Die ungeliebte Reform - von frühen Ehen und zurückgewiesenen Avancen
Autoren: Jörg Klinge / Matthias Roeper
Der Werra-Meißner-Kreis verdankt seine Existenz einem Reformprozess, dessen Wurzeln in die späten 60er Jahre zurückreichen. Zwar hatte es auch bereits vorher immer wieder Kritik an zu kleinen und nicht effizienten Verwaltungseinheiten gegeben, die es aber bei der bloßen Aufzählung der Probleme beließ. So standen z. B. häufig den Bürgermeistern kleiner Landgemeinden keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung, so dass die Amtsstube in der Küche der Familie des Bürgermeisters keine Seltenheit darstellte.
An neue Verwaltungsmethoden, geschweige denn die Einführung moderner Technik, war unter diesen Bedingungen nicht zu denken. Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Anforderungen an die öffentlichen Verwaltungen immer komplexer und konnten nicht mehr durch Klein- bzw. Kleinstverwaltungen mit Bürgermeister und nur einem weiteren Mitarbeiter, wie das sehr oft der Fall war, bewältigt werden.
Freiwillig vor Zwang
Den verantwortlichen Politikern war allerdings klar, dass eine Reform der kleinteiligen öffentlichen Verwaltungen nur mit einer Gebietsreform einhergehen konnte und diese ein durchaus "heißes Eisen" darstellte. Erst das letzte Kabinett des langjährigen hessischen Ministerpräsidenten Georg August Zinn (SPD) leitete konkrete Schritte ein, um sowohl eine Reduzierung der Kommunen als auch der Landkreise zu erreichen.
Um den Kommunen und Landkreisen diese in der Regel einschneidenden Veränderungen schmackhaft zu machen, wurden Anreize für einen freiwilligen Zusammenschluss durch Vergünstigungen im Kommunalen Finanzausgleich geschaffen.
Bei Reformbeginn am 28. Februar 1969 gab es in Hessen 2642 Gemeinden, 39 Landkreise und 9 kreisfreie Städte - mithin eine Zahl, die sich bis zu deren Ende im Jahre 1977 grundlegend ändern sollte.
Die nachfolgende Regierung unter Ministerpräsident Albert Osswald (SPD) und Innenminister Hanns-Heinz Bielefeld (FDP) setzte sich dann das Ziel, die Zahl der Gemeinden auf ca. 500 und die der Kreise auf ca. 20 zu reduzieren. Zum 31. Dezember 1971 hatte sich durch freiwillige Grenzänderungen die Zahl der Gemeinden bereits auf 1233 verringert. Eine Zwangszusammenlegung wurde für den Stichtag 1. Juli 1974 angekündigt. Das Ergebnis: Heute gibt es in Hessen 421 Gemeinden in 21 Landkreisen und fünf kreisfreie Städte.
Gebietsreform in unserer Region
Dass sich die öffentliche Verwaltung den geänderten Anforderungen anpassen musste, war auch den Verantwortlichen in den nordhessischen Landkreisen und Kommunen bewusst. Klar war den Beteiligten auch, dass die Veränderung vor allem bedeuten würde, größere Einheiten zu bilden. Doch darüber, wie weit eine solche Anpassung der Verwaltungsstrukturen gehen sollte und mit wem man sich auf eine "kommunale Ehe" einlassen könnte, gingen die Meinungen zum Teil sehr weit auseinander, wobei das Spektrum von grundsätzlicher Ablehnung über die Einsicht in das Notwendige und damit auch Unvermeidliche bis hin zum Aufgreifen der vom Land gebotenen Chancen reichte.
So begriffen einige Bürgermeister in der Aufforderung des Landes, sich freiwillig Partner für eine neue Großgemeinde zu suchen, als willkommene Gelegenheit, sowohl die finanzielle Situation ihrer Kommunen zu verbessern als auch ohnehin bestehende Partnerschaften - z. B. auf der Ebene der gemeinsamen Schulgemeinde - auch politisch und verwaltungstechnisch umzusetzen. So begannen denn im Laufe des Jahres 1969 auch im Bereich des heutigen Werra-Meißner-Kreises die Diskussionen auf gemeindlicher- wie auch Kreisebene über geeignete Partner.
In einigen Fällen ging es sehr schnell. Bereits in den Jahren 1970/1971 kam es zu ersten freiwilligen Zusammenschlüssen, durch die sich die Gemeinden Herleshausen (1.12.1970) und Neu-Eichenberg (1.2.1971) bildeten. Die Gemeinde Wickenrode schloss sich mit der Gemeinde Helsa im Landkreis Kassel zusammen und schied aus dem Territorium des Kreises Witzenhausen aus. Und so kam es auch, dass noch vor der Herausgabe der in bestem Verwaltungsdeutsch offiziell genannten - "Vorschläge für die gebietliche Neugliederung auf der Gemeindeebene" durch das Hessische Innenministerium im Sommer 1971 der Zusammenschluss der ersten neuen Großgemeinden abgeschlossen war. Hier waren ohne äußere Einflussnahme auf das "wer mit wem" freiwillige Zusammenschlüsse geglückt, die alle weiteren Reformschritte unverändert überstehen sollten.
Darüber hinaus hatten sich bis zu diesem Zeitpunkt bereits eine ganze Reihe weiterer Gemeinden auf den Weg des Zusammenschlusses begeben, der allerdings dann durch neue ministerielle Pläne durchkreuzt oder zumindest in Frage gestellt wurde. In vielen Bereichen sah man in Wiesbaden nämlich größere Verbünde vor und wollte dadurch verhindern, dass aus "Kleinstgemeinden" nach dem Zusammenschluss mit nur einem oder wenigen kleinen Partnern wieder nur "Kleingemeinden" entstünden.
Dies führte dazu, dass Pläne, die die Politik vor Ort gemacht hatte und mit der neu sich die Bevölkerung bereits zaghaft angefreundet hatte, häufig begraben werden mussten. Gerade Gemeinden, die sich in einer Stadt-Randlage befanden, wehrten sich häufig gegen den Anschluss an eben diese Stadt, denn sie befürchteten für die Zukunft eine erdrückende Dominanz durch den deutlich größeren Partner.
So kam es zu zahlreichen Planspielen kleinerer Gemeindeverbünde, die - wie z. B. der projektierten Gemeinde "Vierwald", bestehend aus den rund um die Stadt Witzenhausen gelegenen Dörfern Dohrenbach, Kleinalmerode, Roßbach - Ellingerode und durch die Pläne des Innenministeriums verhindert wurden.
Ein weiteres Beispiel hierfür sind die Überlegungen der SPD im Landkreis Witzenhausen, die noch im Januar 1971 den Vorschlag machte, vier Städte und drei Gemeinden auf dem Gebiet des Kreises Witzenhausen entstehen zu lassen. Der Plan des Innenministers aus dem darauffolgenden Sommer sah aber nur noch vier Städte und eine Gemeinde vor.
Dies führte bei vielen Beteiligten vor Ort - sowohl den politisch Verantwortlichen als auch den Bürgerinnen und Bürgern - zu teilweise herben Enttäuschungen, die den weiteren Prozess deutlich erschweren und sich als belastende Hypothek für die Zukunft erweisen sollten.
In der Folgezeit gab es weitere freiwillige Zusammenschlüsse auf gemeindlicher Ebene, die dann allerdings schon durch die neuen Vorgaben aus Wiesbaden geprägt waren. Auch kam es zu weiteren Grenzveränderungen auf Landkreisebene. So im Jahr 1971, als die Gemeinde Stolzhausen vom Gebiet des Landkreises Melsungen zum Landkreis Eschwege wechselte. Das folgende Jahr 1972 brachte dann für den Landkreis Witzenhausen einen Gebietstausch. Die Gemeinde Sankt Ottilien verließ das Kreisgebiet zum neu gebildeten Landkreis Kassel, dafür wurde der Teil des Gutsbezirkes Kaufunger Wald, der bisher zum Landkreis Kassel gehörte, dem Landkreis Witzenhausen zugeschlagen. Eine bedeutende Veränderung erfuhr in diesem Jahr auch der Landkreis Eschwege, dem im Zusammenhang mit der Neugliederung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg die Stadt Sontra mit all ihren Ortsteilen angegliedert wurde.
Auf Kreisebene rückte ein Zusammengehen der beiden Nachbarkreise Eschwege und Witzenhausen immer stärker in den Focus der Planspiele, denn durch die Gründung der neuen Landkreise Kassel und Hersfeld-Rotenburg wurde diese Option immer wahrscheinlicher. Dies lag auch im Interesse des Landes, das bereits im Mai 1971 vorgeschlagen hatte, einen Zusammenschluss unter dem Namen Werrakreis anzustreben. Bestätigt wurde diese Linie schließlich durch noch konkretere Planungen vom November 1972.
Vom Werrakreis zum Werra-Meißner-Kreis
Insbesondere im Kreis Witzenhausen traf dieser Vorschlag eines gemeinsamen Kreisgebietes mit dem Landkreis Eschwege auf erhebliche Widerstände. Zum einen war bei dieser Variante klar, dass die Stadt Witzenhausen den Rang als Kreisstadt an das größere und obendrein viel zentraler gelegene Eschwege verlieren würde, und zum anderen gab es - insbesondere aus dem Raum Hessisch Lichtenau - starke Tendenzen in Richtung Zusammenschluss mit dem Raum Kassel bzw. Melsungen.
Ziel dieser Bestrebungen war die Bildung eines Werra-Fulda-Kreises unter Einbeziehung der drei Landkreise Melsungen, Witzenhausen und Eschwege. So beauftragte der Kreistag des Landkreises Witzenhausen eine Verhandlungsdelegation, Gespräche mit dem Landkreis Melsungen aufzunehmen und parallel mit den Partnern in Eschwege zu sprechen.
Schon bald stellte sich jedoch heraus, dass man mit den Avancen beim Wunschpartner Melsungen auf wenig Interesse stieß, woran auch die damals im Raum stehende Idee, Hess. Lichtenau zum Sitz der neuen Kreisverwaltung zu machen, nichts änderte. Der Vorsitzende des Witzenhäuser Kreistages Heinz Jünemann konnte dementsprechend als Ergebnis der Verhandlungen nur berichten, dass aus Melsunger Sicht "keinerlei Verbindungen zum Raum Eschwege bestehen" und man sich, auch im Sinne des Landes, schon anderweitig orientiert habe und die Ehe mit den Kreisen Fritzlar-Homberg und Ziegenhain zum Schwalm-Eder-Kreis anbahnt. Ebenso signalisierte der Kreis Eschwege "kein Interesse" an einer solchen Dreierfusion. In dieser Situation blieb sowohl Eschwege als auch Witzenhausen mit der Bildung eines gemeinsamen Kreises nur noch der vom Land vorgezeichnete Weg.
Insbesondere im Raum Hessisch Lichtenau tat man sich damit schwer. Die gefühlte und tatsächliche größere Nähe zum Oberzentrum Kassel ließ den Wunsch aufkommen, sich im Lossetal gen Westen zu orientieren. Doch das Land sah auch hier eine große Lösung durch die Eingemeindung aller umliegenden Gemeinden zur Stadt Hessisch Lichtenau vor. Ein Ausscheiden der so gewachsenen Stadt Hessisch Lichtenau aus dem zu gründenden Werrakreis lehnte das Land - mit Hinweis auf die notwendige "strukturelle Stärkung des Zonenrandgebietes trotz der im Vergleich zu den anderen Mittelbereichen des Kreises stärker ausgeprägten Beziehungen zum Raum Kassel" - ab.
So galt es, gerade im westlichen Kreisgebiet, viele Gegner der Reform für das Projekt des neuen Kreises zu gewinnen. Um die zum Teil großen Widerstände gegen die Folgen der Gebietsreform heute verstehen zu können, muss man die unterschiedlichen Ausgangssituationen in den verschiedenen Kreisteilen berücksichtigen.
Für den Kreis Eschwege gab es aufgrund der Grenzlage beim Beginn des Reformprozesses nur zwei Optionen: Entweder eine Orientierung gen Süden zum angrenzenden Landkreis Rotenburg oder nach Westen zum Landkreis Witzenhausen. Die Kreisstadt Eschwege war wegen der großen Entfernung zum hessischen Oberzentrum Kassel und dem niedersächsischen Göttingen ein wichtiger Wirtschafts- und Verwaltungsschwerpunkt, der für den Landkreis alle zentralörtlichen Funktionen erfüllte.
Der Kreis Witzenhausen hingegen war in einer anderen Situation. Die Kreisstadt Witzenhausen lag am nördlichen Rand des Kreises und hatte eine deutlich größere Nähe zum Oberzentrum Kassel und noch stärker zu Göttingen. Der am westlichen Rand liegende Raum Großalmerode und Hessisch Lichtenau wiederum besaß traditionell starke Verbindungen in den Kasseler Raum.
So waren die Erwartungen innerhalb des Landkreises Witzenhausen bezüglich des neuen Kreiszuschnittes eher westorientiert. Der Blick des Landes auf den nordosthessischen Raum wiederum war von übergeordneten Überlegungen geprägt.
Hier stand früh fest, dass Eschwege und Bad Hersfeld in ihrer Funktion als Kreisstädte an der damaligen "Zonengrenze" gestärkt werden sollten. Deshalb gingen die Überlegungen des Landes sehr schnell in Richtung der später auch umgesetzten Lösung. Hinzu kam, dass mit der in dieser Linie befindlichen Gründung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im Jahr 1972 mit der Kreisstadt Bad Hersfeld die Südoption für den Landkreis Eschwege nicht mehr möglich war. Der Kreis Eschwege wurde durch diesen Schritt aber nicht geschwächt, sondern sogar gestärkt, da er um die Stadt Sontra, die diesen Wechsel auch selbst forderte, wuchs.
