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Anfallende Kosten für die standesamtliche Trauung

Seit dem 01.01.2009 sind die standesamtlichen Gebühren nicht mehr bundeseinheitlich geregelt; vielmehr legt seit diesem Zeitpunkt jedes Bundesland die Gebühren selbst fest.

Im Saarland fallen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung und der Trauung folgende Gebühren an:

Eheschließung
Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 40 Euro

Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66 Euro

Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt: 21 Euro

Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt: 30 Euro

Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten oder außerhalb der Diensträume des Standesamts: je 66 Euro

Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 21 Euro

Ehefähigkeitszeugnis
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer: 40 Euro

Urkunden
Erteilung einer Eheurkunde: 10 Euro
bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Exemplare: jede weitere Eheurkunde 5 Euro

Erteilung einer mehrsprachigen Eheurkunde: 10 Euro

Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung: 9 Euro

Die Kosten für eine Samstagstrauung im Römermuseum betragen zwischen 300 und 350 Euro.