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Sozialhilfe

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
Grundlage für die Gewährung von Sozialhilfe als existenzsichernde Leistung ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Einen einkommens- und vermögensabhängigen Leistungsanspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt können nach diesem Gesetz haben:
  • Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und eine vorgezogene Altersrente beziehen oder
  • Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und die für mehr als 6 Monate weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig und nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:
  • Für den Geburtsjahrgang 1947 erfolgt eine Anhebung um Monate 1 auf Vollendung eines Lebensalters von 65 + 1 Monat.

  • Für den Geburtsjahrgang 1948 erfolgt eine Anhebung um Monate 2 auf Vollendung eines Lebensalters von 65 + 2 Monat.

  • Für den Geburtsjahrgang 1953 erfolgt eine Anhebung um Monate 7 auf Vollendung eines Lebensalters von 65 + 7 Monat.

  • Für den Geburtsjahrgang 1954 erfolgt eine Anhebung um Monate 8 auf Vollendung eines Lebensalters von 65 + 8 Monat.
  • usw.

Stadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger
Terminierung möglich

Hilfe zum Lebensunterhalt:
Herr Weber
Telefon: 0 21 51 / 86 30 26
Fax: 0 21 51 / 86 29 11
E-Mail: hans.weber@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sozialhilfe-hilfe-zum-lebensunterhalt

Grundsicherung: (A - La):
Herr Schiffer-Milz
Telefon: 0 21 51 / 86 29 85
Fax: 0 21 51 / 86 29 99
E-Mail: m.schiffer-milz@krefeld.de

Grundsicherung: (Lb - Z):
Frau Dornbusch
Telefon: 0 21 51 / 86 29 34
Fax: 0 21 51 / 86 31 90
E-Mail: t.dornbusch@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de/sozialhilfe-grundsicherung