Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Engagements für Groß und Klein

Der Jugendbeirat der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Der Jugendbeirat in der Stadt Bitterfeld-Wolfen stellt sich die Aufgabe, die Interessen von Jugendlichen, die in der Stadt wohnen, lernen und arbeiten oder sich in ihr engagieren wollen, wahrzunehmen.

Dabei möchte der Jugendbeirat Bindeglied zwischen den Jugendlichen und der Stadt mit ihren politischen Gremien und der Verwaltung sein. Er möchte Probleme aufdecken und sie gemeinsam mit verschiedenen Partnern lösen oder helfen, sie zu lösen. Dabei ist ein enges Miteinander mit verschiedenen Akteuren in der Stadt Bitterfeld-Wolfen notwendig und ausdrücklich erwünscht.

Kontakt: www.facebook.com/JugendbeiratBiWo

Der Stadtelternrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Der Stadtelternrat ist die Interessenvertretung aller Eltern und Kinder in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bitterfeld-Wolfen und wurde auf Initiative engagierter Eltern gegründet.

Als Stadtelternrat hat man sich der Aufgabe gestellt, die Interessen und Belange der Kinder und Eltern gegenüber den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bitterfeld-Wolfen zu vertreten.

Neben der parlamentarischen Arbeit dient der Stadtelternrat auch der Beratung und als Ansprechpartner für kleine und große Probleme.

Kontakt: www.facebook.com/StER.BitterfeldWolfen

Der Seniorenbeirat der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Interessenvertreter für die Belange unserer älteren Mitbürger sind seit vielen Jahren zwei Seniorenbeiräte. Sie fungieren als Impulsgeber rund um das Leben und Wohnen im Alter und sorgen für Bürgernähe. Sie sind wesentliche Elemente des Gemeinwohls, dienen dem sozialen Miteinander, sind wertvolle und zuverlässige Partner unserer Stadt.

Die Seniorenbeiräte der Stadt arbeiten ortsteilbezogen, so gibt es den Seniorenbeirat Bitterfeld und den Seniorenbeirat Wolfen. Mitglieder vor allem aus den Wohlfahrtsverbänden, sozialen Vereinen, kirchlichen Einrichtungen, von Gewerkschaften, Behinderten- bzw. Selbsthilfegruppen und auch Privatpersonen gehören den Beiräten an.

Kontakt: Stadtverwaltung, Telefon: 03494 6660-307

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Unter dem Motto "Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit" steht die Freiwillige Feuerwehr von Bitterfeld-Wolfen den Bürgerinnen und Bürgern an 365 Tagen im Jahr zu Diensten und das ehrenamtlich.

Die Freiwillige Feuerwehr Bitterfeld-Wolfen gliedert sich in mehrere Ortsfeuerwehren und ist für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die Hilfeleistung in den einzelnen Ortsteilen zuständig. Je nach Ortslage werden dabei teilweise mehr als 200 Einsätze im Jahr absolviert.

Kontakt: www.bitterfeld-wolfen-112.de oder E-Mail: info@bitterfeld-wolfen-112.de

Wasserwehr

Die Mitglieder der Wasserwehr der Stadt Bitterfeld-Wolfen führen ihren Dienst einmal monatlich durch. Die Kameradinnen und Kameraden sind ausgebildet in der Deichverteidigung. Der Schutz von Menschenleben hat absolute Priorität in der Hochwasserabwehr. Die Wasserwehr organisiert die Kontrolle der Hochwasserschutzdeiche ab der Alarmstufe III und sichert die Beseitigung kleinerer Schäden ab.

Kontakt: E-Mail: info@wasserwehr.bitterfeld-wolfen.de

Bürgerbeteiligung durch Einwohnerfragestunden und Einwohnerversammlungen

Zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungen, aber auch zur Information gibt es sogenannte Einwohnerfragestunden und Einwohnerversammlungen. Diese sind durch das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Bitterfeld-Wolfen leben, in Stadtrats- und Ausschusssitzungen ein Fragerecht zuzubilligen, gibt es die so genannten Einwohnerfragestunden. Diese finden zu Beginn einer jeden Sitzung statt. Die Bürger können sich zu Wort melden und Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen, stellen. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich. Ist eine Beantwortung nicht sofort möglich, erfolgt eine schriftliche Antwort. Die Einwohnerfragestunde im Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen und seiner Ausschüsse ist in § 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen und seine Ausschüsse näher geregelt. Für die Einwohnerfragestunde in den Ortschaftsräten finden sich entsprechende Regelungen in § 18 der Hauptsatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

Bei einer Einwohnerversammlung, zu der der Oberbürgermeister die Bürgerinnen und Bürger einlädt, können sich diese ebenfalls zu den Belangen der Stadt äußern. Dabei stehen die Reden und Diskussionsbeiträge der Bürger im Mittelpunkt. Wie es auch bei den Einwohnerfragestunden üblich ist, werden alle Fragen möglichst sofort beantwortet. Falls dies nicht möglich ist, bekommen die Fragesteller eine schriftliche Antwort. Ergänzende Regelungen zu den Einwohnerversammlungen enthält § 13 der Hauptsatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen.