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Gesundheit

Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen

Auf der Grundlage des § 26 SGB V hat jedes krankenversicherte Kind bzw. Jugendlicher bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die seine körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (aktuell U1bis U9 sowie J1) können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein.
Die Vorsorgeuntersuchungen dienen dabei der Früherkennung von sowohl angeborenen als auch erworbenen Störungen und Erkrankungen, welche die Entwicklung Ihres Kindes beeinträchtigen können. Das frühzeitige Erkennen einer Veränderung soll eine rasche adäquate Behandlung möglich machen. Die Früherkennungsuntersuchungen werden im Kinderuntersuchungsheft (Gelben Heft) dokumentiert. Zu jeder Vorsorgeuntersuchung erfolgt neben der Untersuchung Ihres Kindes auch das Erfassen von Größe und Gewicht, die Überprüfung des aktuellen Impfstatus und die Weitergabe entsprechender Empfehlungen.

Die Früherkennungsuntersuchungen sind freiwillig, aber dennoch dringend zu empfehlen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrem Kinderarzt.

Impfungen

Jährlich sterben ca. 4 Millionen Säuglinge weltweit an Infektionen, welche meist durch Impfungen verhindert werden könnten; davon ca. 2,2 Millionen allein zwischen dem 1. und 6. Lebensmonat. Für viele der impfpräventablen Erkrankungen gibt es noch keine ausreichend wirksame Behandlung. Folgeschäden im Fall einer Erkrankung beeinträchtigen zudem nachhaltig die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Unser Gesundheitssystem bietet die Chance, bei jedem Kind in Deutschland die notwendigen Impfungen kostenlos durchzuführen. Damit kann sich der Organismus Ihres Kindes im Fall einer Infektion schneller und effizienter gegen den Krankheitserreger wehren.

Ihr Kinderarzt wird mit Ihnen gemeinsam über alle empfohlenen Impfungen sprechen und Ihnen u. a. während der Vorsorgeuntersuchungen Empfehlungen zur Impfung und zum günstigsten Impfzeitpunkt geben. Ebenfalls wird er Sie über mögliche unerwünschte Nebeneffekte informieren und Ihnen Maßnahmen im Fall eines Auftretens erläutern.

Ansprechpartner im Krankheitsfall

Die Erkrankung Ihres Kindes bereitet Ihnen Sorgen und Sie brauchen Unterstützung bzw. Rat? Im Regelfall, wie auch zu den Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen wenden Sie sich an Ihren betreuenden Arzt.

Im Kreis Weimarer Land finden Sie nachstehende Kinderärzte
(Stand August 2018)

Praxis Frau Dr. med. Rosenhahn / Frau Strecker
Robert-Koch-Str. 6-8
99510 Apolda
Telefon: 03644 515846

Praxis Herr Dr. med. Brändel
Lessingstraße 46
99510 Apolda
Telefon: 03644 562469

Praxis Frau Dipl.-med. Müller
Am Brauhof 3
99510 Apolda
Telefon: 03644 562429

Praxis Frau Dipl.-med. Haase / Frau Winter
Tannenrodaer Straße 14
99438 Bad Berka
Telefon: 036458 32700

Praxis Frau Dr. med. Gottweiss / Frau Dr. med. Gerber
An der Leite 19
99510 Ilmtal-Weinstraße - OT Pfiffelbach
Telefon: 036462 30182

Weitere Kinderarztpraxen finden Sie in Erfurt, Jena und Weimar usw.

Im Fall einer akuten Erkrankung Ihres Kindes außerhalb der Praxisöffnungszeiten gibt es den Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst:
Mittwoch und Freitag: 13.00-18.00 Uhr sowie
Sonnabend/Sonntag/Feiertags: 09.00-13.00 Uhr.
Die diensthabende Praxis kann über 116117 erfragt werden.

In dringenden Fällen können sie folgende Notfallambulanzen aufsuchen:

Robert-Koch-Krankenhause Apolda GmbH
Telefon: 03644 571900

Universitätsklinikum Jena:
Zentrale Notaufnahme Telefon: 03641 9322050
Kindernotaufnahme Telefon: 03641 9328000

Sophien- und- Hufeland Klinikum Weimar
Telefon: 03643 571000

Helios-Klinik Blankenhain
Telefon: 036459/50

Zentralklinik Bad Berka
Telefon: 036458/542001

In Notfallsituationen können Sie sich an den über die Notrufnummer: 112 erreichbaren Rettungsdienst wenden.

Zahngesundheit

Zur möglichst frühen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bzw. kindlichen Fehlentwicklungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich führt der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes jährliche, in allen Kindertageseinrichtungen und Schulen, Vorsorgeuntersuchungen durch.
Neben diesen Vorsorgeuntersuchungen haben alle Kinder vom 0. bis zum 12. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe. Im Kreis Weimarer Land arbeiten das zahnärztliche Team des Gesundheitsamtes, die Prophylaxefachkraft der LAGJTh e. V. und Patenschaftszahnärzte gemeinsam und einheitlich an der Umsetzung dieser Maßnahmen. Hierbei steht die Aufklärung über zahngesunde Ernährung sowie Mundhygiene im Vordergrund. Alle Kinder sollen möglichst früh lernen, wodurch die (primär) gesund in die Mundhöhle durchbrechenden Zähne ein Leben lang gesund erhalten werden können. Zur Kariesprophylaxe wird in manchen Einrichtungen nach Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten zweimal jährlich die Pinselung mit einem Fluoridlack vorgenommen.

Nähere Informationen erhalten sie unter:

Landratsamt Weimarer Land
Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-580
E-Mail: post.gesundheitsamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de