Landratsamt Zwickau Bauaufsicht und Denkmalschutz
Landkreis Zwickau
Landratsamt
Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz
Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz
Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
Gerhart-Hauptmann-Weg 2 · Haus 1
08371 Glauchau
Telefon: 0375 4402-25202
Fax: 0375 4402-25209
E-Mail: bau@landkreis-zwickau.de
Internet: www.landkreis-zwickau.de
Aufgaben im Überblick:
Bauaufsicht
Vollzug der Baugesetze - Sächsische Bauordnung (SächsBO), Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bearbeitung von bauaufsichtlichen Verfahren zur Erteilung von Vorbescheiden, Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen
Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
Bearbeitung von Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen
Kontrolltätigkeit bei Baumaßnahmen auf Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften (Bauzustandsbesichtigungen)
bauaufsichtliche Operativeinsätze bei Havarien und akuten Gefahren, bauordnungsrechtliche Stellungnahmen und Begutachtungen
Beratung und Auskunft an Bauherren, Investoren, Planverfasser und Nachbarn zum öffentlichen Baurecht
Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben
Führung des Baulastenverzeichnisses und Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis
Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Gebrauchsabnahme von "Fliegenden Bauten"
Verwaltung von Bauakten im Zuständigkeitsbereich des Amtes
Keine bauaufsichtliche Zuständigkeit des Landratsamtes für die Großen Kreisstädte Crimmitschau, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Werdau und die Städte Meerane sowie Zwickau
Denkmalschutz
Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes
Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis
Feststellung der Eigenschaft als Kulturdenkmal
Beratung von Denkmaleigentümern und Planern beim Umgang mit Denkmalen
Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen
Kontrolltätigkeit bei Bauvorhaben an Baudenkmalen, in Denkmalbereichen, in der Umgebung von Denkmalen, in historischen Ortslagen, in Grabungsschutzgebieten und auf archäologischen Fundplätzen
Entgegennahme von Anzeigen archäologischer Funde
Beratung zur Denkmalförderung, Bearbeitung, Prüfung und Entscheidung über Fördermittelanträge zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen sowie Prüfung von Verwendungsnachweisen
Gewährung von Steuervergünstigungen für Baudenkmale
Keine denkmalschutzrechtliche Zuständigkeit des Landratsamtes für die Stadt Zwickau