Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Rechtzeitige Vorsorge

Jeder Mensch kann aus verschiedenen Gründen in die Situation kommen, dass er seine Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr selbstverantwortlich regeln oder entscheiden kann.

Dann muss zur Unterstützung oder vollständigen Übernahme von Aufgaben und rechtlichen Vertretung eine andere Person zur Hilfestellung tätig werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht wird eine vertraute Person benannt, die im eigenen Namen handeln kann. Sie ist nur mit entsprechender Unterschrift gültig und tritt in Kraft, wenn man selbst wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung wird der Wunsch festgehalten, welche Person im Fall der Betreuungsbedürftigkeit die gerichtliche Betreuung übernehmen soll.
Der Betreuer ist nach Gerichtsbeschluss und in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen handlungsfähig.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung zur Wahrnehmung seines Selbstbestimmungsrechts in medizinischen Angelegenheiten. Es handelt sich um eine Handlungsanweisung an Ärzt*innen.

Gesetzliche Betreuung

Ist eine Person nicht mehr selbständig handlungs- und entscheidungsfähig, kann durch das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.

Informationen und Beratung zu Vollmachten und gesetzlicher Betreuung bieten in Darmstadt an:

Caritasverband Darmstadt e. V.
Betreuungsverein im Caritaszentrum St. Ludwig
Wilhelm-Glässing-Straße 15 -17
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 50028-0
Internet: www.caritas-darmstadt.de/caritasvorort/darmstadt/betreuungsverein/

Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e. V.
Poststraße 9
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 851592
Internet: www.paritaet-hessen.org

Mitglieder des Sozialverbandes VdK werden auch beraten bei:
VdK Bezirksgeschäftsstelle
Grundstraße 10
64289 Darmstadt
Telefon: 06151 6086414
Internet: www.vdk.de/ov-darmstadt

Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:

Betreuungsbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 13-3786 (09:00 - 12:00 Uhr)

Amtsgericht
Betreuungsgericht
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 992-0