Leistungen für Asylbewerber
Leistungen für Asylbewerber
Für Asylbewerber und diesen rechtlich gleichgestellten Ausländern werden bei nachgewiesener Bedürftigkeit Leistungen zum Lebensunterhalt ausschließlich nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG) gewährt. Die Leistungen werden in der Regel für einen Zeitraum von 18 Monaten in Form von Grundleistungen erbracht. Nach Ablauf der Frist werden die Leistungen der Grundsicherung entsprechend gewährt. Neben dem Regelsatz werden Unterkunftskosten in angemessenem Umfang übernommen. Außerdem werden nach dem AsylbLG auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht.
Stadt Krefeld - Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld
Termine nach Vereinbarung
Telefon: 0 21 51 / 86 29 37
Fax: 0 21 51 / 86 31 70
E-Mail: team.asyl@krefeld.de
Für Asylbewerber und diesen rechtlich gleichgestellten Ausländern werden bei nachgewiesener Bedürftigkeit Leistungen zum Lebensunterhalt ausschließlich nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG) gewährt. Die Leistungen werden in der Regel für einen Zeitraum von 18 Monaten in Form von Grundleistungen erbracht. Nach Ablauf der Frist werden die Leistungen der Grundsicherung entsprechend gewährt. Neben dem Regelsatz werden Unterkunftskosten in angemessenem Umfang übernommen. Außerdem werden nach dem AsylbLG auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht.
Stadt Krefeld - Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld
Termine nach Vereinbarung
Telefon: 0 21 51 / 86 29 37
Fax: 0 21 51 / 86 31 70
E-Mail: team.asyl@krefeld.de