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3.1 Die Stadt Arnsberg als attraktive Arbeitgeberin

Die Aufgaben und Strukturen der öffentlichen Verwaltung haben sich grundlegend geändert. Sie sind vielschichtiger und komplexer geworden und erfordern ein schnelles Reagieren und Entscheiden. Technischer Fortschritt hat auch vor den Kommunalverwaltungen nicht haltgemacht. Dienst nach Vorschrift und das Stempelkissen als Mittelpunkt des Berufslebens, fortwährendes Aktenstapeln und eine Ansammlung von Routineaufgaben - das sind "verstaubte Klischees", die mit der Realität kaum Berührungspunkte haben.

Viele Kommunalverwaltungen bieten neben Gehalt, Status und Sicherheit noch viel, viel mehr: eine faire Umgangskultur, attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote, Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Nachwuchsförderung, Führungskräfteentwicklung und immer mehr auch die Chancengleichheit für Frauen in der Familienphase durch Fortbildungsangebote und familienfreundliche Strukturen.

Die Frauenquote im öffentlichen Dienst ist seit 1998 von 50,26 % auf 57,51 % in 2019 (Statista 2022) angestiegen. Die weiblichen Beschäftigten sind zu 27 % in Teilzeitbeschätfigung. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte liegt darin, solche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch Frauen in den gehobenen und höheren Positionen arbeiten können obwohl sie Familie haben.

Zu den Veränderungen in den öffentlichen Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen gehören auch die gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

In Nordrhein Westfalen wird durch das LGG NRW, § 5 GO NRW sowie durch § 5 der Hauptsatzung der Stadt Arnsberg die Einrichtung einer Stelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kommune geregelt.

Aufgaben und Befugnisse werden durch das Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein Westfalen LGG NRW festgeschrieben. Es geht um Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen und um eine Weiterentwicklung der Verwaltungen zu attraktiven Unternehmen für motivierte Beschäftigte und als moderner Dienstleistungsunternehmen für die Einwohner*innen in den Gemeinden. "WIR" als Gleichstellungsbeauftragte unterstützen diese Weiterentwicklung unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung von Frauen und Männer.

Beim Personalauswahlverfahren haben WIR als Gleichstellungsbeauftragte ein Beteiligungsrecht, d. h. dass wir rechtzeitig in das Auswahlverfahren eingebunden werden müssen. Dies betrifft sowohl den Ausschreibungstext als auch die Entscheidungsfindung bei der Auswahl einer Bewerber*in. Als Grundlage dient hier der Gleichstellungsplan, welcher laut Landesgleichstellungsgesetz LGG NRW aufgestellt werden muss.
Als Instrument zur Steuerung und Kontrolle bietet er eine Übersicht, ob Frauen und Männer gleichermaßen bei den Stellenbesetzungen - vor allem in höheren Positionen - berücksichtigt wurden bzw. werden.

Damit die Stadt Arnsberg als Arbeitgeberin zukunftsfähig und attraktiv bleibt (Fachkräftebedarf!), wurden bereits verschiedene Arbeitszeitmodelle entwickelt, die die Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Familien-/Privatleben verbessern sollen.

Dies entspricht auch der Zielsetzung des Landesgleichstellzungsgesetzes NRW, wonach die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern gleichrangige Ziele des Gesetzes sind.

Zur Förderung gleicher Chancen beim beruflichen Werdegang von Frauen und Männern wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit. Folgende Maßnahmen wurden in der kommunalen Verwaltung mit Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten bereits umgesetzt:

Home Office / Mobiles Arbeiten
Um die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu verbessern, bietet die Stadt Arnsberg ihren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, ihre Arbeitsleistung im Rahmen von Home Office oder unter Einbeziehung des Mobilen Arbeitens zu erbringen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsplatz dafür geeignet ist. Home Office und Mobiles Arbeiten ermöglicht Frauen und Männern eine verbesserte Zeiteinteilung, wenn Kinder betreut oder pflegebedürftige Angehörige unterstützt werden müssen.

Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung ist weiblich. 27 % der insgesamt 28 % der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Dieses Phänomen macht auch vor der Stadt Arnsberg nicht halt. Der überwiegende Grund für die Teilzeitbeschäftigung ist die bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben. Die Teilzeitarbeit kann befristet werden. Dadurch können die Beschäftigten bei entsprechender Lebenssituation wieder auf eine Vollzeitstelle zurückkehren.

Flexible Arbeitszeiten
Arbeitsbeginn und -ende können innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens - individuell unter Berücksichtigung der Öffnungs- und Servicezeiten - gestaltet werden. Dies ermöglicht den Beschäftigten, außerhalb der Arbeitszeit eigene Termine wahrzunehmen. Die Stadt Arnsberg bietet seit vielen Jahren flexible Arbeitszeiten an.

Beurlaubungen
Die Erfahrungen zeigen, dass sich im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft mehr Frauen als Männer beurlauben lassen. Gründe für Beurlaubungen sind überwiegend familienbedingt, wie die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Beurlaubten Beschäftigten wird regelmäßig die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen angeboten.

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit in der Kommunalverwaltung der Stadt Arnsberg?

Jedes Jahr sucht die Stadt Arnsberg Nachwuchskräfte für ihr vielfältiges Ausbildungsangebot.

Zur beruflichen Orientierung bietet sie Schüler*innen Schulpraktika an.

Der Girls and Boys Day ist eine Veranstaltung, bei der alle Mädchen und Jungen ab der fünften Klasse einen Tag lang in den beruflichen Alltag "schnuppern" können. Der bundesweite Aktionstag zur klischeefreien Berufsorientierung für Jungen und Mädchen findet jedes Jahr im April statt. Auch die kommunalen Verwaltungen öffnen an diesem Tag ihre Türen für die Mädchen und Jungen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Arnsberg unter: www.arnsberg.de

Durch ihre vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen, kann die Kommunalverwaltung als attraktive Arbeitgeberin überzeugen.

Darüber hinaus bietet sie ihren Mitarbeiter*innen folgende Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung in der Kommunalverwaltung:
  • eine sozialverantwortliche Arbeitgeberin
  • faire Personalauswahlverfahren
  • vielfältige Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • eine Vielfalt an Berufen
  • eigenverantwortliches Arbeiten
  • Kontakt mit Menschen
  • vorhandene Gleichstellungspläne zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann
  • ein transparentes Vergütungssystem (Tarifvertrag öffentlicher Dienst, Besoldungsgesetz)
  • eine leistungsorientierte Bezahlung