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Gut geplant

Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie die entstehenden Kosten absichern und zudem festlegen, wie Ihre Beisetzung nach Ihren Wünschen realisiert werden soll. Es bestehen diverse Möglichkeiten zur Vorsorge, z. B. finanziell mit einer Sterbegeldversicherung sowie einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen oder organisatorisch mit einer Verfügung.

Sterbegeldversicherung

Da bei einer Beerdigung immense Kosten entstehen, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ratsam. In der Regel erfolgt die Zahlung des Versicherten in monatlichen Beiträgen an die Versicherung, in Ausnahmen ist auch eine Einmalzahlung möglich. Der Beitrag richtet sich nach Alter des Versicherten, nach Versicherungsbeginn, dem Gesundheitszustand und der Höhe der Versicherungssumme.

Berücksichtigen Sie beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung zusätzlich zu den Kosten der Bestattung auch die zu erwartenden Kosten für z. B. Sarg, Trauerfeier, Trauerredner, Liegeplatz, Grabstein und Grabpflege. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt.

Bestattungsvorsorgevertrag

Vielerorts bieten Bestattungsunternehmen Vorsorgeverträge an, in denen organisatorische Details der Bestattung festgelegt werden und gleichzeitig eine finanzielle Vorsorge getroffen wird. Wenden Sie sich dazu an ein Unternehmen, das Ihre Beisetzung ausführen soll, und besprechen Sie Ihre Vorstellungen zu Art und Ablauf des Begräbnisses bzw. der Trauerfeier. Mit Abschluss des Vertrags und der Begleichung des vereinbarten Betrags über die Bestattungsleistungen schaffen Sie sich und Ihren Angehörigen eine finanzielle Absicherung.

Achten Sie unbedingt darauf, dass das Geld für die Bestattung auf ein Treuhandkonto gelangt. So ist es bei einer Insolvenz des Bestattungsinstituts oder beim Versterben des Bestatters geschützt.

Bestattungsverfügung

Persönliche Wünsche und Vorstellungen im Hinblick auf die eigene Bestattung können Sie in einer Bestattungsverfügung entweder formlos handschriftlich oder mithilfe eines Formulars verfassen. Wichtig ist, das jeweilige Dokument selbst samt Angabe des Datums zu unterschreiben. Eine notarielle Beglaubigung oder eine Bestätigung durch den Hausarzt bekräftigt die Gültigkeit der Angaben. Fixieren Sie in der Bestattungsverfügung neben Anmerkungen zur Art der Bestattung (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) auch Regelungen zur Gestaltung des Grabsteins oder den Ablauf der Trauerfeier.

Es ist davon abzuraten, Ihre Wünsche innerhalb eines Testaments festzuhalten, denn eine Bestattung wird nicht zwingend von den Erben organisiert. Auch könnte das Testament erst nach erfolgter Bestattung geöffnet werden.

Hinweis:
Hinterlegen Sie die Unterlagen dazu an einem Ort, an dem sie im Sterbefall schnell gefunden werden können. Auch das offene Gespräch mit der Familie oder Freunden ist von Bedeutung.