Am westlichen Rand des Kreises Witzenhausen gab es eine ähnlich weichenstellende Entwicklung. Hier hatte sich ebenfalls bereits 1972 der neue Landkreis Kassel gebildet, der sich in Richtung Nordwesten (Wolfhagen, Hofgeismar) ausdehnte und dadurch bereits eine Größe erreicht hatte, die eine Hinzunahme des Kreises Witzenhausen ausschloss.
Den Verantwortlichen im Landkreis Witzenhausen musste daher schon lange klar gewesen sein, dass es bei allen möglichen Konstellationen schwierig sein würde, den Sitz der zukünftigen Kreisverwaltung in Witzenhausen halten zu können. Der vom Land gewünschte Partner Eschwege hatte die Stärkung der Kreisstadt Eschwege als Ziel, und der Landkreis Kassel als Witzenhäuser Wunschpartner würde seinen Sitz in der Stadt Kassel auf keinen Fall aufgeben.
Allerdings sah man bei den politisch Verantwortlichen des Kreises Witzenhausen eine letzte Chance, dem Kreisgebiet dauerhaft den Sitz der Kreisverwaltung zu sichern, indem man Hessisch Lichtenau als Sitz eines neuen Kreises aus den Teilen Melsungen, Witzenhausen und Eschwege ins Spiel brachte. Dass man damit beim Land Hessen und dem Kreis Eschwege wenig Gegenliebe fand, ist aus bereits genannten Gründen verständlich. Aber auch der andere potenzielle Partner in Melsungen war für diese Idee nicht zu gewinnen.
Mit dem Scheitern dieses Planes machte sich bei vielen Beteiligten Ernüchterung breit, die sich noch dadurch verstärkte, dass das Land in einem Übermaß an Vorgaben auch noch den Namen des neuen Kreises vorbestimmt zu haben schien. Gerade aus dem Raum Hessisch Lichtenau gab es ganz erheblich Vorbehalte gegen den Werrakreis, hatte man doch nicht nur den Traum vom Titel Kreisstadt beerdigen müssen, sollte mehr noch, nun auch noch ein Kreisname kommen, der nur für den nord-östlichen Teil des neuen Kreises verbindend wirkte.
Es entstand der Eindruck, als ob man gegen die vermeintliche Übermacht des Landes und der Interessen des Nachbarn Eschwege einfach keine Chance für ein aus eigener Sicht besseres Modell gehabt hätte. Dass es durchaus gute und nachvollziehbare Gründe für die vom Land favorisierte Lösung gab, wurde dabei zum Teil auch geflissentlich übersehen.
Die Chance, wenigstens diese Geburtswehe des neuen Kreises zu lindern, ergab sich durch eine Anregung des Gebietsausschusses Werraland des Fremdenverkehrverbands Kurhessen und Waldeck. Dieser schlug vor, bei einer absehbaren Fusion der Landkreise Eschwege und Witzenhausen dem neuen Kreis den Namen "Werraland" oder "Werra-Meißner-Kreis" zu geben.
Der zweite Namensvorschlag wurde von allen Beteiligten dankbar aufgenommen. Anfangs favorisierte man allerdings noch die Reihenfolge Meißner-Werra-Kreis, was dann aber im anschließenden Gesetzgebungsverfahren doch schließlich zur Namensgebung "Werra-Meißner-Kreis" führte. Der Kreistag in Eschwege machte am 23. Februar 1973 einstimmig den Weg zur Kreisgründung frei. Witzenhausen folgte am 26. Februar 1973. Dort wurde mit 16 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen dem Vorschlag des Landes gefolgt. Beide Kreistage signalisierten aber den Wunsch, den vom Land favorisierten Namen zu verändern, und so konnte aus dem im Gesetzentwurf vom 17. Mai 1973 noch "Werrakreis" genannten Großkreis durch das Gesetz vom 28. September 1973 der "Werra-Meißner-Kreis" entstehen.
Eine Forderung aus dem Kreis Witzenhausen blieb allerdings unerfüllt. Der Innenminister legte nämlich fest, dass die Autokennzeichen der neuen Landkreise sich nach dem Namen der Kreisstadt zu richten hatten. So blieb es beim ESW und das seither immer wieder ins Spiel gebrachte WMK konnte bis heute nicht realisiert werden - ist aber durch die Wiedereinführung des WIZ im Jahr 2013 wohl auch endgültig ad acta gelegt worden.
Gleichzeitig mit dem Gesetz zur Schaffung des Werra-Meißner-Kreises wurden auch alle gemeindlichen Neugliederungen abgeschlossen und alle sechzehn Kommunen des neuen Kreises erhielten ihre endgültige Form. Die Verwaltung des neuen Werra-Meißner-Kreises nahm am 1. Januar 1974 die Arbeit in der neuen Kreisstadt Eschwege und in der Außenstelle Witzenhausen auf.
Chronologisches
Die nachfolgende Aufstellung gibt die wichtigsten Daten zur Kreisreform der beiden ehemaligen Landkreise Witzenhausen und Eschwege wieder. Dabei wird auf die Gemeinde- bzw. Kreisreform der angrenzenden Landkreise nur insofern eingegangen, in der diese direkte Auswirkungen auf die Landkreise Eschwege und Witzenhausen hatte.
1965
Das neue Hessische Finanzausgleichsgesetz sieht besondere Zuschüsse an Gemeinden vor, die mit anderen Gemeinden gemeinschaftliche Verwaltungseinrichtungen bilden.
1966
6. Juli Konstituierung der Sachverständigenkommission zur Verwaltungsreform in Hessen.
1967
18. Januar Ministerpräsident Georg August Zinn kündigt in einer Regierungserklärung an, dass die Sachverständigenkommission zur Verwaltungsreform einen Stufenplan zur Umsetzung der Reform vorgelegt hat.
1968
Juli Veröffentlichung der Zielkonzeption durch den Hessischen Innenminister.
1969
1970
1. Dezember
Die Gemeinden Helsa (Landkreis Kassel) und Wickenrode (Landkreis Witzenhausen) schließen sich freiwillig zusammen. Mit dem Zusammenschluss wechselte Wickenrode vom Landkreis Witzenhausen in den Landkreis Kassel.
1971
Mai Der Hessische Innenminister legt Vorschläge zur gebietlichen Neugliederung auf Kreisebene vor. Darin wird die Zusammenlegung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen unter dem neuen Namen Werrakreis vorgeschlagen.
15. Oktober Der Kreistag des Landkreises Witzenhausen spricht sich gegen eine Zusammenlegung der Landkreise Witzenhausen und Eschwege aus und schlägt stattdessen eine Fusion der drei Landkreise Melsungen, Witzenhausen und Eschwege vor.
29. November Gespräche über eine Fusion der Landkreise Melsungen, Witzenhausen und Eschwege werden aufgenommen, allerdings stehen sowohl der Landkreis Melsungen, der parallel mit den Landkreisen Frizlar-Homberg und Ziegenhain verhandelt, als auch der Landkreis Eschwege einer Dreierfusion skeptisch gegenüber.
31. Dezember Die Gemeinde Stolzhausen gliedert sich der Stadt Waldkappel an und wechselt damit vom Landkreis Melsungen in den Landkreis Eschwege.
