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Wichtige Hinweise zur Eheschließung in Euskirchen

Anzeige in der Tageszeitung
Empfehlung: Bitte geben Sie in Ihrer privaten Anzeige in der Tageszeitung nicht Ihre Anschrift und den Zeitpunkt der Trauung an - Einbruchgefahr.

Aufzug
Im Standesamt Euskirchen befindet sich leider aus baulichen Gründen kein Aufzug. Daher kann das Trauzimmer "Kaminsaal" nicht barrierefrei sondern nur über Treppen erreicht werden. Das Trauzimmer "Schatzkammer" kann jedoch barrierefrei erreicht werden. Für Trauungen im Ratssaal in der Hauptverwaltung Kölner Straße 75 steht ein Aufzug zur Verfügung.

Brauchtum
Oft wird das junge Paar von Verwandten, Freunden oder Bekannten beim Verlassen des Gebäudes, in dem die Trauung statt-gefunden hat, oder auch bereits vor dem Standesamt mit einer Überraschung (Tampen zerschneiden, Baum zersägen, Herz ausschneiden, Liedvorträge etc.) empfangen. Beachten Sie bitte dabei, dass die unmittelbar nach Ihnen kommende Gesell-schaft ungehinderten Zugang zum Gebäude und zum Trauzimmer hat.

Brautwagen
Grundsätzlich darf vor dem Standesamt kein PKW parken oder halten. Parkmöglichkeiten bieten die in der Kirchstraße ausgewiesenen Haltebuchten, der kleine Parkplatz Kirchstraße, der Annaturmplatz oder (am besten) das Parkhaus "P2 Am Bürgerhaus". Selbstverständlich dürfen gehbehinderte Gäste der Trauung zum Aussteigen und später zum Einsteigen direkt im PKW vorgefahren werden. Das Fahrzeug ist jedoch anschließend unverzüglich ordnungsgemäß wie oben beschrieben zu parken.

Eheschließung
Die Eheschließung dauert in der Regel 20-25 Minuten.

Fotografieren
Selbstverständlich ist es erlaubt, während der Trauung zu fotografieren. Videofilmen oder digitale Filmaufnahmen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Es bedarf in diesen Fällen immer einer besonderen Absprache mit dem jeweiligen Standesbeamten. Veröffentlichungen von Foto- und Filmaufnahmen im Internet sind nicht gestattet. Grundsätzlich gilt, dass Ihr "Kameramann" oder Ihre "Kamerafrau" sich so verhält, dass die Trauung nicht gestört wird.

Getränke
Es ist nichts einzuwenden, wenn Sie im Anschluss an Ihre Trauung mit Ihrer Gesellschaft ein Glas Champagner, Sekt, Orangensaft o.ä. trinken. Leider verfügen wir im Standesamt nicht über Räumlichkeiten, die wir Ihnen hierfür anbieten können. In den meisten Fällen werden Getränke draußen vor dem Standesamt gereicht. Sie können jedoch auch gerne mit Ihrem Standesbeamten dieses Thema nochmals erörtern.

Haustiere
Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art in die Trauzimmer kann nicht zugelassen werden.

Kleinkinder
Kleinkinder gehören zur Familie. Dies ist ein Grundsatz des Teams vom Standesamt Euskirchen. Kleinkinder und auch Kinder können bei standesamtlichen Eheschließungen natürlich auch mal unruhig oder quengelig sein. Sie fangen möglicherweise im Trauzimmer an zu spielen, zu erzählen oder auch zu weinen. Die Standesbeamten der Stadt Euskirchen versuchen dann, auf diese Kinder einzugehen. Kinder können diesen wichtigen Moment nicht verstehen. Und Versuche, sie still zu halten, scheitern meistens. Wir raten den Brautleuten, über dieses Thema rechtzeitig vor der Eheschließung innerhalb der Familie, sowie mit Freunden und Bekannten zu sprechen.

Ort der standesamtlichen Trauung
Alle standesamtliche Trauungen finden in Euskirchen im Standesamt, Kirchstraße 12, in dem besonderen Ambiente des im Jahr 1355 erbauten "Dicken Turm" statt. Bei sehr großen Hochzeitsgesellschaften (über 60 Personen) kann auch, sofern organisatorisch möglich, eine Trauung im großen Ratssaal in der Stadtverwaltung, Kölner Straße 75, stattfinden.
Für Trauungen in dem besonderen Ambiente des "Dicken Turms" werden keine zusätzlich Gebühren erhoben, ausgenommen sind Eheschließungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten. Für die Nutzung des großen Ratssaales ist eine zusätzliche Gebühr zu zahlen. Das Standesamt Euskirchen informiert Sie hierüber gerne.

Platzangebot
  • Trauzimmer "Kaminsaal" im "Dicken Turm", bis zu 50 Plätze
  • Trauzimmer "Schatzkammer" (barrierefrei) im "Dicken Turm", bis zu 20 Personen (16 Sitzplätze)
  • Großer Ratssaal (90 Sitzplätze) speziell für Trauungen mit sehr großer Gesellschaft und nur in Ausnahmefällen.
Reis, Konfetti u. Ä.
Durch Werfen von Reis und Konfetti wer-den die Treppen und der Bürgersteig vor dem Standesamt derart glatt und verunreinigt, dass erhöhte Rutschgefahr besteht. Wir bitten Sie von daher, darauf zu verzichten, Reis, Konfetti o. Ä. zu werfen. Bei dadurch entstehenden Unfällen wird ein Schadenersatzanspruch an die Stadt Euskirchen zurückgewiesen.

Störung
Sollten Sie im Flur vor dem Trauzimmer auf den Beginn Ihrer Trauung warten, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Gesellschaft sich leise verhält, damit eine andere Trauung nicht gestört wird.

Termin
Bitte kommen Sie pünktlich - aber nicht schon Stunden vorher - zum vereinbarten Termin. Es reicht aus, wenn Sie 10-15 Minuten vor Ihrem Termin anwesend sind. Grundsätzlich werden die Ehen pünktlich zum vereinbarten Termin geschlossen. Sollte dennoch einmal eine Verzögerung eintreten, lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Nervöse Eltern oder Verwandte, die im Trauzimmer nachsehen wollen, ob der Standesbeamte anwesend ist, halten Sie bitte zurück.

Trauzeugen
Seit dem 1. Juli 1998 sind Trauzeugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Ein oder zwei Trauzeugen sind möglich. Sofern Sie Trauzeugen wünschen, bringen Sie bitte die an die Terminbestätigung angefügten Angaben über die Trauzeugen ausgefüllt zur Trauung mit.

Kirchliche Trauung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Standesbeamte Ihnen keine verbindlichen Angaben über kirchliche Eheschließungen machen kann. Die folgenden Angaben sind nicht unbedingt vollständig und verbindlich.
Setzen Sie sich wegen einer beabsichtigten kirchlichen Trauung bitte mit dem zuständigen Pfarramt oder dem entsprechenden Kirchenbüro in Verbindung.

Evangelische Trauung
Zur Anmeldung der Trauung benötigen Sie einen Personalausweis, den Taufschein, den Konfirmationsschein und die schriftli-che Anmeldung der Eheschließung oder Heiratsurkunde des Standesamtes. Für die evangelische Trauung hat man die Wahl, ob man sich in der Gemeinde der Braut oder des Bräutigams anmelden möchte. Sie können auch die Gemeinde als Hochzeitsort nehmen, in der Sie beide künftig wohnen werden. Wer in einer anderen Kirche heiraten möchte, benötigt zusätzlich einen Entlassungsschein von der zuständigen Gemeinde. Bevor der Trautermin festgelegt werden kann, findet ein Traugespräch statt, in dem der gesamte organisatorische Ablauf der Hochzeit besprochen wird.

Katholische Trauung
Für die Anmeldung zur Trauung brauchen Sie einen Personalausweis, eine Taufurkunde mit Nachweis der Ledigkeit, ein Firmungszeugnis und die schriftliche Anmeldung der Eheschließung oder Heiratsurkunde des Standesamtes. Sind beide Partner katholisch und waren vorher noch nie verheiratet, steht einer katholischen Trauung nichts mehr im Wege. Sie findet grundsätzlich in der Gemeinde der Braut statt. Wenn nur der Bräutigam katholisch ist, muss der Hochzeitswunsch in der Gemeinde, in der der Bräutigam gemeldet ist, eingereicht werden. Möchten Sie lieber in einer anderen Kirche heiraten, die Ihnen besser gefällt oder in der der Pfarrer eher Ihren Stil trifft, müssen Sie einen Überweisungsschein von Ihrem zuständigen Pfarrer holen. Haben Sie sich bei der Kirche mit den notwendigen Papieren angemeldet, werden Sie vom Pfarrer zum Brautunterricht eingeladen. Die Gestaltung ist je nach Pfarrer verschieden. Manchmal liegt der Schwerpunkt auf rein organisatorischen Fragen. Oftmals wird aber auch vorwiegend über die Grundsätze einer katholischen Ehe gesprochen und das Paar sollte sich auch einverstanden erklären. Wegen einer erneuten katholischen Eheschließung nach einer Scheidung sprechen Sie bitte unbedingt mit dem zuständigen Pfarrer.

Ökumenische Trauung
Wenn einer der Ehepartner katholisch ist, der andere evangelisch, gibt es die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung. An ihr wirken der Pastor/die Pastorin und der Priester mit. Sie findet entweder in der evangelischen oder in der katholischen Kirche statt. Die jeweiligen Voraussetzungen (s. o.) sind dafür zu erfüllen.

Folgende Punkte sollten Sie mit dem Pfarrer absprechen:
  • Wahl der Trauzeugen
  • Gestaltung beim Betreten und Verlassen der Kirche
  • Wahl der Musik, Glockengeläut
  • Wahl des Trauspruchs
  • Blumenschmuck in der Kirche
  • Möglichkeit von Foto- und Filmaufnahmen während der Trauung