Mein Wunsch: selbstbestimmt leben
Auch wer im Alter, durch Krankheit, Unfall oder eine andere Ursache mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen zu kämpfen hat, möchte gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen und sein Leben selbstbestimmt gestalten. Hierfür gibt es Hilfen und Regelungen die Betroffenen helfen, Selbstständigkeit und Teilhabe zu bewahren.
Grad der Behinderung
Um Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Feststellung und Bescheinigung über den Grad der Behinderung erforderlich. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.
Bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr, gilt man als schwerbehindert und hat einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. In diesem werden zusätzlich die individuellen gesundheitlichen Einschränkungen des Inhabers vermerkt.
Ist ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt worden, gibt es die Möglichkeit, über die Agentur für Arbeit eine sogenannte Gleichstellung zu beantragen. Das hat vor allem Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Gleichstellung mit Schwerbehinderten u. a. einen besonderen Kündigungsschutz erhalten.
Für Schwerbehinderte gibt es zusätzlich sogenannte Nachteilsausgleiche wie ermäßigte Einkommens- oder KfZ-Steuer, zusätzliche Urlaubstage oder Befreiung von den Rundfunkgebühren.
Mehr Infos im Internet unter:
Internet: www.rhein-neckar-kreis.de/versorgungsamt
Telefon: 06221 522-2888
E-Mail: versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist eine Geld- oder Sachleistung, durch die Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden soll.
Es gibt vier verschiedene Leistungsbereiche:
www.rhein-neckar-kreis.de/sozialamt
Rehabilitation
Die Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (kurz: "Reha") sollen beeinträchtigte Personen wieder in das Alltagsleben integrieren und mögliche gesundheitliche Einschränkungen abmildern oder vor einer Verschlechterung bewahren. Neben einer medizinischen oder psychologischen Behandlung können auch Ernährungsberatung, Bewegungstherapie oder Entspannungsübungen in Anspruch genommen werden. Eine Reha kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden.
Eine berufliche Reha können Menschen erhalten, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Mit Umschulungs- und Weiterbildungsangeboten für Betroffene, soll die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben erreicht werden.
Um Reha-Leistungen zu erhalten, müssen jedoch bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Alle Infos im Internet unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/medizinische-reha_node.html
Behindertenberatung
Die Behindertenberatung informiert Betroffene und deren Angehörige über Möglichkeiten der Integration in Schule und Beruf, bietet Hilfe bei der Vermittlung von Eingliederungshilfen, berät bei Umbauten zum behindertengerechten Wohnen, zu medizinischen oder pflegerischen Leistungen und bei der Kommunikation mit Fachärzten, Sozialämtern, sozialen Diensten oder Versicherungen.
Infos und Adressen im Internet:
www.teilhabeberatung.de
Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dauerhaft mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung das Einkommen ersetzen.
Können Sie noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen können.
Die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit wird entweder von den behandelnden Ärzten oder den Ärzten in Reha-Einrichtungen beurteilt und von der Rentenversicherung überprüft. Oft wird zusätzlich ein Gutachter des Versicherungsträgers bestellt.
Infos zum Antrag im Internet:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Regionalzentrum Mannheim
Mozartstraße 3 | 68161 Mannheim
Telefon: 0621 82005-0
E-Mail: regio.ma@drv-bw.de
Regionalzentrum Heppenheim
Wilhelmstraße 1 | 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 9899900
E-Mail: kundenservice-in-heppenheim@drv-hessen.de
Hilfen von außen
Professionelle oder ehrenamtliche Begleitservices bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für ältere und/oder mobilitätseingeschränkte Menschen an. So ist von der Haushaltshilfe, der Anlieferung von Mahlzeiten, der Erledigung von Einkäufen und der Begleitung zu Arztbesuchen bis hin zur Hilfe bei Behördengängen jede denkbare Unterstützung erhältlich.