1972
13. April Der Landkreis Melsungen teilt mit, dass die Verhandlungskommission des Kreises dem Kreistag den Zusammenschluss des Kreises Melsungen mit den Landkreisen Fritzlar-Homberg und Ziegenhain empfehlen wird.
11. Juli Mit dem Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Hersfeld und Rotenburg wird die Stadt Sontra mit ihren Ortsteilen in den Landkreis Eschwege eingekreist.
11. Juli Mit dem Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kassel wird der bisher zum Landkreis Kassel gehörende Teil des Gutsbezirks Kaufunger Wald in den Landkreis Witzenhausen eingekreist, die Gemeinde St. Ottilien tritt der Großgemeinde Helsa bei und wechselt damit zum neuen Landkreis Kassel.
21. September Der Gebietsausschuss Werraland des Fremdenverkehrverbandes Kurhessen und Waldeck schlägt vor, bei einer absehbaren Fusion der Landkreise Eschwege und Witzenhausen dem neuen Kreis den Namen Werraland oder Werra-Meißner-Kreis zu geben.
November Im Rahmen des Anhörungsverfahrens legt der Hessische Innenminister die Vorschläge für die gebietliche Neugliederung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen vor. Darin wird, wie schon im Mai 1971, die Fusion der Landkreise Eschwege und Witzenhausen zu einem neuen Werrakreis vorgeschlagen.
1973
23. Februar Der Kreistag des Landkreises Eschwege stimmt der Zusammenfassung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen mit der Stadt Eschwege als Sitz der Kreisverwaltung zu. Als Name für den neuen Kreis wird sowohl Werrakreis als auch Meißner-Werra-Kreis vorgeschlagen.
26. Februar Der Kreistag des Landkreises Witzenhausen stimmt der Zusammenfassung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen und der Stadt Eschwege als Sitz der Kreisverwaltung zu. Der Name Werrakreis wird abgelehnt und stattdessen der Name Meißner-Werra-Kreis vorgeschlagen.
28. September Das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen wird durch den Hessischen Landtag beschlossen. Darin wird die Schaffung des neuen Landkreises zum 1. Januar 1974 unter dem Namen Werra-Meißner-Kreis festgelegt.
1974
1. Januar Der neue Werra-Meißner-Kreis nimmt die Verwaltungstätigkeit auf.
Der steinige Weg zu einem Wappen für den neuen Kreis
War schon die Namensfindung schwierig, so erwies sich die Suche nach einem Wappen für den neuen Kreis als noch anspruchsvoller und komplizierter. Auch hier stand am Ende ein verblüffend einfacher Kompromiss.
Dass auch der neu gebildete Kreis nicht ohne Wappen auskommen konnte, war selbstverständlich und da man im Zuge der Reform diese Frage noch nicht hatte klären können, gab es zunächst eine vom Land verordnete Übergangslösung. So zierte der Hessen-Löwe zunächst die Gebäude des Kreises und die Briefköpfe mussten vorerst ohne Wappen und nur mit dem mit der Schreibmaschine erstellten Schriftzug Werra-Meißner-Kreis auskommen.
Um diesen wappenlosen Zustand zu beenden, wurde Reinhold Zeuch, der als Technischer Zeichner bei der Kreisverwaltung angestellt war, beauftragt, erste Entwürfe anzufertigen.
Parallel dazu rief der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises im April 1975 per Zeitungsartikel zu einem offenen Gestaltungswettbewerb auf. Dabei sollten die Entwürfe die Symbole der bisherigen Wappen, Burg Ludwigstein und Hessen-Löwe (Witzenhausen) und Eschenblatt und Hessen-Löwe (Eschwege), aufnehmen und um die Namensgeber des neuen Kreises, Werra und Meißner, ergänzt werden.
Insgesamt wurden daraufhin fünfundsiebzig Gestaltungsentwürfe, deren Motivvorschläge sehr unterschiedlich waren, eingesandt. Einige orientierten sich stark an den bisherigen Wappen der Landkreise Eschwege und Witzenhausen, andere lösten sich vollständig von den ursprünglichen Motiven und suchten andere Symbole, z. B. sinnbildliche Darstellungen des Meißners, des Bergbaus, der Kirsche als Symbol für den Raum Witzenhausen oder der im Kreis vorkommenden seltenen Pflanze Sonnentau.
Sowohl die Entwürfe der Verwaltung als auch die aus dem Wettbewerb wurden zur Prüfung beim zuständigen Hessischen Staatsarchiv in Marburg eingereicht. Aufgrund der großen Zahl von Kreisen bzw. Städten und Gemeinden, die Entwürfe für neue Wappen eingereicht hatten, gab das Staatsarchiv aber erst am 21. Januar 1976 eine Antwort und teilte mit, dass die eingereichten Vorentwürfe alle nicht genehmigungsfähig seien und schlug selbst drei Vorentwürfe vor.
Nach Prüfung der Entwürfe des Staatsarchivs machte man sich verwaltungsintern an die Überarbeitung der bisherigen Entwürfe und legte schließlich dem Hauptausschuss einen neuen Entwurf vor, dem dieser grundsätzlich zustimmte. Der Kreisausschuss beschloss daraufhin am 7. Juli 1976, dem Kreistag den Entwurf zur abschließenden Beratung vorzulegen, der dann am 2. August 1976 bei 53 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen als künftiges Wappen des Werra-Meißner-Kreises angenommen wurde.
Das aufwendige und durch die Überlastung des Staatsarchivs zeitlich stark verzögerte Verfahren führte dazu, dass der Kreisausschuss erst am 15. September 1976 auf Vorschlag einer verwaltungsinternen Kommission die Preisgelder für den ersten und zweiten Platz des Gestaltungswettbewerbs vergab. Prämiert wurden die beiden Entwürfe, die dem vom Kreistag beschlossenen neuen Wappen am ähnlichsten sahen. Alle anderen Teilnehmer am Wettbewerb erhielten als Dankeschön ein kleines Präsent.
Die Diskussion über das neue Wappen, die vor allem davon geprägt war, möglichst Motive zu finden, die alle Kreisteile berücksichtigen, kam erst zu einem glücklichen Ende, nachdem am 23. September 1976 das Staatsarchiv in Marburg erneut Einspruch gegen den Wappenentwurf erhob und eine nochmalige Überarbeitung einforderte. Entsprang beim vom Kreistag beschlossenen Entwurf des Wappens das Eschenblatt noch aus dem stilisierten Meißner, so musste aus heraldischen Gründen nun das Eschenblatt getrennt vom Meißner dargestellt werden.
Das Wappen des Werra-Meißner-Kreises zeigt über einem grünen, mit einem silbernen Wellenbalken (symbolisch die Werra) belegten Dreiberg (symbolisch der Meißner) eine silberne Flanke, darin ein neunblättriger Eschenzweig (symbolisch für die Kreisstadt Eschwege), in einer blauen Flanke eine eintürmige, rotbedachte silberne Burg (symbolisch für die Burg Ludwigstein).
Erst dieser überarbeitete Entwurf wurde schließlich vom Staatsarchiv genehmigt und am 12. November 1976 durch Genehmigung durch den Hessischen Innenminister als Wappen des Werra-Meißner-Kreises offiziell eingeführt.
