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Der Erwerb eines Denkmals

1. Grundsätzliches

Eigentümer, Besitzer und Verfügungsberechtigte von Kulturdenkmalen sind nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, diese zu erhalten, zu pflegen, instand zu setzen und vor Gefahren zu schützen. Oftmals ist den Eigentümern die Denkmaleigenschaft gar nicht bekannt. Auskunft über die Denkmaleigenschaft von Grundstücken und Gebäuden erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde - Kontaktadresse siehe auf der Seite "Ihre Ansprechpartner".
Handelt es sich um ein Denkmal, so ist für alle Veränderungen eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Alle Instandsetzungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an, in und in der Umgebung von Denkmalen sind genehmigungspflichtig. Darüber hinaus bedürfen auch Erdarbeiten innerhalb archäologischer Denkmale einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Diese ist immer vor Beginn der Arbeiten zu beantragen! Antragsformulare können bei der Unteren Denkmalschutzbehörde abgefordert oder auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes, Referat Denkmalschutz-UNESCO-Welterbe, abgerufen werden.
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/5_kultur_bauwesen_verbraucherschutz/502/502-57701-01_2015_Leerformular_Druckversion_DRG.pdf

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen kann dem Antragsformular entnommen werden. Die denkmalrechtliche Genehmigung kann Bestandteil der Baugenehmigung sein, sofern keine separate Beantragung erfolgt.

2. Förderung

Denkmalbezogene Fördermöglichkeiten bestehen über das Land Sachsen-Anhalt. Entsprechende Antragstellungen sind möglich über das Landesverwaltungsamt oder über die Untere Denkmalschutzbehörde unserer Stadt.

3. Bescheinigung zur steuerlichen Geltendmachung von Aufwendungen für ein Denkmal

Außerdem haben Eigentümer von Kulturdenkmalen die Möglichkeit, Aufwendungen steuerlich bevorzugt geltend zu machen. Die Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt können von der Unteren Denkmalschutzbehörde nur erteilt werden, wenn die Maßnahme vor Beginn abgestimmt und genehmigt wurde. Auskünfte erteilen Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine, aber auch die Untere Denkmalschutzbehörde. Wir empfehlen Eigentümern von Denkmalen, sich vor bzw. während der Planung von Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung zu setzen. Auskünfte, Genehmigungen und Bescheinigungen nach dem Denkmalschutzgesetz sind gebührenfrei.