Aufgaben des Schulträgers
das notwendige Schulangebot in organisatorischer Hinsicht, d. h. Errichtung und Veränderung von Schuleinrichtungen vorgehalten wird
der notwendige Schulraum beschafft und unterhalten wird
die Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln ausgestattet sind und die Haushaltsmittel an die Schulen zugewiesen werden
die Kreisschulbaukasse mittelfinanziert ist
nichtstaatliches Schulpersonal wie Schulsekretärinnen und Schulsekretäre, Hausmeisterinnen und Hausmeister und Servicekräfte eingestellt werden
die schulpflichtigen Schüler/-innen zur Schule befördert werden, also sind wir für die Organisation und Finanzierung der Schulbeförderung zuständig
kommunale Schulausschüsse gebildet werden
Schulbezirke im Primarbereich und im Sekundarbereich I festgelegt werden
Einvernehmen bei der Einführung des Ganztagsschulbetriebs in allgemeinbildenden Schulen hergestellt wird
die Schulpflicht eingehalten wird
in Konferenzen der Schulen
bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter
bei der Besetzung bestimmter Funktions- und Beförderungsstellen
bei der Feststellung der Aufnahmekapazität einer berufsbildenden Schule
bei Schulversuchen
www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulorganisation/schultraeger/schultraeger--5821.html