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Kapitel 8

Förderung

Da schon lange die Bildung von Wohnungseigentum ein allgemein anerkanntes politisches Ziel ist, unterstützt "Vater Staat" die Eigentumsbildung insbesondere im Bereich des selbstgenutzten Wohnungsbaues.

8.1 Baukindergeld

Der Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände wird vom Staat mit 12.000 € Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 €) für für Familien mit Kindern und Alleinerziehende gefördert. Anspruchsberechtigt sind Familien/Haushalte mit einem zu versteuernde Haushaltseinkommen von derzeit max. 90.000 € bei 1 Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind.

8.2 Öffentliche Mittel

Hinter diesem Begriff verbergen sich äußerst zinsgünstige Darlehen der öffentlichen Hand, deren Gewährung allerdings auch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Eine detailierte Aufstellung würde hier zu weit führen. Nähere Auskünfte erteilt die Wohnungsbauförderung, die bei der Kreisverwaltung in Wesel ansässig ist.

8.3 Energiesparmaßnahmen

Sowohl Neubaumaßnahmen, als auch insbesondere Sanierungs- und Renovierungsarbeiten sind für den Bauherrn mit hohen Kosten verbunden. Dabei wird der Einsatz regenerativer Energien vom Bund im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Form von zinsgünstigen Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell gefördert.
Des weiteren fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Form von Zuschüssen Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, Einsatz erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme Kopplung, und Energieberatung.
Dabei sind die Förderprogramme nach KFW und BAFA kombinierbar.

Die Stadt Hamminkeln hat derzeit ebenfalls ein Förderprogramm aufgelegt, dass, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden (Baugenehmigung vor dem 01.01.2009) und die energetische Optimierung von Neubauten mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen fördert.
Voraussetzung ist, dass eine Zusage für eine KFW-Förderung aus dem Bereich KFW-Programm 151 oder 153 vorliegt.