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Aufgaben des Schulträgers

Wir als Schulträger sind dafür zuständig, dass ...
  • das notwendige Schulangebot in organisatorischer Hinsicht, d. h. Errichtung und Veränderung von Schuleinrichtungen vorgehalten wird

  • der notwendige Schulraum beschafft und unterhalten wird

  • die Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln ausgestattet sind und die Haushaltsmittel an die Schulen zugewiesen werden

  • die Kreisschulbaukasse mittelfinanziert ist

  • nichtstaatliches Schulpersonal wie Schulsekretärinnen und Schulsekretäre, Hausmeisterinnen und Hausmeister und Servicekräfte eingestellt werden

  • die schulpflichtigen Schüler/-innen zur Schule befördert werden, also sind wir für die Organisation und Finanzierung der Schulbeförderung zuständig

  • kommunale Schulausschüsse gebildet werden

  • Schulbezirke im Primarbereich und im Sekundarbereich I festgelegt werden

  • Einvernehmen bei der Einführung des Ganztagsschulbetriebs in allgemeinbildenden Schulen hergestellt wird

  • die Schulpflicht eingehalten wird

Wir als Schulträger wirken mit ...
  • in Konferenzen der Schulen

  • bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter

  • bei der Besetzung bestimmter Funktions- und Beförderungsstellen

  • bei der Feststellung der Aufnahmekapazität einer berufsbildenden Schule

  • bei Schulversuchen

Weitere Informationen:
www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulorganisation/schultraeger/schultraeger--5821.html