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Landratsamt Zwickau Bauaufsicht und Denkmalschutz

Postanschrift:
Landkreis Zwickau
Landratsamt
Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz
Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
Postfach 10 01 76 · 08067 Zwickau

Besucheradresse:
Landkreis Zwickau
Landratsamt
Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz
Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
Gerhart-Hauptmann-Weg 2 · Haus 1
08371 Glauchau

Telefon: 0375 4402-25202
Fax: 0375 4402-25209
E-Mail: bau@landkreis-zwickau.de
Internet: www.landkreis-zwickau.de

Aufgaben im Überblick:

Bauaufsicht
  • Vollzug der Baugesetze - Sächsische Bauordnung (SächsBO), Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • Bearbeitung von bauaufsichtlichen Verfahren zur Erteilung von Vorbescheiden, Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen

  • Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen

  • Bearbeitung von Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen

  • Kontrolltätigkeit bei Baumaßnahmen auf Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften (Bauzustandsbesichtigungen)

  • bauaufsichtliche Operativeinsätze bei Havarien und akuten Gefahren, bauordnungsrechtliche Stellungnahmen und Begutachtungen

  • Beratung und Auskunft an Bauherren, Investoren, Planverfasser und Nachbarn zum öffentlichen Baurecht

  • Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben

  • Führung des Baulastenverzeichnisses und Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis

  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

  • Gebrauchsabnahme von "Fliegenden Bauten"

  • Verwaltung von Bauakten im Zuständigkeitsbereich des Amtes

Hinweis:
Keine bauaufsichtliche Zuständigkeit des Landratsamtes für die Großen Kreisstädte Crimmitschau, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Werdau und die Städte Meerane sowie Zwickau


Denkmalschutz
  • Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes

  • Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis

  • Feststellung der Eigenschaft als Kulturdenkmal

  • Beratung von Denkmaleigentümern und Planern beim Umgang mit Denkmalen

  • Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen

  • Kontrolltätigkeit bei Bauvorhaben an Baudenkmalen, in Denkmalbereichen, in der Umgebung von Denkmalen, in historischen Ortslagen, in Grabungsschutzgebieten und auf archäologischen Fundplätzen

  • Entgegennahme von Anzeigen archäologischer Funde

  • Beratung zur Denkmalförderung, Bearbeitung, Prüfung und Entscheidung über Fördermittelanträge zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen sowie Prüfung von Verwendungsnachweisen

  • Gewährung von Steuervergünstigungen für Baudenkmale

Hinweis:
Keine denkmalschutzrechtliche Zuständigkeit des Landratsamtes für die Stadt Zwickau