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Was sollten Sie vor dem Beginn eines konkreten Bauvorhabens bedenken?

1.) Was ist bereits bei der Grundstückswahl zu bedenken?

Die Auswahl des richtigen Grundstücks ist der erste entscheidende Schritt zur Verwirklichung Ihres Vorhabens. Darum sollten Sie das potenzielle Grundstück vor dem Kauf so gründlich wie möglich kennen lernen. Hierzu können die unter Punkt A und B gegebenen Hinweise hilfreich sein. Baugebiete, die bereits erschlossen sind bzw. deren Erschließung bevorsteht, stehen in verschiedenen Gebieten der Stadt zur Verfügung. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land alte/vorhandene Bausubstanz zu sanieren bzw. bestimmte Teile des Neubaus zu realisieren.
Die meisten Grundstücke werden über den freien Markt verkauft. Neben Annoncen in den örtlichen Zeitungen und Recherchen im Internet gibt es auch die Möglichkeit, über Makler oder Banken nach der passenden Fläche bzw. Immobilie zu suchen. Wichtige Informationen kann Ihnen die Stadt Gera geben. Der rechtliche Rahmen, konkrete Gegebenheiten in der Stadt Gera bis hin zu konkreten Zuständigkeiten sind im "Kapitel II" und "Kapitel III" näher beschrieben.

A) Grundstücke für Neubau

Grundstückseigentümer und -käufer sollten sich zunächst erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen Voraussetzungen tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann.

Besondere Beachtung sollten Sie hierbei den folgenden Fragen schenken:
  • Befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes?
  • Welche Festsetzungen und Beschränkungen trifft ein vorhandener Bebauungsplan?
  • Sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer Bebauung auf einem Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes gegeben?
  • Welche Möglichkeiten der Bebauung bestehen aufgrund der Grundstücklage und Größe der Abstände zum Nachbargrundstück?
  • Ist Ihr Wunschgrundstück erschlossen (Straße, Abwasser, Strom, Wasser, Gas, Kabel-TV)?
  • Wie ist der Untergrund beschaffen (Grundwasserwerte, Tragfähigkeit)?
  • Gibt es Altlasten?
  • Welche Störungen sind zu erwarten (Gewerbe, Straßen, Bahnlinien, bestehende Planungen)?
  • Befinden sich auf dem Grundstück Bau-, Kultur- oder Naturdenkmale? Gibt es dort schützenswerte Bäume und Sträucher?
  • Welche Infrastruktur besteht (Kindergärten, Schulen, medizinische Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten, öffentlicher Personennahverkehr)?
  • Gibt es Fördermöglichkeiten?
Zu diesen Fragen können Ihnen auch die verschiedenen Bereiche des Dezernates Bau und Umwelt Informationen geben. Eine Übersicht zu allen Bereichen finden Sie auf der Seite "Zuständige Stellen der Stadtverwaltung im Überblick".

B) Grundstücke für Um- und Ausbau, Modernisierung, Sanierung vorhandener Immobilien

Neben Neubaugrundstücken gibt es eine Vielzahl zum Verkauf stehender vorhandener Immobilien. Diese können im gesamten Stadtgebiet, zum Teil auch in Bebauungsplangebieten liegen.

Auch hier gibt es bestimmte Aspekte, die man bedenken sollte:
  • Entspricht die vorhandene Immobilie Ihren Vorstellungen? Welche Möglichkeiten zum Umbau bestehen aufgrund der Grundstücklage und Größe der Abstände zum Nachbargrundstück?
  • Welche Störungen sind zu erwarten (Gewerbe, Straßen, Bahnlinien, bestehende Planungen)?
  • Befinden sich auf dem Grundstück Bau-, Kultur- oder Naturdenkmale? Gibt es dort schützenswerte Bäume und Sträucher?
  • Welche Infrastruktur besteht (Kindergärten, Schulen, medizinische Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten, öffentlicher Personennahverkehr)?
  • Befindet sich das Grundstück in einem Sanierungsgebiet?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Hinweise dazu können Sie auch im Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung erhalten.

