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20 Jahre Gebietsreform in Gera

1994 kamen elf Gemeinden und der Ortsteil Naulitz zu Gera

Im Jahr 2014 begehen die Stadt Gera und ihre Ortsteile ein besonderes Jubiläum: Sie blicken auf 20 Jahre Gebietsreform zurück. 1994 machte die Stadt Gera einen gewaltigen Sprung bei Fläche und Einwohnern. Elf umliegende Gemeinden und Gemarkungen sowie auf seinen Wunsch der Ortsteil Naulitz der Nachbarstadt Ronneburg wurden damals in das Ostthüringer Oberzentrum eingemeindet. 7.400 Hektar und 5.170 Bürgerinnen und Bürger bereicherten Thüringens damals zweitgrößte Kommune. 17 Ortsteile hat die Stadt heute.

Die rechtliche Basis für diesen Schritt war das Thüringer Neugliederungsgesetz. Die Gemeinde Aga mit Großaga, Kleinaga, Lessen, Reichenbach und Seligenstädt, die Gemeinde Cretzschwitz, die Gemeinden Söllmnitz mit Lauenhain und Wernsdorf, die Gemeinde Roben mit Rusitz und Steinbrücken, die Gemeinde Hermsdorf und die Gemeinde Falka mit Großfalka, Kleinfalke, Niebra und Otticha gingen diesen Weg zum 1. April 1994. Nur ein Vierteljahr später folgten Röpsen mit Dorna und Negis, Thränitz mit Collis und Am Stern, Trebnitz mit Laasen, Hain mit Wachholderbaum, Weißig mit Gorlitzsch und Schafpreskeln und Naulitz. Nicht alles lief reibungslos ab. So wandten sich die Gemeinden Hain, Röpsen und Trebnitz mit einer Verfassungsbeschwerde an das Verfassungsgericht, die zurückgewiesen wurde. Vor dem Urteil zog Röpsen die Klage zurück.

Der Gesetzgeber bot mit der Thüringer Kommunalordnung die gesetzliche Grundlage zur Einführung einer Ortschaftsverfassung, ab 2008 Ortsteilverfassung. Das nahmen die neu eingemeindeten Ortsteile wahr. Die Stadt Gera schrieb diese Ortsteilverfassungen in ihrer Hauptsatzung fest. Für die "Neuen" ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Demokratie innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung. Darauf basierend wurden für die Dauer von fünf Jahren die Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilräte gewählt und der Ortsteilrat gebildet. Die Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister haben Antrags- und Rederecht in den Ausschüssen und im Stadtrat, wenn es um die Belange ihres Ortsteils geht. Die Ortsteilräte beschließen, in welche Projekte und Vorhaben die ihnen zustehenden Mittel aus der Ortspauschale fließen.

Die zwölf Gemeinden setzten 1994 fort, was bereits 1905 mit Bieblach begann und seine Fortsetzung - teilweise auch mit Wiederaus- und neuerlichen Eingliederungen - wie folgt fand. 1. April 1912: Debschwitz, 1. Januar 1919: Untermhaus mit dem 1897 eingemeindeten Cuba sowie Pforten, Zwötzen, Leumnitz, Tinz, Milbitz, Thieschitz, Rubitz, Lusan und Oberröppisch, 1. Oktober 1922: Ernsee und Unterröppisch, 1. Oktober 1923: Windischenbernsdorf, Frankenthal und Scheubengrobsdorf sowie Töppeln und Laasen, 1. Juli 1950: Langenberg (Stadt), Roschütz, Langengrobsdorf, Dürrenebersdorf, Zeulsdorf, Röppisch, Zschippern, Kaimberg, Taubenpreskeln, Liebschwitz, Lietzsch und Poris-Lengefeld. Während die ehemaligen Stadtteile Liebschwitz und Langenberg im Jahr 1995 sowie Milbitz, Thieschitz, Rubitz 2001 ihr Recht zur Einführung einer Ortsteilverfassung wahrnahmen, erhielt der Ortsteil Frankenthal/Scheubengrobsdorf diese 2010; mit der zum 1. Juni 2014 in Kraft getretenen neuen Hauptsatzung wurde Frankenthal/Scheubengrobsdorf um Windischenbernsdorf erweitert und in "Westvororte" umbenannt. Zudem erhielten nun auch Zwötzen und Untermhaus eine Ortsteilverfassung. Die Bürgerinnen und Bürger dieser neuen Ortsteile wählen am 14. September 2014 ihre Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte.