten, die nicht durch Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes entstehen; Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind) sowie zivilrechtliche Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die Stadt Krefeld ist in elf Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Örtlich zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei ihren Wohnsitz hat.

Stadt Krefeld - Fachbereich Recht
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Herr van den Bergh
Telefon: 0 21 51 / 86 21 30
Fax: 0 21 51 / 86 21 10
E-Mail: m.van.den.bergh@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/schiedsamt

Tipps & Links
Ein Rechtsstreit ist für sich schon eine unangenehme Sache. Was aber tun, wenn das Geld für einen juristischen Beistand oder für die Kosten des Prozesses fehlt? In einem solchen Fall gibt es Hilfe in Form von Prozesskosten- oder Beratungshilfe. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Broschüre mit dem Titel "Beratungs- und Prozesskostenhilfe" herausgebracht, die über das Beratungshilfegesetz und die Regelungen der Zivilprozessordnung zur Prozesskostenhilfe informiert. Weitere Informationen: www.bmjv.de/publikationen.