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Namensführung

Nach deutschem Namensrecht können sich die Ehepartner für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden; dies kann entweder der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau oder aber - seit dem 12. Februar 2005 - auch ein in einer Vorehe erworbener Familienname sein. Derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann einen Doppelnamen führen.

Grundsätzlich besteht jedoch keine Pflicht, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Jeder Partner kann in der Ehe auch den Namen weiterführen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung geführt hat.

Die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens kann auch später nachgeholt werden, allerdings nur, solange die Ehe besteht.

Evangelische Trauung
Zur Anmeldung der Trauung benötigen Sie einen Personalausweis, den Taufschein, den Konfirmationsschein und die schriftliche Anmeldung der Eheschließung oder Heiratsurkunde des Standesamtes. Für die evangelische Trauung hat man die Wahl, ob man sich in der Gemeinde der Braut oder des Bräutigams anmelden möchte. Sie können auch die Gemeinde als Hochzeitsort nehmen, in der Sie beide künftig wohnen werden. Wer in einer anderen Kirche heiraten möchte, benötigt zusätzlich einen Entlassungsschein von der zuständigen Gemeinde. Bevor der Trautermin festgelegt werden kann, findet ein Traugespräch statt, in dem der gesamte organisatorische Ablauf der Hochzeit besprochen wird.

Katholische Trauung
Für die Anmeldung zur Trauung brauchen Sie einen Personalausweis, eine Taufurkunde mit Nachweis der Ledigkeit, ein Firmungszeugnis und die schriftliche Anmeldung der Eheschließung oder Heiratsurkunde des Standesamtes. Sind beide Partner katholisch und waren vorher noch nie verheiratet, steht einer katholischen Trauung nichts mehr im Wege. Sie findet grundsätzlich in der Gemeinde der Braut statt. Wenn nur der Bräutigam katholisch ist, muss der Hochzeitswunsch in der Gemeinde, in der der Bräutigam gemeldet ist, eingereicht werden. Möchten Sie lieber in einer anderen Kirche heiraten, müssen Sie einen Überweisungsschein von Ihrem zuständigen Pfarrer holen. Haben Sie sich bei der Kirche mit den notwendigen Papieren angemeldet, werden Sie vom Pfarrer zum Trauunterricht eingeladen. Die Gestaltung ist je nach Pfarrer unterschiedlich. Manchmal liegt der Schwerpunkt auf rein organisatorischen Fragen. Oftmals wird aber auch vorwiegend über die Grundsätze einer katholischen Ehe gesprochen und das Paar sollte sich auch einverstanden erklären. Wer schon einmal verheiratet war und geschieden ist, kann in der Regel nicht mehr in einer katholischen Kirche getraut werden. Für eine zweite katholische Hochzeit muss man die erste Ehe in jedem Fall von einem Kirchengericht für ungültig erklären lassen. Dafür werden allerdings nur wenige Gründe anerkannt und es ist zudem ein langwieriger Prozess.

Folgende Punkte sollten Sie mit dem Pfarrer absprechen:
  • Wahl der Trauzeugen
  • Betreten und Verlassen der Kirche
  • Wahl der Musik, Glockengeläut
  • Wahl des Trauspruchs
  • Blumenschmuck in der Kirche
  • Möglichkeit von Foto- und Filmaufnahmen während der Trauung