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Schiedswesen

Das Motto des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen "schlichten statt richten" skizziert kurz und prägnant die Arbeit der Schiedspersonen in Deutschland. Weite Kreise der Bevölkerung identifizieren die Arbeit der Schiedspersonen allerdings nur mit dem Sühneversuch in Strafsachen; die Befugnisse der Schiedspersonen in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten sind nicht so bekannt.
Nach der Saarländischen Schiedsordnung findet das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, einschließlich der Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht, sowie über bestimmte Verletzungen der persönlichen Ehre statt. Ein Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet.
Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ist für jede Gemeinde ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau zu bestellen. Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Stadtrat (aufgrund einer Bewerbung oder auf Vorschlag eines Ortsrates). In das Amt einer Schiedsperson kann nur berufen werden, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, der Persönlichkeit und Fähigkeit nach zur Streitschlichtung geeignet ist und im jeweiligen Schiedsbezirk (= Stadt Bexbach) wohnt.

Die Namen der aktuellen Schiedspersonen erfahren Sie unter
www.bexbach.de.

Sprechstunden des Schiedsmannes
Donnerstag: 17.00-18.00 Uhr
Rathaus I - Zimmer 1.01
Rathausstraße 68, Bexbach-Mitte
Telefon: 06826 529-113

Behindertenbeauftragter
Steffen Brucker
In der Kirchdell 16, 66450 Bexbach

Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderung in der Stadt Bexbach. Seine Sprechstunden werden in der Presse bekannt gegeben.