Heiraten in Bockenem
In Bockenem besteht sowohl die Möglichkeit sich im Rathaus als auch im Turmuhren- und Heimatmuseum trauen zu lassen.
Im Rathaus erfolgt die Trauung im Trauzimmer. Das Trauzimmer ist barrierefrei erreichbar. Eine Trauung kann während der Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen. Zudem ist es auch möglich, sich jeden 1. Samstag im Monat trauen zu lassen.
Seit 2010 besteht zusätzlich die Möglichkeit, standesamtliche Trauungen in verschiedenen Räumen des Turmuhren- und Heimatmuseums durchzuführen.
Je nach Raum können neben dem Brautpaar, den Trauzeugen und dem Standesbeamten noch bis zu 15 Personen der Zeremonie beiwohnen.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung der Eheschließung benötigt:
Deutsche Staatsangehörige, die noch nicht verheiratet waren
zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
Im Rathaus erfolgt die Trauung im Trauzimmer. Das Trauzimmer ist barrierefrei erreichbar. Eine Trauung kann während der Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen. Zudem ist es auch möglich, sich jeden 1. Samstag im Monat trauen zu lassen.
Seit 2010 besteht zusätzlich die Möglichkeit, standesamtliche Trauungen in verschiedenen Räumen des Turmuhren- und Heimatmuseums durchzuführen.
Je nach Raum können neben dem Brautpaar, den Trauzeugen und dem Standesbeamten noch bis zu 15 Personen der Zeremonie beiwohnen.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung der Eheschließung benötigt:
Deutsche Staatsangehörige, die noch nicht verheiratet waren
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Meldebescheinigung vom öffentlichen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes
- beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde
- (bei Geburt im Ausland: aktuelle Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt im Geburtsland)
zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
- originale Geburtsurkunde des Kindes oder beglaubigte Abschrift
- eventuell Nachweis zur Vaterschaftsanerkennung
- (bei Kindern aus früherer Ehe sind Sorgerechts-Bescheide einzureichen)
zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil beziehungsweise beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister des Standesamt, in dem die vergangene Trauung stattgefunden hat, mit Auflösungsvermerk der Ehe (auch bei verwitweten Personen, dazu Sterbeurkunde des verstorbenen Partners)
zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde