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Das Burscheider Wappen

Die Stadt Burscheid ist gemäß Erlass des preußischen Ministers des Inneren vom 21. August 1920 zur Führung eines Stadtwappens berechtigt. Das Stadtwappen besteht aus einem silbergrauen Wappenschild, auf dem drei grüne Blätter abgebildet sind. Als stilisierte Blätter stellen sie kein bestimmtes Blatt dar, dennoch hat es sich eingebürgert, die drei Blätter als Lindenblätter zu deuten und Burscheid als Lindenstadt zu bezeichnen. Als Abschluss über dem Schild befindet sich ein roter Zinnenkranz. Der Zinnenkranz wurde vom preußischen Heroldsamt eingeführt. Man wollte damit die Größe der Städte anhand des Wappens erkennbar machen. Drei Zinnen standen für Städte unter 10.000 Einwohner, fünf Zinnen für Städte über 10.000 Einwohner.
Das Stadtwappen entstand durch die 1912 ausgesprochene Bitte des Schlossbauvereins Burg an der Wupper, Burscheid möge das Wappen für die Gestaltung der bunten Fenster im Rittersaal nachreichen. Da es bislang kein Wappen gab, konnte der Bitte nicht entsprochen werden. Doch wurde man sofort tätig. Die Stadt beantragte ein Wappen mit drei roten Herzen. Man munkelte, es habe früher einmal ein solches gegeben. 1913 wies der Innenminister die Stadt darauf hin, "dass besagter Wappenentwurf das Wappen eines alten Adelsgeschlechtes, nämlich das der Familie von Bourscheid (Luxemburg) zeigt". Bei den vermeintlichen Herzen handele es sich allerdings, wappenkundlich gesehen, um nach unten abgerundete Seerosenblätter. Also beantragte die Stadt drei Blätter, zunächst rote, dann grüne. 1920 wurde das Wappen schließlich genehmigt, so wie wir es heute kennen. Eine Beziehung zu dem luxemburgischen Bourscheid ließ sich jedoch nicht finden.