Eventuell kann auch ein ambulanter Pflegedienst tätig werden und dabei helfen, die Unabhängigkeit Hilfsbedürftiger möglichst lange zu erhalten.
Hausnotruf
Dieses System ermöglicht es, in Notsituationen sofort einen Hilferuf per Knopfdruck zu senden, und gibt alleinstehenden älteren Menschen und ihren Familien die Sicherheit, im Ernstfall schnell Hilfe zu bekommen.
Anbieter sind Verbände der allgemeinen Wohlfahrtspflege:
Deutsches Rotes Kreuz
www.drk-hausnotruf-bw.de
Johanniter Unfallhilfe
www.johanniter.de
Malteser Hilfsdienst
www.malteser.de
Arbeiter Samariter Bund (ASB)
www.asb.de
Infos auch im Internet unter:
www.pflege.de/hilfsmittel/seniorennotruf/hausnotruf
Pflege
Pflegebedürftigkeit kann in jedem Lebensalter auftreten. Als pflegebedürftig werden Personen bezeichnet, die aufgrund von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss der Hilfebedarf des Betroffenen eine Einstufung in einen Pflegegrad rechtfertigen. Hierfür gibt es gesetzliche Regelungen, nach denen ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellt wird.
Bewertet wird die Pflegebedürftigkeit in sechs verschiedenen Bereichen, wobei besonders Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit ausschlaggebend sind.
Pflegegeld wird entsprechend des ermittelten Pflegegrades bezahlt.
Auskunft zu Pflegegeld und Pflegegeldsätzen erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Kostenübernahme in anderen Bereichen
Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger auch zur Kostenübernahme für Betreuung und haushaltsnahe Dienste, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse, Palliativ Care (ambulant), Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, Pflegeberatung sowie über Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds.
Nähere Informationen zu allen Leistungen erhalten Betroffene unter anderem bei:
VdK Hemsbach
www.vdk.de/ov-hemsbach
SoVD Baden-Württemberg
www.sovd-bawue.de
Grad der Behinderung
Um Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Feststellung und Bescheinigung über den Grad der Behinderung erforderlich. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.
Bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr, gilt man als schwerbehindert und hat einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. In diesem werden zusätzlich die individuellen gesundheitlichen Einschränkungen des Inhabers vermerkt.
Ist ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt worden, gibt es die Möglichkeit, über die Agentur für Arbeit eine sogenannte Gleichstellung zu beantragen. Das hat vor allem Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Gleichstellung mit Schwerbehinderten u. a. einen besonderen Kündigungsschutz erhalten.
Für Schwerbehinderte gibt es zusätzlich sogenannte Nachteilsausgleiche wie ermäßigte Einkommens- oder KfZ-Steuer, zusätzliche Urlaubstage oder Befreiung von den Rundfunkgebühren.
Mehr Infos im Internet unter:
Internet: www.rhein-neckar-kreis.de/versorgungsamt
Telefon: 06221 522-2888
E-Mail: versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist eine Geld- oder Sachleistung, durch die Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden soll.
Es gibt vier verschiedene Leistungsbereiche:
- Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Hilfen zu Ausbildung, Studium oder im Berufsleben
- Hilfen bei medizinischer Rehabilitation
www.rhein-neckar-kreis.de/sozialamt
Rehabilitation
Die Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (kurz: "Reha") sollen beeinträchtigte Personen wieder in das Alltagsleben integrieren und mögliche gesundheitliche Einschränkungen abmildern oder vor einer Verschlechterung bewahren. Neben einer medizinischen oder psychologischen Behandlung können auch Ernährungsberatung, Bewegungstherapie oder Entspannungsübungen in Anspruch genommen werden. Eine Reha kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden.
Eine berufliche Reha können Menschen erhalten, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Mit Umschulungs- und Weiterbildungsangeboten für Betroffene, soll die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben erreicht werden.
