Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige

Pflegende erbringen eine wertzuschätzende Leistung in der Versorgung von Angehörigen in der Häuslichkeit. Die Pflege ist nicht nur eine große Belastung, die viel Zeit in Anspruch nimmt, sondern ist auch eine seelische und körperliche Anstrengung und Belastung. Erschöpfung, Unruhe, Schlafstörungen, Rücken- und Kopfschmerzen, Einsamkeit und soziale Isolation sind einige Symptome, die bei Pflegenden auftreten können, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Eine medizinische Vorsorgemaßnahme (früher Kur), soll Krankheiten vermeiden die medizinische Rehabilitationsmaßnahme (Reha) soll bereits vorhandene Krankheiten heilen oder mindern.

Die Kurberatung und -vermittlung berät, unterstützt und begleitet bei Beantragung einer stationären Kur.

Voraussetzungen für eine Kur auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht:
  • Sie sind länger als 6 Monate pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger.
  • Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) hat die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen offiziell festgestellt.
  • Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt mit einer Verordnung (Kuranspruch nach §§ 23 bzw. 40 SGB V), dass eine stationäre Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation notwendig ist.
  • Sie sind gesetzlich krankenversichert. Bei privaten Anbietern muss im Versicherungsvertrag geprüft werden, ob eine solche Kur abgedeckt ist.
Kontaktdaten:
Caritasverband Düren-Jülich e. V.
(Informationen zur Kurberatung beim Caritasverband Düren-Jülich e.V.)

Informationsblatt 23:
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz
Internet: www.deutschealzheimer.de