Der Werra-Meißner-Kreis verdankt seine Existenz einem Reformprozess, dessen Wurzeln in die späten 60er Jahre zurückreichen. Zwar hatte es auch bereits vorher immer wieder Kritik an zu kleinen und nicht effizienten Verwaltungseinheiten gegeben, die es aber bei der bloßen Aufzählung der Probleme beließ. So standen z. B. häufig den Bürgermeistern kleiner Landgemeinden keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung, so dass die Amtsstube in der Küche der Familie des Bürgermeisters keine Seltenheit darstellte.
An neue Verwaltungsmethoden, geschweige denn die Einführung moderner Technik, war unter diesen Bedingungen nicht zu denken. Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Anforderungen an die öffentlichen Verwaltungen immer komplexer und konnten nicht mehr durch Klein- bzw. Kleinstverwaltungen mit Bürgermeister und nur einem weiteren Mitarbeiter, wie das sehr oft der Fall war, bewältigt werden.
Freiwillig vor Zwang
Den verantwortlichen Politikern war allerdings klar, dass eine Reform der kleinteiligen öffentlichen Verwaltungen nur mit einer Gebietsreform einhergehen konnte und diese ein durchaus "heißes Eisen" darstellte. Erst das letzte Kabinett des langjährigen hessischen Ministerpräsidenten Georg August Zinn (SPD) leitete konkrete Schritte ein, um sowohl eine Reduzierung der Kommunen als auch der Landkreise zu erreichen.
Um den Kommunen und Landkreisen diese in der Regel einschneidenden Veränderungen schmackhaft zu machen, wurden Anreize für einen freiwilligen Zusammenschluss durch Vergünstigungen im Kommunalen Finanzausgleich geschaffen.
Bei Reformbeginn am 28. Februar 1969 gab es in Hessen 2642 Gemeinden, 39 Landkreise und 9 kreisfreie Städte - mithin eine Zahl, die sich bis zu deren Ende im Jahre 1977 grundlegend ändern sollte.
Die nachfolgende Regierung unter Ministerpräsident Albert Osswald (SPD) und Innenminister Hanns-Heinz Bielefeld (FDP) setzte sich dann das Ziel, die Zahl der Gemeinden auf ca. 500 und die der Kreise auf ca. 20 zu reduzieren. Zum 31. Dezember 1971 hatte sich durch freiwillige Grenzänderungen die Zahl der Gemeinden bereits auf 1233 verringert. Eine Zwangszusammenlegung wurde für den Stichtag 1. Juli 1974 angekündigt. Das Ergebnis: Heute gibt es in Hessen 421 Gemeinden in 21 Landkreisen und fünf kreisfreie Städte.
Gebietsreform in unserer Region
Dass sich die öffentliche Verwaltung den geänderten Anforderungen anpassen musste, war auch den Verantwortlichen in den nordhessischen Landkreisen und Kommunen bewusst. Klar war den Beteiligten auch, dass die Veränderung vor allem bedeuten würde, größere Einheiten zu bilden. Doch darüber, wie weit eine solche Anpassung der Verwaltungsstrukturen gehen sollte und mit wem man sich auf eine "kommunale Ehe" einlassen könnte, gingen die Meinungen zum Teil sehr weit auseinander, wobei das Spektrum von grundsätzlicher Ablehnung über die Einsicht in das Notwendige und damit auch Unvermeidliche bis hin zum Aufgreifen der vom Land gebotenen Chancen reichte.
So begriffen einige Bürgermeister in der Aufforderung des Landes, sich freiwillig Partner für eine neue Großgemeinde zu suchen, als willkommene Gelegenheit, sowohl die finanzielle Situation ihrer Kommunen zu verbessern als auch ohnehin bestehende Partnerschaften - z. B. auf der Ebene der gemeinsamen Schulgemeinde - auch politisch und verwaltungstechnisch umzusetzen. So begannen denn im Laufe des Jahres 1969 auch im Bereich des heutigen Werra-Meißner-Kreises die Diskussionen auf gemeindlicher- wie auch Kreisebene über geeignete Partner.
In einigen Fällen ging es sehr schnell. Bereits in den Jahren 1970/1971 kam es zu ersten freiwilligen Zusammenschlüssen, durch die sich die Gemeinden Herleshausen (1.12.1970) und Neu-Eichenberg (1.2.1971) bildeten. Die Gemeinde Wickenrode schloss sich mit der Gemeinde Helsa im Landkreis Kassel zusammen und schied aus dem Territorium des Kreises Witzenhausen aus. Und so kam es auch, dass noch vor der Herausgabe der in bestem Verwaltungsdeutsch offiziell genannten - "Vorschläge für die gebietliche Neugliederung auf der Gemeindeebene" durch das Hessische Innenministerium im Sommer 1971 der Zusammenschluss der ersten neuen Großgemeinden abgeschlossen war. Hier waren ohne äußere Einflussnahme auf das "wer mit wem" freiwillige Zusammenschlüsse geglückt, die alle weiteren Reformschritte unverändert überstehen sollten.
Darüber hinaus hatten sich bis zu diesem Zeitpunkt bereits eine ganze Reihe weiterer Gemeinden auf den Weg des Zusammenschlusses begeben, der allerdings dann durch neue ministerielle Pläne durchkreuzt oder zumindest in Frage gestellt wurde. In vielen Bereichen sah man in Wiesbaden nämlich größere Verbünde vor und wollte dadurch verhindern, dass aus "Kleinstgemeinden" nach dem Zusammenschluss mit nur einem oder wenigen kleinen Partnern wieder nur "Kleingemeinden" entstünden.
Dies führte dazu, dass Pläne, die die Politik vor Ort gemacht hatte und mit der neu sich die Bevölkerung bereits zaghaft angefreundet hatte, häufig begraben werden mussten. Gerade Gemeinden, die sich in einer Stadt-Randlage befanden, wehrten sich häufig gegen den Anschluss an eben diese Stadt, denn sie befürchteten für die Zukunft eine erdrückende Dominanz durch den deutlich größeren Partner.
So kam es zu zahlreichen Planspielen kleinerer Gemeindeverbünde, die - wie z. B. der projektierten Gemeinde "Vierwald", bestehend aus den rund um die Stadt Witzenhausen gelegenen Dörfern Dohrenbach, Kleinalmerode, Roßbach - Ellingerode und durch die Pläne des Innenministeriums verhindert wurden.
Ein weiteres Beispiel hierfür sind die Überlegungen der SPD im Landkreis Witzenhausen, die noch im Januar 1971 den Vorschlag machte, vier Städte und drei Gemeinden auf dem Gebiet des Kreises Witzenhausen entstehen zu lassen. Der Plan des Innenministers aus dem darauffolgenden Sommer sah aber nur noch vier Städte und eine Gemeinde vor.
Dies führte bei vielen Beteiligten vor Ort - sowohl den politisch Verantwortlichen als auch den Bürgerinnen und Bürgern - zu teilweise herben Enttäuschungen, die den weiteren Prozess deutlich erschweren und sich als belastende Hypothek für die Zukunft erweisen sollten.
