Wohnen
Wohnen
Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Ein Zuhause für eine Familie zu finden, ist oft nicht einfach. Der Wohnraum soll bezahlbar sein, das Wohnumfeld stimmen und Kita, Schule und Arbeitsstelle in erreichbarer Entfernung sein.
Die Internetseite www.krefeld.de/de/soziales/wohnen ist die Krefelder Serviceseite rund um das Thema "Wohnen".
Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Deshalb werden Sie gebeten, alle erforderlichen Unterlagen zur Berechnung bei der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung einzureichen. Sollten Sie bereits eine Wohnung in Aussicht haben, geben Sie dies bei Ihrem Antrag bitte mit an und reichen ggfls. eine Bescheinigung ein.
Stadt Krefeld
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld
Mo, Mi, Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0 21 51 / 86 35 33
Fax: 0 21 51 / 86 36 70
E-Mail:: wbs@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/wohnberechtigungsschein
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Wohnraum- und Wohnungsbauförderung
Informationen zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen für diverse bauliche Maßnahmen.
Stadt Krefeld - Finanzservice
Petersstraße 9, 47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 86 17 19
Fax: 0 21 51 / 86 17 40
E-Mail:: fb21@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/wohnraumfoerderung
Wohnraumvermittlung
VermieterInnen und Hausverwaltungen melden, wenn Sozialwohnungen in Krefeld frei werden. Bei vorhandenem Wohnberechtigungsschein können die Wohnungswünsche aufgenommen werden, um eventuell bei der Suche behilflich zu sein und den Kontakt zu diesen Ansprechpartnern herzustellen.
Neuerdings kann auch freifinanzierter Wohnraum registriert werden. Für den Bezug dieser Wohnungen wird kein Wohnberechtigungsschein benötigt.
Stadt Krefeld
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld
Mo, Mi, Fr 8:30 - 12:30 Uhr / Do 14:00 - 17:00 Uhr
Herr Breuer / Herr Kalinowski / Frau Kemmer
Telefon: 0 21 51 / 86 36 05 / 86 36 06 / 86 36 07
Fax: 0 21 51 / 86 36 70
E-Mail:: wbs@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/wohnraumvermittlung
Wohnungslosigkeit - Diakonie Krefeld-Viersen
Fachberatung bei Wohnungslosigkeit und bei drohendem Wohnungsverlust.
Diakonie Krefeld-Viersen
Luisenstraße 62, 47799 Krefeld
Mo. - Fr. 10:00 - 12:00 Uhr
Di und Do 14:00 - 16:00 Uhr
offene Sprechstunde
Telefon: 0 21 51 / 56 56 410
E-Mail:: wohnungslosenhilfe@diakonie-krefeld-viersen.de
Internet: www.diakonie-krefeld-viersen.de
Wohngeld und Lastenzuschuss
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.
Die Bewilligung erfolgt ab dem ersten des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle).
Stadt Krefeld
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0 21 51 / 86-0 (Serviceportal der Stadt Krefeld)
Fax: 0 21 51 / 86 36 70
E-Mail:: wohngeld@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/wohngeld
Weitere Informationen
Bei Ärger oder Unstimmigkeiten mit dem Vermieter, etwa bei Mieterhöhungen, Heizkostenabrechnungen oder Modernisierungen, erhalten Bürgerinnen und Bürger fachkundigen ersten Rat durch einen Mietrechtsexperten in der Verbraucherberatung.
Den Eintrag zur Verbraucherberatung finden Sie im Kapitel "Rat und Hilfe" in der Rubrik "weitere Beratungsstellen".
Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Ein Zuhause für eine Familie zu finden, ist oft nicht einfach. Der Wohnraum soll bezahlbar sein, das Wohnumfeld stimmen und Kita, Schule und Arbeitsstelle in erreichbarer Entfernung sein.
Die Internetseite www.krefeld.de/de/soziales/wohnen ist die Krefelder Serviceseite rund um das Thema "Wohnen".
Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Deshalb werden Sie gebeten, alle erforderlichen Unterlagen zur Berechnung bei der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung einzureichen. Sollten Sie bereits eine Wohnung in Aussicht haben, geben Sie dies bei Ihrem Antrag bitte mit an und reichen ggfls. eine Bescheinigung ein.
Stadt Krefeld
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Do 14:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0 21 51 / 86 35 33
Fax: 0 21 51 / 86 36 70
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Internet: www.krefeld.de/wohnberechtigungsschein
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Wohnraum- und Wohnungsbauförderung
Informationen zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen für diverse bauliche Maßnahmen.
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Fax: 0 21 51 / 86 17 40
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Wohnraumvermittlung
VermieterInnen und Hausverwaltungen melden, wenn Sozialwohnungen in Krefeld frei werden. Bei vorhandenem Wohnberechtigungsschein können die Wohnungswünsche aufgenommen werden, um eventuell bei der Suche behilflich zu sein und den Kontakt zu diesen Ansprechpartnern herzustellen.
Neuerdings kann auch freifinanzierter Wohnraum registriert werden. Für den Bezug dieser Wohnungen wird kein Wohnberechtigungsschein benötigt.
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Telefon: 0 21 51 / 86 36 05 / 86 36 06 / 86 36 07
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Internet: www.krefeld.de/wohnraumvermittlung
Wohnungslosigkeit - Diakonie Krefeld-Viersen
Fachberatung bei Wohnungslosigkeit und bei drohendem Wohnungsverlust.
Diakonie Krefeld-Viersen
Luisenstraße 62, 47799 Krefeld
Mo. - Fr. 10:00 - 12:00 Uhr
Di und Do 14:00 - 16:00 Uhr
offene Sprechstunde
Telefon: 0 21 51 / 56 56 410
E-Mail:: wohnungslosenhilfe@diakonie-krefeld-viersen.de
Internet: www.diakonie-krefeld-viersen.de
Wohngeld und Lastenzuschuss
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.
Die Bewilligung erfolgt ab dem ersten des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle).
Stadt Krefeld
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Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 8:30 - 12:30 Uhr
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Telefon: 0 21 51 / 86-0 (Serviceportal der Stadt Krefeld)
Fax: 0 21 51 / 86 36 70
E-Mail:: wohngeld@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/wohngeld
Weitere Informationen
Bei Ärger oder Unstimmigkeiten mit dem Vermieter, etwa bei Mieterhöhungen, Heizkostenabrechnungen oder Modernisierungen, erhalten Bürgerinnen und Bürger fachkundigen ersten Rat durch einen Mietrechtsexperten in der Verbraucherberatung.
Den Eintrag zur Verbraucherberatung finden Sie im Kapitel "Rat und Hilfe" in der Rubrik "weitere Beratungsstellen".