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Allgemeine Informationen

Es wird in Rheinland-Pfalz und somit in Koblenz zwischen folgenden Schularten unterschieden:

Grundschule (GS), Realschule plus (RS+), Gymnasium (GYM), Integrierte Gesamtschule (IGS), Förderschule (FS), Berufsbildende Schule (BBS), Kolleg (K)

Anmeldung in der Grundschule
Wenn Ihr Kind bis zum 31. August eines Jahres sechs Jahre alt wird, wird es im selben Jahr eingeschult und ist somit schulpflichtig.

Etwa ein Jahr vor Einschulung werden Sie durch die zuständige Grundschule angeschrieben und über die Anmeldetermine informiert.

Ihr Kind ist bei der Grundschule anzumelden, zu deren Schulbezirk Ihr Wohnort gehört. Die Einteilung der Grundschulbezirke finden Sie unter www.koblenz.de/bildung_beruf/grundschulen.html

In begründeten Fällen können Sie einen Schulbezirkswechsel für ihr Kind beantragen (Gastschulantrag). Die Schulleitung der abgebenden Schule entscheidet im Einvernehmen mit der Schulleitung der aufnehmenden Schule über den Antrag.

Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt in jedem Fall in der Grundschule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt, auch wenn ein Schulbezirkswechsel beantragt wird.

Grundsätzlich beträgt die Dauer der Schulpflicht in Rheinland-Pfalz 12 Jahre (§ 7 SchG) oder weniger durch das Erreichen bestimmter Kriterien (§ 60 Abs. 2 SchulG).

Vorzeitige Einschulung (sogenannte Kann-Kinder)
Wenn Ihr Kind noch nicht schulpflichtig ist, kann Ihr Kind auf Antrag in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund der Entwicklung zu erwarten ist, dass Ihr Kind mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen wird. Die Entscheidung trifft die Schulleitung gemeinsam mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres.

Anmeldung in den weiterführenden Schulen
Schülerinnen und Schüler des vierten Schuljahres erhalten mit dem Halbjahreszeugnis eine von der Klassenkonferenz abgestimmte Empfehlung für die weiterführende Schule. Für diese Empfehlung haben die Lehrkräfte für Ihr Kind längerfristige Beobachtungen der bisherigen Entwicklung, des Lern- und Arbeitsverhaltens und der Leistungen berücksichtigt. Die Empfehlung dient Ihnen und Ihrem Kind als Grundlage für die Wahl der weiterführenden Schule.
In dieser Publikation werden Ihnen die weiterführenden Schulen in Koblenz vorgestellt, zusätzliche Informationen erhalten Sie auch auf den jeweiligen Homepages der Schulen. Viele Schulen bieten außerdem Informationsabende oder einen Tag der offenen Tür an.
Ihr Kind melden Sie direkt bei der weiterführenden Schule an, für die Sie sich entschieden haben. Der Anmeldezeitraum liegt regulär zwischen dem 15. und 28. Februar.
Vor der Aufnahme führt die Schulleitung der weiterführenden Schule üblicherweise ein Beratungsgespräch mit der Schüler/in und den Eltern.
Über den Antrag zur Aufnahme entscheidet die Schulleitung (bei mehr Bewerbern als Plätzen anhand eines Auswahlverfahrens oder per Losentscheid).

Ganztagsschulen
Die Ganztagsschule in Angebotsform bietet von montags bis donnerstags ein Ganztagsangebot bis 16.00 Uhr an. Die Teilnahme ist freiwillig; nach Anmeldung aber für mindestens ein Schuljahr verpflichtend. Nach dem gemeinsamen Mittagessen finden für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsbezogene Ergänzungen, besondere Vorhaben und Projekte, Förderung und Freizeitgestaltung statt.

Zum Schuljahr 2019/2020 gibt es an insgesamt 17 Schulen in Koblenz entsprechende Ganztagsschulangebote. Die Schulen werden nachfolgend aufgelistet:

Grundschulen:
  • Freiherr-vom-Stein-Grundschule
  • Grundschule Güls
  • Grundschule Neukarthause
  • Regenbogen Grundschule (Grundschule Lützel)
  • Willi-Graf-Grundschule (Grundschule Neuendorf)
  • Grundschule Schenkendorf
  • Grundschule St. Castor
  • Grundschule Rübenach
Realschulen plus:
  • Albert-Schweitzer Realschule plus
  • Clemens-Brentano-/Overberg-Realschule plus
  • Goethe Realschule plus
  • Realschule plus auf der Karthause
Förderschulen:
  • Schule am Bienhorntal
  • Diesterweg-Schule
  • Hans-Zulliger-Schule
Gymnasien:
  • Max-von-Laue Gymnasium (nur Hochbegabtenzweig)
Zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen zukünftig noch weitere Ganztagsschulen in Koblenz eingerichtet werden.

Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen
In Rheinland-Pfalz sollen Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen die gleichen Schulen besuchen können wie Ihre Mitschüler/innen. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können zwischen Schwerpunktschulen und Förderschulen auswählen.

Schwerpunktschulen
Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im gemeinsamen Unterricht gezielt gefördert werden. Hierzu erhalten Schwerpunktschulen zusätzliche Lehrkräfte (Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte), welche gemeinsam mit den Regelschullehrkräften inklusiven Unterricht organisieren, von dem alle Kinder und Jugendlichen profitieren.

In Koblenz gibt es folgende Schwerpunktschulen:
  • Will-Graf-Grundschule (Grundschule Neuendorf)
  • Grundschule Asterstein
  • Freiherr-vom-Stein-Grundschule
  • Clemens-Brentano-/Overberg-Realschule plus
  • Albert-Schweitzer Realschule plus
  • Integrierte Gesamtschule Koblenz
Auch an Schulen, die nicht zugleich Schwerpunktschulen sind, lernen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen; zum Beispiel Schülerinnen und Schüler mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen.

Das Förder- und Beratungszentrum der Diesterweg-Schule zeigt im Rahmen der Schuleingangsberatung und der weiteren Schullaufbahnberatung Eltern die schulischen Möglichkeiten für Kinder mit Unterstützungsbedarf auf.

Kontaktdaten des Förder- und Beratungszentrums:
Telefon: 0261 34160
E-Mail: fbz.koblenz@gmx.de

Angebote zur Sprachförderung
An den Koblenzer Schulen gibt es verschiedene Angebote zur Sprachförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Welche Angebote an der Schule Ihres Kindes durchgeführt werden, können Sie dort erfragen oder Sie wenden sich an das Bildungsbüro (Bildungskoordination für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche).

Qualifizierte Hausaufgabenhilfe
  • Unterstützung bei den Hausaufgaben mit spielerischem Sprachtraining (nur an Grundschulen)
Allgemeine Sprachförderung
  • Zusätzliche Sprachförderung, in der Grundschule in Verbindung mit der qualifizierten Hausaufgabenhilfe
Sprachförderung Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Deutsch-Intensivkurs für Schüler und Schülerinnen ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen
  • Vierstündige Förderung für Schülerinnen und Schüler, die noch erhebliche Defizite in der deutschen Sprache haben
  • Zweistündige Förderung für Schülerinnen und Schüler, die zwar schon Sprachkenntnisse besitzen, aber noch weiterer Hilfe bedürfen
  • Förderung in Englisch (2 bzw. 4 Wochenstunden) für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 6, die Englisch nachlernen müssen, weil in ihrem Herkunftsland Englisch nicht Pflichtfremdsprache war
Benachbarte Schulen arbeiten bei dem Angebot Sprachförderung DaZ zusammen.

Nähere Informationen unter: www.migration.bildung-rp.de/sprachfoerderung-deutsch-als-zweitsprache

FUNK [und FUNK-Azubi]
Fachsprachlicher Förderunterricht an der Universität in Koblenz. FUNK trägt dazu bei, dass durch eine gezielte fachsprachliche Förderung entsprechende Verständnisbarrieren in den einzelnen Schulfächern überwunden werden.
Das Angebot gilt für Koblenzer Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund ab Klasse 9 (sowie für Auszubildende, die in der Stadt Koblenz bzw. dem Landkreis Mayen-Koblenz wohnhaft sind).
Kontakt: FUNK: funkprojekt@uni-koblenz.de, Telefon: 0261 2872870
(FUNK-Azubi: funk-azubi@uni-koblenz.de, Telefon: 0261 2872871)
FUNK & FUNK-Azubi: Mo. - Fr. 14.00 - 18.00 Uhr

