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Und dann kamst du...

Die Geburt eines Kindes ist für die ganze Familie ein einschneidendes Erlebnis, das den gewohnten Alltag und auf den Kopf stellt. Rollen innerhalb der Familie ändern sich. So wird heute auch von Männern erwartet, sich gemeinsam mit ihrer Partnerin um die Kinder zu kümmern. Oft übernehmen auch Großeltern die Betreuung des Nachwuchses.

Schwangeren-Konfliktberatung

Nicht immer ist eine Schwangerschaft für eine Frau ein freudiges Ereignis, sondern kann sie auch in schwere Konflikte stürzen. Spezielle Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen und familiären Problemen rund um die Schwangerschaft, bei Risikoschwangerschaften oder unerfülltem Kinderwunsch, aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen rund um einen eventuell geplanten Schwangerschaftsabbruch.

Falls niemand von einer bestehenden Schwangerschaft erfahren soll, gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt mit oder ohne Adoptionsfreigabe als Alternative zu einer Abtreibung.

Hilfetelefon: 0800 4040020

Mehr Infos im Internet unter:
www.familienplanung.de
www.profamilia.de
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/ungeplant-schwanger/vertrauliche-geburt/

Mutterschutz

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden Mütter und Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach. Zum Mutterschutz gehören unter anderem:
  • ein Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt
  • eine Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots
  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Kündigungsschutz
Mehr Infos im Internet unter:
www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben.

Voraussetzung für den Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt.

Mehr Infos im Internet unter:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-im-ueberblick/73754

Elternzeit

Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis es das dritte Lebensjahr vollendet hat. Pro Kind kann man bis zu einer Dauer von drei Jahren von der Arbeit freigestellt werden. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen wieder zu beschäftigen.
Zum Ausgleich finanzieller Engpässe kann während der Elternzeit Elterngeld beantragt werden.

Elterngeld

Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus und sichert die wirtschaftliche Existenz der Familie. Durch das "ElterngeldPlus" werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen. So können Väter und Mütter Familie und Beruf besser vereinbaren.

Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, "ElterngeldPlus" und Partnerschaftsbonus. Auch getrennt lebende Elternteile haben Anspruch auf Elterngeld.

Anträge und Beratung im
Bürgerbüro
Schlossgasse 41
Telefon: 06201 707-92, -93, -94, -96
Internet: www.hemsbach.de/verwaltung-gemeinderat/buergerbuero

Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Besserverdienende können alternativ einen Kinderfreibetrag in ihrer Steuerklärung geltend machen. Dazu berät Sie Ihr zuständiges Finanzamt.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern und Alleinerziehende, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern.

Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, ob sich ein Antrag für Sie lohnt.

Familienkasse der Agentur für Arbeit
Czernyring 22/11 | 69115 Heidelberg
Telefon: 0800 4555530
Internet: www.Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West@arbeitsagentur.de
Direktlink: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Kinderbetreuung

Besonders Alleinerziehende oder Familien, in denen aus wirtschaftlichen Gründen beide Elternteile arbeiten müssen, sind auf Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen.

Seit einigen Jahren haben Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Steht kein Platz in einer Einrichtung zur Verfügung, können andere Betreuungsangebote, wie z. B. Tagesmütter, in Anspruch genommen werden. Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz bekommen Eltern beim zuständigen Jugendamt.

In Hemsbach gibt es derzeit fünf Kindergärten sowie mehrere Tagespflegepersonen.

Mehr Infos im Internet unter:
www.hemsbach.de/verwaltung-gemeinderat/kitas-schulen-betreuung

Ansprechpartnerin im Rathaus
Melissa Kautzmann
Telefon: 06201 707-55
E-Mail: melissa.kautzmann@hemsbach.de

Informationen zur Tagespflege erhalten Sie außerdem beim
Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises
Telefon: 06221 5221511