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Mobil in Hann. Münden

Mit dem Zug
NVV-InfoPoint
Bahnhof, DB-Agentur, Adam-von-Trott-zu-Solz-Platz 2
Mo.- Fr. 7.00 -11.00 Uhr, 12.00 -17.00 Uhr, Sa. 8.00 -14.00 Uhr

Mit dem Flugzeug
Flughäfen/Airports
Paderborn, Hannover, Frankfurt/Main, Erfurt, Dortmund, Kassel

Wohnen und Leben

Sie suchen für sich und Ihre Familie nach einem möglichst geeigneten Wohnumfeld? Hann. Münden und seine Ortsteile haben vieles zu bieten - schöne, sanierte Altbauten, moderne Ein- und Mehrfamilienhäuser, einzigartige Fachwerkhäuser.
Hier leben Sie inmitten einer abwechslungsreichen Landschaft mit Flusstälern und dicht bewaldeten Hängen. Die Ansprüche an ein familiengerechtes Wohnumfeld sind dabei natürlich je nach privater und beruflicher Situation sehr unterschiedlich.
Während für Sie vielleicht eine Wohnung oder ein eigenes Haus im Grünen mit viel Platz zum Spielen eine Idealvorstellung ist, ziehen andere eine zentrale Lage mit guter Anbindung an Arbeitsplatz, Schule, Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten vor.
Aber ob Sie mitten in der schönen Altstadt Hann. Mündens wohnen oder sich für eines der attraktiven Grundstücke in den verschiedenen Neubaugebieten entscheiden: sie leben nah am Wald und den drei Flüssen Fulda, Werra und Weser. Mit Bahn oder Auto haben Sie eine gute Anbindung an die nahegelegene Universitätsstadt Göttingen und die documenta-Stadt Kassel, die mit großstädtischem Flair das attraktive Einkaufs- und Freizeitangebot Hann. Mündens erweitern.

Zu Ihrer Sicherheit

Die Polizei in Hann. Münden ist für Sie da - und kümmert sich auch um Ihre Kinder. Das Polizeikommissariat Hann. Münden ist zuständig für ca. 43 000 Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Hann. Münden, der Samtgemeinde Dransfeld und der Gemeinde Staufenberg. Den Einsatz- und Streifendienst, den Kriminal- und Ermittlungsdienst und die Leitung des Kommissariats finden Sie in der Welfenstr. 3 in Hann. Münden, Telefon: 951-0. Das Polizeikommissariat ist rund um die Uhr besetzt.

In der Innenstadt gibt es ebenfalls eine Anlaufstelle, die Innenstadtwache des Polizeikommissariats Hann. Münden im Gebäude der Stadtverwaltung, Böttcherstr. 3, Telefon: 999660. Sie ist während der regulären Öffnungszeiten der Geschäfte geöffnet. Die Polizei ist in den Mündener Schulen, Kindergärten und Vereinen aktiv - sie informiert und bietet Ihre Hilfe an. Besonders der KOB (Kontaktbeamter) hält, wie der Name schon sagt, engen Kontakt zu den Schulen und Kindergärten. Prävention ist das Ziel auch der hier aufgezählten Aktionen und Veranstaltungen der Polizei:
  • Fußgängerpass für Kindergartenkinder
  • Aufführungen der Polizeipuppenbühne für Kindergarten- und Grundschulkinder
  • Verkehrserziehung
  • Fahrradturniere in Zusammenarbeit mit dem ADAC
  • Aktion "Toter Winkel" für Grundschulkinder
  • Mobilitätstage an den weiterführenden Schulen
Tipps und Hinweise Ihrer Polizei

"Anschnallpflicht"
In Deutschland gilt per Gesetz eine generelle Sicherungspflicht für Kinder in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Kinder unter 1,50 m Körpergröße oder unter 12 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen mitgenommen werden. Für die Kindersicherung müssen Rückhaltesysteme genutzt werden, die nach der ECE-Regelung 44 geprüft, zugelassen und mit entsprechenden Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Seit April 2008 dürfen nur Kindersitze genutzt werden, deren Prüfziffer nach der ECE-Regelung 44 mit den Ziffern "03" oder "04" beginnt.
Seit Juli 2013 gibt es zusätzlich zum ECE-Siegel eine "i-size" Prüfnorm. Alle nach ECE-Prüfnorm geprüften Kindersitze können weiterhin genutzt werden. Mehr Informationen zur neuen Prüfnorm bei der örtlichen Polizeidienststelle oder im Internet über www.wikipedia.de.
Wenn ein Kind nicht richtig gesichert ist, kann dies mit einem Bußgeld und einem Eintrag im Verkehrszentralregister geahndet werden.

Nach der ECE-Norm unterscheidet man fünf Gewichtsklassen:
  • Gruppe 0 / von Geburt bis 10 kg / bis ca. 9 Monate
  • Gruppe 0+ / von Geburt bis 13 kg / bis ca. 1,5 Jahre
  • Gruppe I / von 9 bis 18 kg / ca. 9 Mon. bis 4 Jahre
  • Gruppe II / von 15 bis 25 kg / ca. 3 bis 7 Jahre
  • Gruppe III / von 22 bis 36 kg / ca. 6 bis 12 Jahre
Schulwegsicherung

Schulweg planen und "üben". Kinder sollten helle Kleidung tragen. Ideal sind Kleidung und Schultaschen mit Reflektoren.
  • Auch wenn keine Pflicht dazu besteht, sollten Kinder nur mit Helm Fahrrad fahren.
  • Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit Fahrrädern die Gehwege benutzen.
  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern die Gehwege benutzen.
  • Bei Vorhandensein eines Radweges ist dieser zu benutzen.
  • In gekennzeichneten Fußgängerbereichen (z. B. "Fußgängerzone") ist das Radfahren nicht gestattet.
Seien Sie Vorbild für Kinder!

Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch auf der Internetseite: www.polizei.niedersachsen.de.