In der Folgezeit gab es weitere freiwillige Zusammenschlüsse auf gemeindlicher Ebene, die dann allerdings schon durch die neuen Vorgaben aus Wiesbaden geprägt waren. Auch kam es zu weiteren Grenzveränderungen auf Landkreisebene. So im Jahr 1971, als die Gemeinde Stolzhausen vom Gebiet des Landkreises Melsungen zum Landkreis Eschwege wechselte. Das folgende Jahr 1972 brachte dann für den Landkreis Witzenhausen einen Gebietstausch. Die Gemeinde Sankt Ottilien verließ das Kreisgebiet zum neu gebildeten Landkreis Kassel, dafür wurde der Teil des Gutsbezirkes Kaufunger Wald, der bisher zum Landkreis Kassel gehörte, dem Landkreis Witzenhausen zugeschlagen. Eine bedeutende Veränderung erfuhr in diesem Jahr auch der Landkreis Eschwege, dem im Zusammenhang mit der Neugliederung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg die Stadt Sontra mit all ihren Ortsteilen angegliedert wurde.
Auf Kreisebene rückte ein Zusammengehen der beiden Nachbarkreise Eschwege und Witzenhausen immer stärker in den Focus der Planspiele, denn durch die Gründung der neuen Landkreise Kassel und Hersfeld-Rotenburg wurde diese Option immer wahrscheinlicher. Dies lag auch im Interesse des Landes, das bereits im Mai 1971 vorgeschlagen hatte, einen Zusammenschluss unter dem Namen Werrakreis anzustreben. Bestätigt wurde diese Linie schließlich durch noch konkretere Planungen vom November 1972.
Vom Werrakreis zum Werra-Meißner-Kreis
Insbesondere im Kreis Witzenhausen traf dieser Vorschlag eines gemeinsamen Kreisgebietes mit dem Landkreis Eschwege auf erhebliche Widerstände. Zum einen war bei dieser Variante klar, dass die Stadt Witzenhausen den Rang als Kreisstadt an das größere und obendrein viel zentraler gelegene Eschwege verlieren würde, und zum anderen gab es - insbesondere aus dem Raum Hessisch Lichtenau - starke Tendenzen in Richtung Zusammenschluss mit dem Raum Kassel bzw. Melsungen.
Ziel dieser Bestrebungen war die Bildung eines Werra-Fulda-Kreises unter Einbeziehung der drei Landkreise Melsungen, Witzenhausen und Eschwege. So beauftragte der Kreistag des Landkreises Witzenhausen eine Verhandlungsdelegation, Gespräche mit dem Landkreis Melsungen aufzunehmen und parallel mit den Partnern in Eschwege zu sprechen.
Schon bald stellte sich jedoch heraus, dass man mit den Avancen beim Wunschpartner Melsungen auf wenig Interesse stieß, woran auch die damals im Raum stehende Idee, Hess. Lichtenau zum Sitz der neuen Kreisverwaltung zu machen, nichts änderte. Der Vorsitzende des Witzenhäuser Kreistages Heinz Jünemann konnte dementsprechend als Ergebnis der Verhandlungen nur berichten, dass aus Melsunger Sicht "keinerlei Verbindungen zum Raum Eschwege bestehen" und man sich, auch im Sinne des Landes, schon anderweitig orientiert habe und die Ehe mit den Kreisen Fritzlar-Homberg und Ziegenhain zum Schwalm-Eder-Kreis anbahnt. Ebenso signalisierte der Kreis Eschwege "kein Interesse" an einer solchen Dreierfusion. In dieser Situation blieb sowohl Eschwege als auch Witzenhausen mit der Bildung eines gemeinsamen Kreises nur noch der vom Land vorgezeichnete Weg.
Insbesondere im Raum Hessisch Lichtenau tat man sich damit schwer. Die gefühlte und tatsächliche größere Nähe zum Oberzentrum Kassel ließ den Wunsch aufkommen, sich im Lossetal gen Westen zu orientieren. Doch das Land sah auch hier eine große Lösung durch die Eingemeindung aller umliegenden Gemeinden zur Stadt Hessisch Lichtenau vor. Ein Ausscheiden der so gewachsenen Stadt Hessisch Lichtenau aus dem zu gründenden Werrakreis lehnte das Land - mit Hinweis auf die notwendige "strukturelle Stärkung des Zonenrandgebietes trotz der im Vergleich zu den anderen Mittelbereichen des Kreises stärker ausgeprägten Beziehungen zum Raum Kassel" - ab.
So galt es, gerade im westlichen Kreisgebiet, viele Gegner der Reform für das Projekt des neuen Kreises zu gewinnen. Um die zum Teil großen Widerstände gegen die Folgen der Gebietsreform heute verstehen zu können, muss man die unterschiedlichen Ausgangssituationen in den verschiedenen Kreisteilen berücksichtigen.
Für den Kreis Eschwege gab es aufgrund der Grenzlage beim Beginn des Reformprozesses nur zwei Optionen: Entweder eine Orientierung gen Süden zum angrenzenden Landkreis Rotenburg oder nach Westen zum Landkreis Witzenhausen. Die Kreisstadt Eschwege war wegen der großen Entfernung zum hessischen Oberzentrum Kassel und dem niedersächsischen Göttingen ein wichtiger Wirtschafts- und Verwaltungsschwerpunkt, der für den Landkreis alle zentralörtlichen Funktionen erfüllte.
Der Kreis Witzenhausen hingegen war in einer anderen Situation. Die Kreisstadt Witzenhausen lag am nördlichen Rand des Kreises und hatte eine deutlich größere Nähe zum Oberzentrum Kassel und noch stärker zu Göttingen. Der am westlichen Rand liegende Raum Großalmerode und Hessisch Lichtenau wiederum besaß traditionell starke Verbindungen in den Kasseler Raum.
So waren die Erwartungen innerhalb des Landkreises Witzenhausen bezüglich des neuen Kreiszuschnittes eher westorientiert. Der Blick des Landes auf den nordosthessischen Raum wiederum war von übergeordneten Überlegungen geprägt.
Hier stand früh fest, dass Eschwege und Bad Hersfeld in ihrer Funktion als Kreisstädte an der damaligen "Zonengrenze" gestärkt werden sollten. Deshalb gingen die Überlegungen des Landes sehr schnell in Richtung der später auch umgesetzten Lösung. Hinzu kam, dass mit der in dieser Linie befindlichen Gründung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im Jahr 1972 mit der Kreisstadt Bad Hersfeld die Südoption für den Landkreis Eschwege nicht mehr möglich war. Der Kreis Eschwege wurde durch diesen Schritt aber nicht geschwächt, sondern sogar gestärkt, da er um die Stadt Sontra, die diesen Wechsel auch selbst forderte, wuchs.
Am westlichen Rand des Kreises Witzenhausen gab es eine ähnlich weichenstellende Entwicklung. Hier hatte sich ebenfalls bereits 1972 der neue Landkreis Kassel gebildet, der sich in Richtung Nordwesten (Wolfhagen, Hofgeismar) ausdehnte und dadurch bereits eine Größe erreicht hatte, die eine Hinzunahme des Kreises Witzenhausen ausschloss.