C) Weitere Hinweise zum Grunderwerb

Wenn Sie wissen möchten, ob der Kaufpreis für Ihr unbebautes Grundstück angemessen ist, können Sie sich über die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über den Bodenrichtwert geben lassen. Zur Unterstützung der Transparenz des Grundstücksmarktes beschließen und veröffentlichen die Thüringer Gutachterausschüsse für Grundstückswerte alle zwei Jahre Bodenrichtwerte. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Der Bodenrichtwert ist jedoch kein Verkehrswert.
Beim Grundstückskauf kommen neben den Grundstückskosten noch Nebenkosten hinzu: Grunderwerbssteuer, Notariatskosten und Grundbuchkosten werden immer fällig. Unter Umständen entstehen weitere Nebenkosten, zum Beispiel Kosten für Lagepläne, zusätzliche Behördenleistungen, Vorkaufsrechtsprüfung, Baugenehmigungsgebühren, Hausnummernvergabe.

Beachten Sie beim Grundstückspreis auch, dass eine Ablösung von Lasten und Grundpfandrechten hinzukommen kann.
Die Einsicht in das jeweilige Grundbuch beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Telefon 0365 834-0, ist daher grundsätzlich anzuraten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch im Serviceportal Thüringen unter www.buerger.thueringen.de, (Suchbegriff: Grundbuch - Ort: Gera).

Zudem kann auch ein Blick in das Baulastenverzeichnis sehr hilfreich sein. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Somit wird die Bebaubarkeit bzw. Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstücks ermöglicht. In den meisten Fällen handelt es sich bei der Eintragung von Baulasten um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der Erschließung (Geh,- Fahr- oder Leitungsrechte), den Nachweis von Stellflächen auf einem anderen Grundstück oder die Beseitigung bauordnungsrechtlicher Verstöße bei Grenzüberbauung. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam. Ein Löschen der Baulast durch die Bauaufsichtsbehörde ist möglich und auf Antrag des Eigentümers des belasteten Grundstückes zu erklären, wenn das Erfordernis für die Baulast durch rechtliche oder tatsächliche Änderungen entfallen ist. Sie liegt auf dem Grundstück und bindet auch die Rechtsnachfolger.
Das Baulastenverzeichnis wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde geführt. Es kann im Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung, Fachgebiet Baurecht, auf Antrag eingesehen werden.

Neben dem Baulastenverzeichnis gibt es das Bauarchiv. Hier werden Bauakten zeitlich unbegrenzt aufbewahrt, benutzbar gemacht und erhalten. Bauakten werden ebenfalls im Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung, Fachgebiet Baurecht, geführt. Jedem Bürger, der ein berechtigtes Interesse nachweist, ist auf Antrag Akteneinsicht zu gewähren. Auf Antrag können auch Kopien zur Verfügung gestellt werden.

2.) Welche Fördermöglichkeiten zu Bildung bzw. Umbau von Wohneigentum gibt es?

A) Fördermöglichkeiten des Landes Thüringen für private Bauherren - Wohnungsbauförderung Eigenwohnraum

Der Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen kann auf vielfältige Art gefördert werden. Erkundigen Sie sich, bevor Sie anfangen zu planen. Sie gewinnen dadurch Zeit und sparen sich Ärger, denn bei der Förderung müssen bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Gegenstands der Förderung und des Antragsberechtigten erfüllt sein. Die Förderungen werden in der Regel in Form von zinsgünstigen und nachrangig abzusichernden Darlehen gewährt. Hierfür müssen jeweils bestimmte Voraussetzungen, u. a. Einhaltung von Einkommensgrenzen, erfüllt sein.
Wichtig ist in jedem Fall: Fördermittelanträge müssen unbedingt vor "Maßnahmebeginn" gestellt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Thüringer Aufbaubank für Eigenwohnraumförderung (d. h. für Gebäude bis zu zwei Wohneinheiten) in Thüringen. Hier gibt es, im Rahmen der so genannten Wohnungsbauförderung, zum Beispiel
  • den Thüringer Sanierungsbonus,
  • das Thüringer Modernisierungsdarlehen in den Formen - Standard, Öko-Plus und Effizienzhausförderung
  • das Thüringer Familienbaudarlehen.
Zudem gibt es ähnliche Fördermöglichkeiten der KfW-Bank, unter anderem zum energieeffizienten Bauen und zur Finanzierung von selbst genutztem Eigenwohnraum.