Um Reha-Leistungen zu erhalten, müssen jedoch bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Alle Infos im Internet unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/medizinische-reha_node.html
Behindertenberatung
Die Behindertenberatung informiert Betroffene und deren Angehörige über Möglichkeiten der Integration in Schule und Beruf, bietet Hilfe bei der Vermittlung von Eingliederungshilfen, berät bei Umbauten zum behindertengerechten Wohnen, zu medizinischen oder pflegerischen Leistungen und bei der Kommunikation mit Fachärzten, Sozialämtern, sozialen Diensten oder Versicherungen.
Infos und Adressen im Internet:
www.teilhabeberatung.de
Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dauerhaft mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung das Einkommen ersetzen.
Können Sie noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen können.
Die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit wird entweder von den behandelnden Ärzten oder den Ärzten in Reha-Einrichtungen beurteilt und von der Rentenversicherung überprüft. Oft wird zusätzlich ein Gutachter des Versicherungsträgers bestellt.
Infos zum Antrag im Internet:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Regionalzentrum Mannheim
Mozartstraße 3 | 68161 Mannheim
Telefon: 0621 82005-0
E-Mail: regio.ma@drv-bw.de
Regionalzentrum Heppenheim
Wilhelmstraße 1 | 64646 Heppenheim
Telefon: 06252 9899900
E-Mail: kundenservice-in-heppenheim@drv-hessen.de
Hilfen von außen
Professionelle oder ehrenamtliche Begleitservices bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für ältere und/oder mobilitätseingeschränkte Menschen an. So ist von der Haushaltshilfe, der Anlieferung von Mahlzeiten, der Erledigung von Einkäufen und der Begleitung zu Arztbesuchen bis hin zur Hilfe bei Behördengängen jede denkbare Unterstützung erhältlich.
Eventuell kann auch ein ambulanter Pflegedienst tätig werden und dabei helfen, die Unabhängigkeit Hilfsbedürftiger möglichst lange zu erhalten.
Hausnotruf
Dieses System ermöglicht es, in Notsituationen sofort einen Hilferuf per Knopfdruck zu senden, und gibt alleinstehenden älteren Menschen und ihren Familien die Sicherheit, im Ernstfall schnell Hilfe zu bekommen.
Anbieter sind Verbände der allgemeinen Wohlfahrtspflege:
Deutsches Rotes Kreuz
www.drk-hausnotruf-bw.de
Johanniter Unfallhilfe
www.johanniter.de
Malteser Hilfsdienst
www.malteser.de
Arbeiter Samariter Bund (ASB)
www.asb.de
Infos auch im Internet unter:
www.pflege.de/hilfsmittel/seniorennotruf/hausnotruf
Pflege
Pflegebedürftigkeit kann in jedem Lebensalter auftreten. Als pflegebedürftig werden Personen bezeichnet, die aufgrund von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss der Hilfebedarf des Betroffenen eine Einstufung in einen Pflegegrad rechtfertigen. Hierfür gibt es gesetzliche Regelungen, nach denen ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellt wird.
Bewertet wird die Pflegebedürftigkeit in sechs verschiedenen Bereichen, wobei besonders Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit ausschlaggebend sind.
Pflegegeld wird entsprechend des ermittelten Pflegegrades bezahlt.
Auskunft zu Pflegegeld und Pflegegeldsätzen erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Kostenübernahme in anderen Bereichen
Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger auch zur Kostenübernahme für Betreuung und haushaltsnahe Dienste, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse, Palliativ Care (ambulant), Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, Pflegeberatung sowie über Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds.
Nähere Informationen zu allen Leistungen erhalten Betroffene unter anderem bei:
- den gesetzlichen Krankenkassen
- der Bundesagentur für Arbeit
- der gesetzlichen Unfallversicherung
- der gesetzlichen Rentenversicherung
- den Trägern für Kriegsopferversorgung
- öffentlicher Jugendhilfe und Sozialhilfeträgern
VdK Hemsbach
www.vdk.de/ov-hemsbach
SoVD Baden-Württemberg
www.sovd-bawue.de