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Kapitel 5

Bauausführung

Die beteiligten Personen

Bauherr

Der Bauherr ist verantwortlich für die Bestellung geeigneter Personen zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung seines Vorhabens. Diese sind der Entwurfsverfasser, der Unternehmer und der Bauleiter.

Bauleiter

Er ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Bauherrn als auch für die Bauleitung durch den Bauunternehmer verwendet.

Entwurfsverfasser

Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich für den Entwurf und die Ausführungsplanung. In der Regel meint dieser Begriff einen Architekten oder Bauingenieur. Zur Erstellung von Bauplänen müssen Fachleute herangezogen werden.

Wahl und Stellung des Architekten - Wie findet man den richtigen?

Der schnellste Weg führt immer über Bekannte oder über Bauobjekte in der näheren Umgebung, die ihnen besonders zusagen. Eine andere Möglichkeit wäre, Veröffentlichungen von Wettbewerbsergebnissen der Bausparkassen oder in den Fachzeitschriften zu verfolgen. Oder man verabredet sich ganz unverbindlich mit einem ortsansässigen Architekten zu einem Gespräch und lässt sich dessen Arbeiten zeigen.

Unternehmer/Handwerker

Der Bauunternehmer ist vom Bauherrn damit beauftragt, den Bau nach den Plänen des Entwurfsverfassers zu erstellen. Er ist dabei verpflichtet, Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die nötigen Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu befolgen.

Was ist VOB?

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) dient als Grundlage für die Ausgestaltung von Bauverträgen zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer (Handwerker). Sie sichert eine gerechte Abwägung der beiderseitigen Interessen zu.

Wird bei einem Vertrag über Bauleistungen nicht die VOB zugrunde gelegt, so gilt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Zu beachten ist u. a. auch das AGB-Gesetz, in dem Regelungen über die allgemeinen Geschäftsbedingungen normiert sind.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen VOB und BGB besteht z. B. in der Dauer der Gewährleistungsfristen. Nach VOB beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, nach BGB fünf Jahre. Beim Hausbau ist letztere Regelung auf jeden Fall günstiger, weil sich kritische Schäden, z. B. durch Feuchtigkeitseinwirkung, erfahrungsgemäß meist erst nach einigen Jahren zeigen.

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist illegal. Wer Bauarbeiten von Schwarzarbeitern durchführen lässt, kann grundsätzlich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Eventuell bestehende Verträge werden wegen Gesetzesverstoß nichtig. Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, so ist der Auftraggeber allein verpflichtet, für die Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen. Schließlich droht ihm noch eine erhebliche Geldbuße, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich durch Schwarzarbeit in erheblichem Umfang wirtschaftliche Vorteile verschafft.

"Roter Punkt"

Der Rote Punkt kennzeichnet die Baufreigabe, die zusätzlich zur Baugenehmigung vorliegen muss. Er gibt Auskunft über das Bauprojekt, Namen und Anschrift des Bauherrn, des Planers und der ausführenden Firma. Er muss von der Straße aus gut sichtbar angebracht werden.

Baufreigabe und Bauabnahme

Die Bauabnahme ist die in den einzelnen Landesbauordnungen geregelte Schlussabnahme eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Baus mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft.

Behördliche Abnahmen dienen lediglich dazu, die Übereinstimmung Ihres Bauvorhabens mit der Baugenehmigung und den Bauvorschriften zu prüfen. Mangelhafte Handwerksleistungen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Änderungen während der Bauausführung

Änderungen, die selbst genehmigungspflichtig sind oder der Baugenehmigung widersprechen, dürfen erst vorgenommen werden, wenn ein Baugenehmigungsverfahren für die veränderte Ausführung durchgeführt wurde. Weiterhin ist dies bei Eingriffen in die Statik der baulichen Anlage oder bei veränderten Nutzungen wie die Einrichtung eines Büros in einer genehmigten Wohnung der Fall.

Baumängel

Das Auftreten von Bauschäden wird sich auch bei bestem Willen aller am Bau Beteiligten nie ganz vermeiden lassen. Architekten schließen in aller Regel Haftpflichtversicherungen gegen Bauschäden ab. Wenn Planungsfehler auftreten, sind sie daher in der Lage, die anfallenden Kosten zur Schadensbehebung wirkungsvoll abzudecken.

Sobald ein Schaden festgestellt wird, sollte dieser dokumentiert werden (Fotos). Der Handwerker muss schriftlich aufgefordert werden, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Kommt der Handwerker der Aufforderung nicht nach, wird der Bauherr gegen ihn gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

Durch Privatgutachten können Beweise nur bedingt gesichert werden. Privatgutachten dienen in erster Linie als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen des Auftraggebers. Ein überzeugendes Gutachten räumt gelegentlich Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien aus und schlichtet Streitfälle frühzeitig.