Schulsozialarbeit ...
  • ... ist ein Angebot der Jugendhilfe in der (und an die) Schule.
  • Die Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, gemeinsam mit allen Akteuren im Umfeld Schule (Lehrer, Schüler, Eltern), Schule insgesamt als positive Lebenswelt für junge Menschen zu gestalten und im Rahmen von schul- bzw. schülerbezogener Jugendsozialarbeit für benachteiligte junge Menschen den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu begleiten.
  • Anstellungsträger für die Fachkräfte der Schulsozialarbeit ist der örtliche Träger der Jugendhilfe, somit die Stadt Koblenz, Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
  • oder ein beauftragter freier Träger der Jugendhilfe.
  • Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe, hier insbesondere §§ 8, 9, 11 und 13.
Die Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit sind:
  • Beratung von Eltern, Schülern und Lehrern
  • Soziales Lernen und pädagogische Begleitung im Unterricht
  • Krisenintervention
  • und Gruppenangebote
  • Ferienaktionen
  • Kooperation mit dem Allgemeinem Sozialen Dienst und anderen Fachdiensten
  • Kooperation mit anderen Trägern und Jugendhilfeeinrichtungen
  • Netzwerk- und Stadtteilarbeit
Die Standorte der Schulsozialarbeit der Stadt Koblenz (Träger):
  • Albert-Schweitzer-Realschule plus
  • Clemens-Brentano-Overberg Realschule plus
  • Goethe-Realschule plus
  • Realschule plus a. d. Karthause
  • Integrierte Gesamtschule Koblenz
  • Diesterweg-Schule, Schule mit Förderschwerpunkt Lernen, sozial-emotionale Entwicklung
  • Hans-Zulliger-Schule, Schule mit Förderschwerpunkt Lernen
  • Berufsbildende Schule Wirtschaft
In freier Trägerschaft (Finanzierung Stadt Koblenz):
  • Schulsozialarbeit an Grundschulen in Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe Arenberg
  • Schulsozialarbeit an allen Koblenzer Gymnasien und der Franziskusschule (RS+) in Trägerschaft des Caritasverbandes Koblenz e. V.
  • Programm Schulverweigerung/Schulabsentismus Trägerschaft des Internationalen Bundes 10 Teilnehmerplätze (Sek. I)
Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Landes:
  • Berufsbildende Schule Gewerbe/Hauswirtschaft/Sozialwesen
  • Berufsbildende Schule Technik
Ansprechpartner für die Schulsozialarbeit ist Thomas Muth, Leiter der Kinder- und Jugendförderung beim Jugendamt der Stadt Koblenz; schulsozialarbeit@stadt.Koblenz.de

Die Erreichbarkeit der einzelnen Schulsozialarbeiter*innen finden Sie auf der Website der Stadt Koblenz:
www.koblenz.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:65401:ANLR-VLR/schulsozialarbeit/

Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen und so sollen Kinder möglichst unabhängig von den finanziellen Mitteln des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können. Das Bildungs- und Teilhabepaket versucht diesen Kindern die Teilhabe in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?
Kinder können Anspruch haben, wenn sie bzw. ihre Eltern:
  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen oder
  • Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen oder
  • Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen.
Was für Leistungen gibt es?

Schulausflüge
Ein- oder mehrtägige Ausflüge von Schulen oder Kindertageseinrichtungen können in der tatsächlichen Höhe übernommen werden.

Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf
Diese Leistung kann für Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden diese Leistungen zum 01.08.2019 angehoben und die Leistungen steigen von 100 € auf 150 €, die zudem zukünftig jährlich dynamisiert werden.
Jedes Jahr kann zum 01.08. ein Betrag in Höhe von 100,00 € und zum 01.02. ein Betrag von 50,00 € an persönlichen Schulbedarf ausgezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Einschulung und ab dem 14. Lebensjahr eine entsprechende Schulbescheinigung vorzulegen ist.

Schülerbeförderung
Einen Zuschuss zur Schülerbeförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und die auf die Schülerbeförderung angewiesen sind (im Wesentlichen betrifft dies Schüler der gymnasialen Oberstufe). Leistungen Dritter sind dabei vorranging. Dies sind insbesondere landesgesetzliche Vorgaben. Demzufolge werden die Kosten für Grundschüler ab 2 km Weg, für Sekundarstufe II ab 4 km Weg und ab gleicher Wegstrecke für Gymnasien und Berufsbildende Schule u. a. getragen.

Lernförderung
Eine ergänzende angemessene Lernförderung kann gewährt werden, wenn z.B. ein im Verhältnis zu den wesentlichen Lernzielen nicht ausreichendes Leistungsniveau besteht. Hierfür ist eine Bescheinigung der Schule, die letzten 2 Zeugnisse und 3 Kostenvoranschläge notwendig.

Gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen
Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Kita und Kindertagespflege können künftig ohne Anrechnung eines Eigenanteils übernommen. Für den Bereich der Schulen gilt dies dann, wenn die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Mitmachen ist möglich in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit. 15,00 € Pauschal stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich zur Verfügung. Hierunter fallen Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Kultur oder Musik. Die Beträge können auch für eine Teilnahme an einer Freizeit eingesetzt werden.

Wer ist zuständig?
  • Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II ist das Jobcenter Koblenz zuständig.
  • Personen im Leistungsbezug nach dem SGB XII können die Leistungen zur Bildung und Teilhabe beim Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales beim zuständigen Ansprechpartner mit der Hauptleistung beantragen.
  • Leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können diese ebenfalls beim zuständigen Ansprechpartner beim Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales mit der Hauptleistung beantragen.
  • Empfänger von Wohngeldleistungen und Kinderzuschlag müssen einen Antrag auf Bildung und Teilhabeleistungen beim Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales stellen. Die Antragsstellung hat hierbei in der Abteilung III, sonstige Sozialleistungen zu erfolgen.
Zentraler Ansprechpartner und weitere Auskünfte
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Abteilung III, sonstige Sozialleistungen,
Sachgebiet Bildung und Teilhabe
Telefon: 0261 129-2249
E-Mail: bildungspaket@stadt.koblenz.de