Sozialhilfe
Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
Grundlage für die Gewährung von Sozialhilfe als existenzsichernde Leistung ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Einen einkommens- und vermögensabhängigen Leistungsanspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt können nach diesem Gesetz haben:
Stadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminierung möglich
Hilfe zum Lebensunterhalt:
Herr Weber
Telefon: 0 21 51 / 86 30 26
Fax: 0 21 51 / 86 29 11
E-Mail: hans.weber@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sozialhilfe-hilfe-zum-lebensunterhalt
Grundsicherung: (A - La)
Herr Schiffer-Milz
Telefon: 0 21 51 / 86 29 85
Fax: 0 21 51 / 86 29 99
E-Mail:m.schiffer-milz@krefeld.de
Grundsicherung: (Lb - Z)
Frau Dornbusch
Telefon: 0 21 51 / 86 29 34
Fax: 0 21 51 / 86 31 90
E-Mail:t.dornbusch@krefeld.de
Internet:www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung
Grundlage für die Gewährung von Sozialhilfe als existenzsichernde Leistung ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Einen einkommens- und vermögensabhängigen Leistungsanspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt können nach diesem Gesetz haben:
- Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und eine vorgezogene Altersrente beziehen oder
- Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und die für mehr als 6 Monate weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig und nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
- für den Geburtsjahrgang 1947 erfolgt eine Anhebung um Monate = 1
- für den Geburtsjahrgang 1948 erfolgt eine Anhebung um Monate = 2
- für den Geburtsjahrgang 1953 erfolgt eine Anhebung um Monate = 7
- für den Geburtsjahrgang 1954 erfolgt eine Anhebung um Monate = 8
auf Vollendung eines Lebensalters von = 65 + 1 Monat
auf Vollendung eines Lebensalters von = 65 + 2 Monate
auf Vollendung eines Lebensalters von = 65 + 7 Monate
auf Vollendung eines Lebensalters von = 65 + 8 Monate
Stadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminierung möglich
Hilfe zum Lebensunterhalt:
Herr Weber
Telefon: 0 21 51 / 86 30 26
Fax: 0 21 51 / 86 29 11
E-Mail: hans.weber@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sozialhilfe-hilfe-zum-lebensunterhalt
Grundsicherung: (A - La)
Herr Schiffer-Milz
Telefon: 0 21 51 / 86 29 85
Fax: 0 21 51 / 86 29 99
E-Mail:m.schiffer-milz@krefeld.de
Grundsicherung: (Lb - Z)
Frau Dornbusch
Telefon: 0 21 51 / 86 29 34
Fax: 0 21 51 / 86 31 90
E-Mail:t.dornbusch@krefeld.de
Internet:www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung