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Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Mit der Diagnose Demenz ergeben sich viele Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, gesetzliche Betreuung/gesetzliche Vertretung und Patientenverfügung. Hierzu gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Der Rechtsbereich ist jedoch so umfassend, dass es sich empfiehlt, spezielle Literatur oder andere rechtliche Beratungsmöglichkeiten zu nutzen.

Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie für den Betreuungsfall schriftlich Wünsche äußern, z. B. wen Sie als Betreuer/-in vorschlagen oder ablehnen, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem/Ihrer Betreuer/-in respektiert werden sollen, wo Sie im Pflegefall versorgt werden möchten.

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen frühzeitig regeln, wer Entscheidungen für sie fällt, wenn sie selbst aufgrund einer Erkrankung geschäftsunfähig sind.

Solange man geistig fit ist, kann man vertraute Menschen zu Bevollmächtigten machen. Die Vorsorgevollmacht für Gesundheitssorge gilt für medizinische und pflegerische Belange. Weitere Vollmachten können zum Beispiel für Finanzielles, Behördliches und Gerichtliches, zur Entscheidung über den Aufenthalt verfügt werden.

Wichtig zu wissen: Sind Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage, notwendige Entscheidungen selbst zu treffen und durchzusetzen, kann dies für Sie nur ein von Ihnen Bevollmächtigter übernehmen. Gibt es in diesem "Ernst- und Notfall" keine Vollmacht, so ist durch das Amtsgericht Ihres Wohnortes für Sie eine rechtliche Betreuung anzuordnen. Dann entscheidet das Gericht, welche Person berechtigt und verpflichtet ist, für sie tätig zu werden.

Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann ein Patient oder eine Patientin den Willen im Hinblick auf eine künftige medizinische Behandlung festlegen. Dies ist insbesondere für den Fall von Bedeutung, in dem die Person nicht mehr in der Lage ist, den Willen zu äußern.

Beratung zu rechtlicher Betreuung:
Betreuungsgericht am Amtsgericht Jülich
Internet: www.ag-juelich.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Betreuung/index.php
Die Betreuungsabteilung im Amtsgericht ist zuständig für die Bestellung und Überprüfung von Betreuerinnen und Betreuern.

Betreuungsstelle des Kreises Düren
Die Betreuungsstelle berät und informiert zu Fragen des Betreuungsrechts und der Vorsorgemöglichkeiten.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht erhalten Sie bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.
(Informationsblatt 9 zu Betreuungsrecht)