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Rechtsfragen und Hilfe im Alter

Beratungshilfe
Sind der Rat und die Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig, das Geld aber knapp, stellt Ihnen das Amtsgericht nach Vorlage eines Einkommensnachweises einen Berechtigungsschein für eine kostenlose Rechtsberatung aus. Wenn die Einkünfte die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten, haben Sie gute Aussicht, kostenlos bzw. gegen geringe Gebühr von 10,00 Euro beraten zu werden. Die Landeskasse trägt dann die weitergehenden Kosten.

Beratungshilfe bedeutet, dass Sie sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen können. Falls es erforderlich ist, erledigt der Rechtsanwalt vertretungsweise für Sie auch Schriftverkehr.

Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten des Zivilrechts, also bei Mietfragen, Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, bei nachbarlichen Streitigkeiten oder Scheidungs-, Unterhalts- und Erbschaftsangelegenheiten, aber auch im Verwaltungsrecht wie bei Sozialhilfe, Wohngeld, Bausachen, Enteignungen oder bei ordnungsbehördlichen Verfahren, ausgenommen Steuerrecht.

Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe ermöglicht Ihnen die Prozessführung, wenn Sie die Kosten des Rechtsstreites nicht aufbringen können. Sie richtet sich - wie die Beratungshilfe - nach der Höhe des Nettoeinkommens unter Berücksichtigung der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. Je nach Höhe des einzusetzenden Einkommens können die Prozesskosten in Raten gezahlt werden, falls eine Befreiung nicht möglich ist.

Ob Prozesskostenhilfe bewilligt wird, hängt auch davon ab, ob die ins Auge gefasste Verfolgung oder Verteidigung des Rechts "hinreichende" Aussicht auf Erfolg hat.
Die Bestimmungen sagen, dass ein Prozess nicht mutwillig geführt werden darf. Es wird bei dem für den Rechtsstreit zuständigen Gericht ein Antrag gestellt.

Schiedsmann, Schiedsfrau
Die Schiedsfrauen/-männer sind erfahrene, ehrenamtliche Schlichtpersonen. Mit Ihnen ist eine gütliche Einigung in Streitfragen möglich, was erhebliche Kosten und Ärger ersparen kann.
Informationen: Fachdienste 32 Sicherheit und Ordnung,
Telefon: 02852 88-117

Vorsorgevollmacht
Alle Ihre Rechtsgeschäfte wie Bankangelegenheiten, Abschluss eines Heimvertrages, Ihre Vermögensverwaltung, Entscheidung über medizinische Hilfen, Unterbringungen usw. können Sie mittels einer Vollmacht einer Vertrauensperson übertragen. Eine Vorsorgevollmacht liegt dann vor, wenn diese auch oder gerade für den Fall gelten soll, dass eine von Ihnen benannte Person Ihre Angelegenheiten dann vertritt, wenn Sie nicht in der Lage sind, für sich selbst einzutreten.

Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, wann im Ernstfall einer Erkrankung oder eines Unfalls keine lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht werden. Zu Fragen zu der Patientenverfügung wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.

Musterbeispiele über Form und Inhalt einer Vollmacht oder Patientenverfügung erhalten Sie u.a. in der

Pflegeberatungstelle
Rathaus, Zimmer 24
Brüner Straße 9
46499 Hamminkeln
Telefon: 02852 88-124 oder 02852 88-224

Betreuungsstelle Kreis Wesel
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Telefon: 0281 207-3448

Testament
Grundsätzlich empfiehlt es sich ein Testament zu machen. Die Gültigkeit eines Testamentes ist dann gegeben, wenn der gesamte Text, mit Datum, Ort und Unterschrift von Ihnen handschriftlich erstellt worden ist. Der sicherste Weg ist, das Testament mit Hilfe eines Rechtsanwaltes/ Notars zu erstellen. Das öffentliche, von einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und Ihnen die Konsequenzen der geplanten Verfügung aufzeigen kann. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt.