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Orientierungshilfe

Orientierungshilfe: Nach der Schule - was nun?

Bereits vor dem Ende der Schulzeit steht für viele Jugendliche eine große Entscheidung an - nämlich die Entscheidung für eine bestimmte berufliche Laufbahn. Die lässt sich einschlagen über eine betriebliche Ausbildung oder ein Studium.

Bei den vielfältigen Möglichkeiten, die den jungen Menschen in Betrieben und Hochschulen zur Verfügung stehen, sollten zuerst die eigenen Interessen, Erwartungen und Fähigkeiten erkundet werden, um sie mit den Anforderungen in den Wunschberufen abgleichen zu können. Das Berufsinformationszentrum BIZ der Agentur für Arbeit unterstützt Jugendliche bei der Berufswahl mit einem Persönlichkeitscheck und, falls noch gar keine konkreten Wünsche und Vorstellungen bestehen, mit einem Berufseignungstest. Mit diesem Begabungstest lässt sich eine realistische Einschätzung ermitteln, für welche Berufsbereiche die Schülerin oder der Schüler besonders geeignet ist.

Des Weiteren vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Ausbildungsplätze in der Region und überregional, beraten hinsichtlich finanzieller Unterstützung, prüfen die gesundheitliche Eignung für den Wunschberuf und liefern umfangreiches Informationsmaterial zu verschiedenen Berufsbildern. Unterstützung erfolgt auch bei Abbruch der Ausbildung und Insolvenzen des Ausbildungsbetriebs. Auch Eltern und Freunde können eine Analyse der Stärken und Schwächen geben. Gespräche mit Lehrkräften erweisen sich ebenfalls als hilfreich. So werden persönliche Entwicklungsmöglichkeiten und Selbstinformationswege aufgezeigt. Wer bereits konkrete Vorstellungen über seine berufliche Zukunft hat, sollte sich trotzdem nicht nur auf einen Wunschberuf konzentrieren, sondern Alternativen offenhalten.
Die Agentur für Arbeit steht auch jungen Menschen mit Behinderung mit speziellen Förderangeboten zum Erwerb eines Berufsabschlusses zur Seite, falls es aufgrund Art oder Schwere der Behinderung unerlässlich ist. Die Entscheidung über die Notwendigkeit treffen die Beratungskräfte im Einzelfall.

Agentur für Arbeit Brake
Besucheradresse:
Weserstraße 2
26919 Brake

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven
26109 Oldenburg
Telefon: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)
Telefon: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax: 04401 9387-155

Hinweis zu Postsendungen: Bitte nutzen Sie für Ihre Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift. Ihre Unterlagen sind so schneller bei der zuständigen Bearbeiterin oder dem zuständigen Bearbeiter.

Zugehörige Ortschaften:
26349 Jade
26919 Brake
26931 Elsfleth
26939 Ovelgönne
27804 Berne
27809 Lemwerder

Ratschläge und Unterstützung bietet auch das Jugendamt des Landkreises:
Landkreis Wesermarsch
Herr Peter Buesching-Czerny
FD 51 - Jugendamt
Telefon: 04401 927-262
Fax: 04401 3471
E-Mail: peter.czerny@lkbra.de

Die Bundesagentur für Arbeit bietet zahlreiche Informationsplattformen und Interessentests im Internet an:
www.planet-beruf.de
www.abi.de
www.berufenet.arbeitsagentur.de
www.kursnet.arbeitsagentur.de
www.studienwahl.de
www.jobboerse.arbeitsagentur.de

Ausbildung und Studium

Mit der Entscheidung für eine Ausbildung oder ein Studium müssen Jugendliche bereits im letzten Schuljahr die Weichen für ihren Beruf und somit für ihren weiteren Lebensweg stellen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig und umfassend über alle Möglichkeiten zu informieren.

Wer sich für eine betriebliche Ausbildung und somit für den direkten Einstieg in die Berufswelt entscheidet, qualifiziert sich mit dem Abschluss der Ausbildung sofort für den Arbeitsmarkt. Auszubildende verdienen schneller ihr eigenes Geld, selbst wenn die Ausbildungsvergütung nicht zum Leben ausreicht. Da die Kenntnisse der Azubis auf dem Berufsalltag basieren, fällt der Berufseinstieg leicht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit erteilen gerne Auskunft darüber, wie eine korrekte Bewerbung auszusehen hat, ebenso darüber, wie man sich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereitet und welche Punkte besonders zu beachten sind.

