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Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides

1. Grundsätzliches

Bauvorbescheide werden zu einzelnen Fragen eines baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens vor der eigentlichen Bauantragsstellung gemäß § 74 BauO LSA erteilt.

Mit dem Vorbescheid können vor der Stellung eines Bauantrages einzelne Fragen zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden. Dies kann z. B. die planungsrechtliche Zulässigkeit (nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung) eines Gebäudes, einer konkreten Größe und einer konkreten Nutzung auf einem Grundstück betreffen.

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides bietet sich vor allem immer dann an, wenn Sie beabsichtigen, ein Grundstück oder ein Gebäude zu erwerben und unsicher sind, ob das von Ihnen geplante Haus, dessen Nutzung oder Umbau an der beabsichtigten Stelle möglich ist.

In Sachsen-Anhalt sind Antragsformulare vorgeschrieben. Diese müssen schriftlich und mindestens zweifach - besser dreifach - eingereicht werden. Die Gebühr bemisst sich nach der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anfrage, abhängig von der inhaltlichen Fragestellung.

2. Folgende Unterlagen sind erforderlich

Je nach Fragestellung können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein wie z. B.
  • Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Vorbescheid

  • Lageplan mit Vermassung einschließlich Darstellung des vorgesehenen Bauvorhabens

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)

  • Bauzeichnungen

  • Aussagen zur beabsichtigten Nutzungsart

  • Unterlagen zu Fragen des Brandschutzes

  • Aussagen zur Versorgung mit Wasser und Energie, zur Entsorgung von Abwasser und zur verkehrsmäßigen Erschließung

Auch wenn mit einer Bauvoranfrage noch kein bauvorlageberechtigter Architekt zwingend erforderlich ist, bietet es sich an denjenigen Entwurfsverfasser mit der Erarbeitung zu beauftragen, der später auch den Bauantrag bearbeiten wird.