Den Verantwortlichen im Landkreis Witzenhausen musste daher schon lange klar gewesen sein, dass es bei allen möglichen Konstellationen schwierig sein würde, den Sitz der zukünftigen Kreisverwaltung in Witzenhausen halten zu können. Der vom Land gewünschte Partner Eschwege hatte die Stärkung der Kreisstadt Eschwege als Ziel, und der Landkreis Kassel als Witzenhäuser Wunschpartner würde seinen Sitz in der Stadt Kassel auf keinen Fall aufgeben.
Allerdings sah man bei den politisch Verantwortlichen des Kreises Witzenhausen eine letzte Chance, dem Kreisgebiet dauerhaft den Sitz der Kreisverwaltung zu sichern, indem man Hessisch Lichtenau als Sitz eines neuen Kreises aus den Teilen Melsungen, Witzenhausen und Eschwege ins Spiel brachte. Dass man damit beim Land Hessen und dem Kreis Eschwege wenig Gegenliebe fand, ist aus bereits genannten Gründen verständlich. Aber auch der andere potenzielle Partner in Melsungen war für diese Idee nicht zu gewinnen.
Mit dem Scheitern dieses Planes machte sich bei vielen Beteiligten Ernüchterung breit, die sich noch dadurch verstärkte, dass das Land in einem Übermaß an Vorgaben auch noch den Namen des neuen Kreises vorbestimmt zu haben schien. Gerade aus dem Raum Hessisch Lichtenau gab es ganz erheblich Vorbehalte gegen den Werrakreis, hatte man doch nicht nur den Traum vom Titel Kreisstadt beerdigen müssen, sollte mehr noch, nun auch noch ein Kreisname kommen, der nur für den nord-östlichen Teil des neuen Kreises verbindend wirkte.
Es entstand der Eindruck, als ob man gegen die vermeintliche Übermacht des Landes und der Interessen des Nachbarn Eschwege einfach keine Chance für ein aus eigener Sicht besseres Modell gehabt hätte. Dass es durchaus gute und nachvollziehbare Gründe für die vom Land favorisierte Lösung gab, wurde dabei zum Teil auch geflissentlich übersehen.
Die Chance, wenigstens diese Geburtswehe des neuen Kreises zu lindern, ergab sich durch eine Anregung des Gebietsausschusses Werraland des Fremdenverkehrverbands Kurhessen und Waldeck. Dieser schlug vor, bei einer absehbaren Fusion der Landkreise Eschwege und Witzenhausen dem neuen Kreis den Namen "Werraland" oder "Werra-Meißner-Kreis" zu geben.
Der zweite Namensvorschlag wurde von allen Beteiligten dankbar aufgenommen. Anfangs favorisierte man allerdings noch die Reihenfolge Meißner-Werra-Kreis, was dann aber im anschließenden Gesetzgebungsverfahren doch schließlich zur Namensgebung "Werra-Meißner-Kreis" führte. Der Kreistag in Eschwege machte am 23. Februar 1973 einstimmig den Weg zur Kreisgründung frei. Witzenhausen folgte am 26. Februar 1973. Dort wurde mit 16 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen dem Vorschlag des Landes gefolgt. Beide Kreistage signalisierten aber den Wunsch, den vom Land favorisierten Namen zu verändern, und so konnte aus dem im Gesetzentwurf vom 17. Mai 1973 noch "Werrakreis" genannten Großkreis durch das Gesetz vom 28. September 1973 der "Werra-Meißner-Kreis" entstehen.
Eine Forderung aus dem Kreis Witzenhausen blieb allerdings unerfüllt. Der Innenminister legte nämlich fest, dass die Autokennzeichen der neuen Landkreise sich nach dem Namen der Kreisstadt zu richten hatten. So blieb es beim ESW und das seither immer wieder ins Spiel gebrachte WMK konnte bis heute nicht realisiert werden - ist aber durch die Wiedereinführung des WIZ im Jahr 2013 wohl auch endgültig ad acta gelegt worden.
Gleichzeitig mit dem Gesetz zur Schaffung des Werra-Meißner-Kreises wurden auch alle gemeindlichen Neugliederungen abgeschlossen und alle sechzehn Kommunen des neuen Kreises erhielten ihre endgültige Form. Die Verwaltung des neuen Werra-Meißner-Kreises nahm am 1. Januar 1974 die Arbeit in der neuen Kreisstadt Eschwege und in der Außenstelle Witzenhausen auf.
Chronologisches
Die nachfolgende Aufstellung gibt die wichtigsten Daten zur Kreisreform der beiden ehemaligen Landkreise Witzenhausen und Eschwege wieder. Dabei wird auf die Gemeinde- bzw. Kreisreform der angrenzenden Landkreise nur insofern eingegangen, in der diese direkte Auswirkungen auf die Landkreise Eschwege und Witzenhausen hatte.
1965
Das neue Hessische Finanzausgleichsgesetz sieht besondere Zuschüsse an Gemeinden vor, die mit anderen Gemeinden gemeinschaftliche Verwaltungseinrichtungen bilden.
1966
6. Juli Konstituierung der Sachverständigenkommission zur Verwaltungsreform in Hessen.
1967
18. Januar Ministerpräsident Georg August Zinn kündigt in einer Regierungserklärung an, dass die Sachverständigenkommission zur Verwaltungsreform einen Stufenplan zur Umsetzung der Reform vorgelegt hat.
1968
Juli Veröffentlichung der Zielkonzeption durch den Hessischen Innenminister.
1969
1970
1. Dezember
Die Gemeinden Helsa (Landkreis Kassel) und Wickenrode (Landkreis Witzenhausen) schließen sich freiwillig zusammen. Mit dem Zusammenschluss wechselte Wickenrode vom Landkreis Witzenhausen in den Landkreis Kassel.
1971
Mai Der Hessische Innenminister legt Vorschläge zur gebietlichen Neugliederung auf Kreisebene vor. Darin wird die Zusammenlegung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen unter dem neuen Namen Werrakreis vorgeschlagen.
15. Oktober Der Kreistag des Landkreises Witzenhausen spricht sich gegen eine Zusammenlegung der Landkreise Witzenhausen und Eschwege aus und schlägt stattdessen eine Fusion der drei Landkreise Melsungen, Witzenhausen und Eschwege vor.
29. November Gespräche über eine Fusion der Landkreise Melsungen, Witzenhausen und Eschwege werden aufgenommen, allerdings stehen sowohl der Landkreis Melsungen, der parallel mit den Landkreisen Frizlar-Homberg und Ziegenhain verhandelt, als auch der Landkreis Eschwege einer Dreierfusion skeptisch gegenüber.
31. Dezember Die Gemeinde Stolzhausen gliedert sich der Stadt Waldkappel an und wechselt damit vom Landkreis Melsungen in den Landkreis Eschwege.
1972
13. April Der Landkreis Melsungen teilt mit, dass die Verhandlungskommission des Kreises dem Kreistag den Zusammenschluss des Kreises Melsungen mit den Landkreisen Fritzlar-Homberg und Ziegenhain empfehlen wird.