B) Fördermöglichkeiten des Landes Thüringen für Investoren - Wohnungsbauförderung Mietwohnraum

Auch gibt es verschiedene Programme mit denen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung speziell für den Mietwohnungsbau möglich ist. Hierzu gehören:

Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP)
Mit diesem Förderprogramm sollen Anreize geschaffen werden, durch Schaffung von Mietwohnungen die Thüringer Innenstädte als Wohnstandorte wieder zu beleben. Gefördert wird die Schaffung von Wohnraum durch:
  • Neubau,
  • Umbau (Ausbau) oder Erweiterung bestehender Gebäude.
Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen
Eine Vielzahl von Wohnungen genügt zeitgemäßen Wohnansprüchen nicht. Um diesen Mangel zu beheben und zugleich Wohnraum dem Markt zu sozial verträglichen Mieten wieder zur Verfügung zu stellen, fördert das Land Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Thüringer Barrierereduzierungsprogramm - ThürBarR
Gewährung einer Zuwendung für die Umsetzung barrierefreier Maßnahmen.

Allgemeine Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie auch unter www.gera.de (Rathaus & Bürger/Bauservice), www.landesfoerdermittel.de, www.aufbaubank.de oder www.kfw.de.

C) Fördermöglichkeiten von Bund, Land und Gemeinden - Städtebauförderung

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Neben Eigenmitteln der Stadt Gera werden Fördermittel des Bundes und des Landes sowie der Europäischen Union zur Verfügung gestellt.

Private Bauherren können bei den Gemeinden für ihre unrentablen Kosten eine Förderung als Zuschuss oder Darlehen beantragen. Jedoch besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung von Programmmitteln durch das Land oder der Förderung privater Bauherren durch die Gemeinde.

Ziele der Städtebauförderung sind:
  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie zum Beispiel Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
Genauere Informationen rund um aktuell bestehende Fördermöglichkeiten können Sie im Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung, Fachgebiet Stadtsanierung und Fördermittelmanagement sowie auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes erhalten. Hier können auch die entsprechenden Anträge gestellt werden.

D) Fördermöglichkeiten des Landes Thüringen zum Denkmalschutz

Die im Zusammenhang mit der Erhaltung und Instandsetzung von Denkmalen eintretenden Belastungen für denkmalpflegerische Mehraufwendungen können durch Fördermittel gemindert werden. Der Freistaat Thüringen gewährt in begrenztem Umfang Zuwendungen für die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Die Anträge sind bei der Unteren Denkmalschutzbehörde bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres für das folgende Jahr einzureichen. Gegenstand der Förderung sind Kulturdenkmale einschließlich Denkmalensembles oder Teile von Kulturdenkmalen. Förderfähig sind Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung und Pflege von Kultur-denkmalen dienen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bescheinigungen für Steuervergünstigungen werden nach Thüringer Denkmalschutzgesetz, nach Maßgabe der einschlägigen Steuergesetze und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie ausgestellt. Es muss sich im Einzelnen um Maßnahmen handeln, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Stehen nur Teile eines Gebäudes unter Schutz, etwa eine historische Fassade oder Fenster, beschränkt sich die Absetzmöglichkeit konkret auf diese Gebäudeteile bzw. Gewerke. Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft dabei die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Forderungen.

3.) Wo können Sie Informationen zu allen Fragen rund ums Bauen erhalten?

Bei der Verbraucherzentrale Thüringen e. V. gibt es anbieterunabhängige Informationen und Beratung unter anderem rund um Immobilien (Bauen, Umbauen, Baufinanzierung, Baubeschreibung, energetische Sanierung). Zahlreiche Informationen und Ratgeber finden Sie auf der Internetseite www.vzth.de.

Für die anbieterneutrale Baurechts- und Baufinanzierungsberatung fallen moderate Entgelte an, die die Verbraucherzentrale nur zur Eigenfinanzierung braucht. Letztlich kann eine fachmännische und neutrale Beratung vor Problemen oder eventuellen Mehrkosten bewahren.

Die Beratungsstelle befindet sich in der Humboldtstraße 14, Telefon 0365 8327763