Die betriebliche Ausbildung, auch duale Ausbildung genannt, kennzeichnet sich dadurch, dass sie an zwei Ausbildungsorten, nämlich im Betrieb und in der Berufsschule, absolviert wird. Sie umfasst in der Regel einen Zeitraum von 2 bis 3 ½ Jahren.

Bei einer schulischen Ausbildung findet die Ausbildung überwiegend in der Schule statt. Sie wird ergänzt durch unterschiedlich lange Praktikumsphasen. Diese Art der Ausbildung dauert, je nach Schulform, 1 bis 3 ½ Jahre.
Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst eröffnet spätere Beschäftigungsmöglichkeiten als Angestellte/r oder Beamte/r in verschiedenen Verwaltungen und Behörden von Bund, Ländern und Kommunen. Zwei Wege stehen zur Wahl: die betriebliche Ausbildung und die Ausbildung für eine Beamtenlaufbahn. Nach Erwerb der Hochschulreife besteht die Option auf eine Sonderausbildung für Abiturientinnen und Abiturienten (die praktische Ausbildung im Betrieb wird mit einer theoretischen Ausbildung verknüpft und eine Zusatzqualifikation erworben) oder auf eine Berufsakademieausbildung/Duale Hochschule (Alternative zu einem Studium bei stark praxisorientiertem Interesse).

Fällt die Entscheidung für ein Studium, sind ebenfalls diverse Überlegungen hinsichtlich der Interessen und Fähigkeiten erforderlich. Ist erst die Wahl für Studiengang und Fächer getroffen, steht noch die Entscheidung für den Studienort an. Vorab sollte sich der zukünftige Student auch über die jeweiligen Studienbedingungen informieren. Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt, je nach Studiengang, über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) oder direkt an der Hochschule.

Viele Fragen zum Studium lassen sich über die Agentur für Arbeit klären sowie über Schul- und Jugendberatungsstellen, Mitarbeiter der Zentralen Allgemeinen Studienberatung der Fach- und Hochschulen. Hier erhalten Studieninteressierte Informationen über Studienmöglichkeiten, über die Wahl der Studienfächer sowie Hilfe bei Berufsfindungsschwierigkeiten. Bei speziellen Problemen erfolgt eine Vermittlung an zuständige Stellen.

Finanzierung

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung und jedes Studium bedeutet aber auch eine mehr oder weniger starke finanzielle Belastung. Eine qualifizierte Ausbildung oder ein qualifiziertes Studium darf aber nicht von der finanziellen Situation der Jugendlichen abhängen. Dank der Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gelingt es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, das ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig.

Ausbildungsförderung Bewilligung für Schülerinnen und Schüler
Herr Thomas Peters
FD 50 - Soziales
Telefon: 04401 927-322
Fax: 04401 3471
E-Mail: thomas.peters@lkbra.de

Mittels der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) soll die erste Ausbildung finanziell unterstützt werden. Diese Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit können Berufseinsteiger beantragen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst oder mithilfe ihrer Eltern bestreiten können. Die Ausbildung muss betrieblich oder außerbetrieblich in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen. BAB wird sowohl während einer Berufsausbildung als auch während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Diese Beihilfe können Auszubildende erhalten, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Der Antrag auf Beihilfe wird bei der Agentur für Arbeit gestellt, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne dazu beraten. Erhaltene BAB-Gelder müssen später nicht zurückgezahlt werden. Die gesetzliche Regelung für die Berufsausbildungsbeihilfe ist im Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III) festgelegt.

Die Zuständigkeit der Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland liegt bei den Studentenwerken, d. h. beim Studentenwerk der Hochschule, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind, abhängig vom Zielland, unterschiedliche zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schülerinnen und Schüler.

Weitere Informationen und Kontaktadressen im Internet: www.bafoeg.de

Überbrückungsmöglichkeiten zwischen Schule und Ausbildung / Studium

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Diese einjährige schulische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) wird von der Bundesagentur für Arbeit angeboten und ist eine Option für Jugendliche, die noch nicht bereit für eine Ausbildung sind. Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Berufsfelder und können gegebenenfalls den Hauptschulabschluss nachholen. Durch das Absolvieren eines BVJ verbessern sich die Chancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einen erfolgreichen Berufseinstieg: sie können ihre Berufsschulpflicht erfüllen, den Hauptschulabschluss bzw. einen vergleichbaren Abschluss erwerben und bis zu drei Berufsfelder in Theorie und Praxis kennenlernen. Der Unterricht im BVJ wird auch in Sprachförderklassen abgehalten und dient in erster Linie dem Erlernen der deutschen Sprache, die fachbezogen vermittelt wird.

Einstiegsqualifizierung (EQ)
Diese Maßnahme wird ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit angeboten. Betriebe können junge Menschen im Rahmen der EQ an eine Ausbildung heranführen. Zur Zielgruppe zählen junge Leute, die keine Ausbildungsstelle finden konnten sowie solche, die noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet sind.
Mittels einer EQ-Maßnahme erhalten die jungen Menschen Gelegenheit, berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen bzw. zu vertiefen. Gleichzeitig lernen sie während des Langzeitpraktikums viele berufsspezifische Tätigkeiten kennen, die auch zu einer Ausbildung in dem betreffenden Berufsfeld gehören.

Freiwilligendienste
Um sich beruflich zu orientieren und um in der Praxis zu arbeiten, entscheiden sich viele junge Leute für ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ). Es gibt viele Gründe, sich für einen Freiwilligendienst zu entscheiden. So besteht z. B. durch ein FSJ die Möglichkeit, sich in einem sozialen oder pädagogischen Berufsfeld zu engagieren. Hier arbeiten junge Menschen in einer karitativen und gemeinwohlorientierten Einrichtung mit. Im FÖJ sind die Freiwilligen für den Natur- und Umweltschutz tätig. Zudem wird in bestimmten Ausbildungen oder Studiengängen das FSJ/FÖJ als (Vor-)Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet. Viele Hochschulen rechnen das FSJ/FÖJ als Wartezeit an oder bewerten es mit Sonderpunkten bei der Bewerbung. Für viele Jugendliche stellt es eine sinnvolle Überbrückung dar, wenn der gewünschte Platz für Ausbildung oder Studium nicht zu bekommen war. Als weiterer Grund zur Absolvierung des Freiwilligendienstes wird häufig die Suche nach Anregungen für die individuelle Weiterentwicklung genannt.

Absolventen sollten zwischen 15 und 26 Jahren alt sein. Die Dauer beträgt zwischen 6 und 18 Monaten bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.

Den Freiwilligen eröffnen sich Einblicke in den Arbeitsalltag und sie lernen die unterschiedlichsten Berufe kennen. Diverse Projekte werden geplant und realisiert. Auf diese Weise erfahren sie, welche Aufgaben und Tätigkeiten ihren Neigungen entsprechen, was wiederum der Berufsorientierung dient.

Für ihr Engagement bekommen die Freiwilligen kein Gehalt, sondern beziehen lediglich ein Taschengeld, zum Teil werden Unterkunft und Verpflegung gestellt oder Geld dafür erstattet. Es besteht eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Des Weiteren besteht Anspruch auf Kindergeld und ggf. auf Waisenrente sowie Kinder- und Ausbildungsfreibeträge.

Übersicht möglicher Einsatzstellen:
  • FJS - in sozialen Einrichtungen, z. B. in Kindertagesstätten, Behindertenheimen oder in Senioreneinrichtungen
  • FSJ Kultur - in kulturellen Einrichtungen, z. B. in Jugendkulturzentren, Musikschulen, Theater oder Museen
  • FSJ Sport - in Vereinen und Sporteinrichtungen, die z. B. Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren (Sportvereine), ebenso in Schulen
  • FSJ Denkmalpflege - in Ämtern, Büros, Vereinen oder Museen, die sich z. B. mit dem Erhalt und der Pflege von Denkmälern befassen (u. a. Kirchen, Schlösser, Gärten, Parkanlagen und Friedhöfe)
  • FSJ Politik - in Einrichtungen des politischen Lebens, z. B. in Bürgerbüros, Ämtern, kirchlichen Verbänden, Menschenrechtsorganisationen
  • FÖJ - in Projekten der Landschaftspflege, in Maßnahmen des Naturschutzes und der Umweltbildung (Anlaufstellen z. B. Forstämter, Umweltämter oder landwirtschaftliche Betriebe)
Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer jeden Alters für das Allgemeinwohl. Hier kann sich jeder einbringen, der die Vollschulzeit erfüllt hat. Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst.

In der Regel beginnt der Freiwilligendienst spätestens im September. Bewerbungen sollten deshalb rechtzeitig, d. h. etwa 6 bis 9 Monate vor dem Start, vorgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit, sich direkt beim Bundesfreiwilligendienst (www.bundes-freiwilligendienst.de/verwaltung/bw-registrieren.php) registrieren zu lassen.

Die Rahmenbedingungen der beiden Freiwilligendienste regelt für junge Leute das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz).

Detaillierte Informationen sind im Internet unter:
www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/ und unter www.pro-fsj.de zu finden.