11. Juli Mit dem Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Hersfeld und Rotenburg wird die Stadt Sontra mit ihren Ortsteilen in den Landkreis Eschwege eingekreist.
11. Juli Mit dem Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kassel wird der bisher zum Landkreis Kassel gehörende Teil des Gutsbezirks Kaufunger Wald in den Landkreis Witzenhausen eingekreist, die Gemeinde St. Ottilien tritt der Großgemeinde Helsa bei und wechselt damit zum neuen Landkreis Kassel.
21. September Der Gebietsausschuss Werraland des Fremdenverkehrverbandes Kurhessen und Waldeck schlägt vor, bei einer absehbaren Fusion der Landkreise Eschwege und Witzenhausen dem neuen Kreis den Namen Werraland oder Werra-Meißner-Kreis zu geben.
November Im Rahmen des Anhörungsverfahrens legt der Hessische Innenminister die Vorschläge für die gebietliche Neugliederung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen vor. Darin wird, wie schon im Mai 1971, die Fusion der Landkreise Eschwege und Witzenhausen zu einem neuen Werrakreis vorgeschlagen.
1973
23. Februar Der Kreistag des Landkreises Eschwege stimmt der Zusammenfassung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen mit der Stadt Eschwege als Sitz der Kreisverwaltung zu. Als Name für den neuen Kreis wird sowohl Werrakreis als auch Meißner-Werra-Kreis vorgeschlagen.
26. Februar Der Kreistag des Landkreises Witzenhausen stimmt der Zusammenfassung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen und der Stadt Eschwege als Sitz der Kreisverwaltung zu. Der Name Werrakreis wird abgelehnt und stattdessen der Name Meißner-Werra-Kreis vorgeschlagen.
28. September Das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen wird durch den Hessischen Landtag beschlossen. Darin wird die Schaffung des neuen Landkreises zum 1. Januar 1974 unter dem Namen Werra-Meißner-Kreis festgelegt.
1974
1. Januar Der neue Werra-Meißner-Kreis nimmt die Verwaltungstätigkeit auf.
Der steinige Weg zu einem Wappen für den neuen Kreis
War schon die Namensfindung schwierig, so erwies sich die Suche nach einem Wappen für den neuen Kreis als noch anspruchsvoller und komplizierter. Auch hier stand am Ende ein verblüffend einfacher Kompromiss.
Dass auch der neu gebildete Kreis nicht ohne Wappen auskommen konnte, war selbstverständlich und da man im Zuge der Reform diese Frage noch nicht hatte klären können, gab es zunächst eine vom Land verordnete Übergangslösung. So zierte der Hessen-Löwe zunächst die Gebäude des Kreises und die Briefköpfe mussten vorerst ohne Wappen und nur mit dem mit der Schreibmaschine erstellten Schriftzug Werra-Meißner-Kreis auskommen.
Um diesen wappenlosen Zustand zu beenden, wurde Reinhold Zeuch, der als Technischer Zeichner bei der Kreisverwaltung angestellt war, beauftragt, erste Entwürfe anzufertigen.
Parallel dazu rief der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises im April 1975 per Zeitungsartikel zu einem offenen Gestaltungswettbewerb auf. Dabei sollten die Entwürfe die Symbole der bisherigen Wappen, Burg Ludwigstein und Hessen-Löwe (Witzenhausen) und Eschenblatt und Hessen-Löwe (Eschwege), aufnehmen und um die Namensgeber des neuen Kreises, Werra und Meißner, ergänzt werden.
Insgesamt wurden daraufhin fünfundsiebzig Gestaltungsentwürfe, deren Motivvorschläge sehr unterschiedlich waren, eingesandt. Einige orientierten sich stark an den bisherigen Wappen der Landkreise Eschwege und Witzenhausen, andere lösten sich vollständig von den ursprünglichen Motiven und suchten andere Symbole, z. B. sinnbildliche Darstellungen des Meißners, des Bergbaus, der Kirsche als Symbol für den Raum Witzenhausen oder der im Kreis vorkommenden seltenen Pflanze Sonnentau.
Sowohl die Entwürfe der Verwaltung als auch die aus dem Wettbewerb wurden zur Prüfung beim zuständigen Hessischen Staatsarchiv in Marburg eingereicht. Aufgrund der großen Zahl von Kreisen bzw. Städten und Gemeinden, die Entwürfe für neue Wappen eingereicht hatten, gab das Staatsarchiv aber erst am 21. Januar 1976 eine Antwort und teilte mit, dass die eingereichten Vorentwürfe alle nicht genehmigungsfähig seien und schlug selbst drei Vorentwürfe vor.
Nach Prüfung der Entwürfe des Staatsarchivs machte man sich verwaltungsintern an die Überarbeitung der bisherigen Entwürfe und legte schließlich dem Hauptausschuss einen neuen Entwurf vor, dem dieser grundsätzlich zustimmte. Der Kreisausschuss beschloss daraufhin am 7. Juli 1976, dem Kreistag den Entwurf zur abschließenden Beratung vorzulegen, der dann am 2. August 1976 bei 53 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen als künftiges Wappen des Werra-Meißner-Kreises angenommen wurde.
Das aufwendige und durch die Überlastung des Staatsarchivs zeitlich stark verzögerte Verfahren führte dazu, dass der Kreisausschuss erst am 15. September 1976 auf Vorschlag einer verwaltungsinternen Kommission die Preisgelder für den ersten und zweiten Platz des Gestaltungswettbewerbs vergab. Prämiert wurden die beiden Entwürfe, die dem vom Kreistag beschlossenen neuen Wappen am ähnlichsten sahen. Alle anderen Teilnehmer am Wettbewerb erhielten als Dankeschön ein kleines Präsent.
Die Diskussion über das neue Wappen, die vor allem davon geprägt war, möglichst Motive zu finden, die alle Kreisteile berücksichtigen, kam erst zu einem glücklichen Ende, nachdem am 23. September 1976 das Staatsarchiv in Marburg erneut Einspruch gegen den Wappenentwurf erhob und eine nochmalige Überarbeitung einforderte. Entsprang beim vom Kreistag beschlossenen Entwurf des Wappens das Eschenblatt noch aus dem stilisierten Meißner, so musste aus heraldischen Gründen nun das Eschenblatt getrennt vom Meißner dargestellt werden.
Das Wappen des Werra-Meißner-Kreises zeigt über einem grünen, mit einem silbernen Wellenbalken (symbolisch die Werra) belegten Dreiberg (symbolisch der Meißner) eine silberne Flanke, darin ein neunblättriger Eschenzweig (symbolisch für die Kreisstadt Eschwege), in einer blauen Flanke eine eintürmige, rotbedachte silberne Burg (symbolisch für die Burg Ludwigstein).
Erst dieser überarbeitete Entwurf wurde schließlich vom Staatsarchiv genehmigt und am 12. November 1976 durch Genehmigung durch den Hessischen Innenminister als Wappen des Werra-Meißner-Kreises offiziell eingeführt.