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Bürgergeld

Bürgergeld

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist Grundlage für die Zahlung von Bürgergeld, der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Leistungen erhalten Personen, die
  • das 15. Lebensjahr vollendet und und die Altersgrenze (§ 7a SGB II) noch nicht vollendet haben,
  • erwerbsfähig sind, d.h. mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Bürgergeld umfasst grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Neben der Zahlung von Bürgergeld erbringt das Jobcenter Krefeld, gegebenenfalls in Kooperation mit weiteren Anbietern, umfassende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Beratung, Vermittlung, Qualifizierung, zusätzliche finanzielle Leistungen).

Jobcenter Krefeld
Willy-Brandt-Platz 1, 47805 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 70 48 - 0
Internet: www.jobcenter-krefeld.de