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Angebote der Verwaltung

Schulbuchausleihe
In Rheinland-Pfalz gibt es die Möglichkeit über die Schulbuchausleihe Schulbücher kostenfrei oder gegen Gebühr jeweils für ein Schuljahr auszuleihen. Die Schulbücher müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden, es sei denn, sie sind auch für das Folgeschuljahr vorgesehen und die Teilnahme steht fest.
Die Teilnahme ist freiwillig und orientiert sich an den Einkommensverhältnissen der Sorgeberechtigten.

Die Teilnahme an der kostenfreien Schulbuchausleihe muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Den Antrag erhalten Sie in der Schule oder auch auf der Homepage der Stadt Koblenz.

Für die Ausleihe gegen Leihgebühr erfolgt die Bestellung über das Online-Elternportal des Landes. Hier erfahren die Eltern u. a. welche Lernmittel ausgeliehen werden können, wie hoch hierfür die Leihgebühr ist und welche Ersparnis gegenüber dem Kauf der Bücher vorliegt.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen der Stadt Koblenz können bei Bedarf und auf Antrag die Bestellung für die Eltern vornehmen.
Vom Land und von der Stadt Koblenz werden die Eltern über die wesentlichen Inhalte und Termine frühzeitig informiert.

Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung stellt den Transport der Schülerinnen und Schüler vom Wohnort bis zur Schule sicher, dies erfolgt in der Regel in Form von Ausgabe von Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr. Damit die Kosten für die Fahrkarten übernommen werden, muss der Schulweg in der Grundschule sowie der Förderschule (1. bis 4. Klasse) länger als 2 km oder besonders gefährlich sein.

Bei der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) muss der Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule länger als 4 km oder besonders gefährlich sein. Für die Sekundarstufe II (Klasse 11 bis 13) richtet sich die Fahrkostenübernahme zusätzlich nach den Einkommensverhältnissen.

Beim Besuch einer Grundschule oder Förderschule ist kein Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten zu stellen. Die Organisation erfolgt hier über die jeweilige Schule.

Für die Sekundarstufe I ist vor Besuch des 5. Schuljahres zum 15.03. einmalig ein Antrag zu stellen. Ein erneuter Antrag ist erforderlich, wenn ein Umzug oder ein Schulwechsel erfolgt. Für die Sekundarstufe II ist jedes Schuljahr ein neuer Antrag zu stellen.

Die Anträge erhalten Sie in der Schule oder auch auf der Homepage der Stadt Koblenz. Die Anträge sind in der Schule abzugeben.

Mittagsverpflegung
An der Mittagsverpflegung können nur Ganztagsschüler/innen teilnehmen. Im Rahmen der Mittagsverpflegung erhalten die Schüler/innen ein warmes Mittagessen von montags bis donnerstags. Für die Mittagsverpflegung ist ein Eigenanteil zu zahlen. Auf Antrag kann eine Reduzierung des Eigenanteils gewährt werden.
Der Antrag zur Mittagsverpflegung muss vor Schuljahresbeginn bis zum 15.03. in der Schule abgegeben werden. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, d.h. er endet automatisch, wenn der Schüler/die Schülerin nicht mehr an der Ganztagsschule angemeldet ist.

Den Antrag erhalten Sie in der Schule oder auch auf der Homepage der Stadt Koblenz.

Betreuende Grundschule
Die Betreuende Grundschule ist ein außerunterrichtliches Angebot der Stadt Koblenz zur Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, d.h. die Schüler/innen werden in der Regel am Nachmittag nach Unterrichtsende bis 14:00 Uhr betreut und beaufsichtigt. Für die Betreuende Grundschule ist ein Eigenanteil zu zahlen.

Die Anmeldung muss vor Schuljahresbeginn bis zum 15.03. in der Schule per Antrag erfolgen und gilt ohne Kündigung für die gesamte Grundschulzeit. Erfolgt ein Wechsel auf eine andere Grundschule, ist ein neuer Antrag zu stellen.

Den Antrag erhalten Sie in der Schule oder auch auf der Homepage der Stadt Koblenz.