Welchen Namen geben wir uns?
Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führt jeder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen weiter. Dennoch bleibt die Option erhalten, jederzeit während der bestehenden Ehe noch einen gemeinsamen Familiennamen / Ehenamen zu bestimmen.
Findet deutsches Namensrecht Anwendung, so können die Ehegatten bei oder nach der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname eines Partners bestimmt werden.
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Dieser Partner führt dann einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf der Voranstellung oder Anfügung ist möglich, nicht jedoch eine erneute Erklärung.
Da das Namensrecht - gerade bei der Berücksichtigung ausländischer Vorschriften - ein sehr umfassendes Thema ist, können wir Ihnen weitere Fragen gerne bei der Vorsprache im Standesamt beantworten.